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Änderungstext
GefHG - Gefahrhundegesetz
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Vorbeugung und Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren
- Schleswig-Holstein -
Vom 26. Juni 2015
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 11 vom 30.07.2015 S. 193)
Artikel 1
HundeG - Gesetz über das Halten von Hunden
Artikel 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz zur Vorbeugung und Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren (Gefahrhundegesetz - GefHG) vom 28. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 51)* außer Kraft.
______
*) GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 2011-1
ID 151035
ENDE |
(Stand: 02.10.2019)
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