Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Änderungstext
Berichtigung des Gesetzes zur Änderung des
Bremischen Naturschutzgesetzes
Vom 24 August 2006
(GBl. Nr. 45 vom 20.09.2006 S. 374)
Das Gesetz zur Änderung des Bremischen Naturschutzgesetzes vom 28. Februar 2006 (Brem.GBl. S. 107) wird wie folgt berichtigt:
In Artikel 3 Änderung des Bremischen Landesstraßengesetzes wird die Ziffer 2 neu gefasst:
alt | neu |
In § 47 Abs. 1 wird nach dem Wort "bis" die Zahl "43", in Absatz 2 nach dem Wort "und" der Hinweis "43 Abs. 5 und 6" und Absatz 3
(3) Der Senat wird ermächtigt, die zuständige Behörde nach § 43 Abs. 4 durch Rechtsverordnung zu bestimmen. gestrichen. |
"In § 47 Abs. 1 wird nach dem Wort "bis" die Zahl "43" durch die Zahl "42" ersetzt; in Absatz 2 werden nach der Zahl "42" die Angaben "und 43 Abs. 1 bis 3, 5 und 6" gestrichen, Absatz 3 wird gestrichen, der bisherige Absatz 4 wird Absatz 3." |
(Stand: 24.03.2021)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion