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Änderungstext
Landesverordnung zur Änderung der Geltungsdauer naturschutz- und jagdrechtlicher Landesverordnungen nach Änderung des Landesverwaltungsgesetzes
- Schleswig-Holstein -
Vom 9. April 2021
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 8 vom 14.05.2021 S. 507)
Aufgrund
verordnet das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung:
Artikel 1
Änderung der Landesverordnung über den Naturschutzdienst
Die Landesverordnung über den Naturschutzdienst vom 27. September 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 653) wird wie folgt geändert:
§ 9 wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift werden das Komma und das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.
2. Satz 2 wird gestrichen.
Artikel 2
Änderung der Naturschutzbeiratsverordnung
Die Naturschutzbeiratsverordnung vom 11. Oktober 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 663) wird wie folgt geändert:
§ 11 wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift werden das Komma und das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.
2. Satz 2 wird gestrichen.
Artikel 3
Änderung der Biotopverordnung
Die Biotopverordnung vom 13. Mai 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 146) wird wie folgt geändert:
§ 2 wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift werden das Komma und das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.
2. Satz 2
Sie tritt mit Ablauf von fünf Jahren nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft.
wird gestrichen.
Artikel 4
Änderung der Jägerprüfungsverordnung
Die Jägerprüfungsverordnung vom 5. März 2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 350), geändert durch Verordnung vom 30. Januar 2017 (GVOBl. Schl.-H. S. 39), wird wie folgt geändert:
§ 12 wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift werden das Komma und das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.
2. Die Worte "und mit Ablauf des 28. März 2022 außer Kraft" werden gestrichen.
Artikel 5
Änderung der Landesverordnung zur Erleichterung der Bejagung des Schwarzwildes
Die Landesverordnung zur Erleichterung der Bejagung des Schwarzwildes vom 5. Oktober 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 662), geändert durch Verordnung vom 17. August 2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 492), wird wie folgt geändert:
§ 2 wird wie folgt geändert:
Satz 2 wird gestrichen.
Artikel 6
Änderung der Fangjagdverordnung
Die Fangjagdverordnung vom 23. November 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 781) wird wie folgt geändert:
§ 7 wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift werden das Komma und das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.
2. Satz 2 wird gestrichen.
Artikel 7
Änderung der Landesverordnung über Verfahren in Wild- und Jagdschadenssachen
Die Landesverordnung über Verfahren in Wild- und Jagdschadenssachen vom 29. November 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 794) wird wie folgt geändert:
§ 9 wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift werden das Komma und das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.
2. Satz 2 wird gestrichen.
Artikel 8
Änderung der Landesverordnung über jagdbare Tierarten und über die Jagdzeiten
Die Landesverordnung über jagdbare Tierarten und über die Jagdzeiten vom 6. März 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 59) wird wie folgt geändert:
§ 3 wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift werden das Komma und das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.
2. In Absatz 1 wird Satz 2 gestrichen.
Artikel 9
Änderung der Landesverordnung über die Jagdabgabe
Die Landesverordnung über die Jagdabgabe vom 28. September 2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 714) wird wie folgt geändert:
(Stand: 20.05.2021)
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