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Gesetz zur Änderung des Landeswaldgesetzes
- Schleswig-Holstein -
Vom 30. Juli 2018
(GVBl. Nr. 13 vom 30.08.2018 S. 444)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Landeswaldgesetzes
§ 2 Absatz 1 Satz 2 des Landeswaldgesetzes vom 5. Dezember 2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 461), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 2. Mai 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 162), wird wie folgt geändert:
Nummer 4 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
4. Holzlagerplätze und sonstige mit dem Wald verbundene und ihm dienende Flächen wie Pflanzgärten, Parkplätze, Spielplätze und Liegewiesen, | "4. Holzlagerplätze und sonstige mit dem Wald verbundene und ihm dienende Flächen wie Pflanzgärten, Parkplätze, Spielplätze, Liegewiesen und Anlagen naturnaher Kindertageseinrichtungen, die der naturpädagogischen Erziehung und Bildung von Kindern dienen," |
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
ID 181479
ENDE |
(Stand: 18.09.2018)
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