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Regelwerk

Änderungstext

Berichtigung des Gesetzes zur Änderung des
Bremischen Naturschutzgesetzes

Vom 24 August 2006
(GBl. Nr. 45 vom 20.09.2006 S. 374)


Das Gesetz zur Änderung des Bremischen Naturschutzgesetzes vom 28. Februar 2006 (Brem.GBl. S. 107) wird wie folgt berichtigt:

In Artikel 3 Änderung des Bremischen Landesstraßengesetzes wird die Ziffer 2 neu gefasst:

alt neu
In § 47 Abs. 1 wird nach dem Wort "bis" die Zahl "43", in Absatz 2 nach dem Wort "und" der Hinweis "43 Abs. 5 und 6" und Absatz 3
(3) Der Senat wird ermächtigt, die zuständige Behörde nach § 43 Abs. 4 durch Rechtsverordnung zu bestimmen.

gestrichen.

 "In § 47 Abs. 1 wird nach dem Wort "bis" die Zahl "43" durch die Zahl "42" ersetzt; in Absatz 2 werden nach der Zahl "42" die Angaben "und 43 Abs. 1 bis 3, 5 und 6" gestrichen, Absatz 3 wird gestrichen, der bisherige Absatz 4 wird Absatz 3."

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