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Änderung der Vollzugshinweise zur Anwendung der Bayerischen Kompensationsverordnung
- Bayern -
Vom 30. November 2017
(AllMBl. Nr. 12 vom 22.12.2017 S. 557)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
Az. 62-U8680.11-2017/2-1
1. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über die Vollzugshinweise zur Anwendung der Bayerischen Kompensationsverordnung vom 14. Oktober 2015 (AllMBl. S. 443) wird wie folgt geändert:
1.1 Nach Nr. 7 wird folgende Nr. 8 eingefügt:
"8. Vollzugshinweise zur Anwendung der BayKompV bei der Erdverkabelung von Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen (HGÜ-Leitungen) im Zuge des Stromnetzausbaus
Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erlässt im Einvernehmen mit den Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr, für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Vollzugshinweise zur Anwendung der BayKompV bei der Erdverkabelung von Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen (HGÜ-Leitungen) im Zuge des Stromnetzausbaus (Stand: 21. November 2017)."
1.2 Die bisherigen Nrn. 8 und 9 werden die Nrn. 9 und 10.
2. Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
ID 172167
ENDE |
(Stand: 06.07.2018)
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