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Berichtigung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes
Vom 4. November 2013
(BGBl. I Nr. 65 vom 06.11.2013 S. 3911)
Das Dritte Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes vom 4. Juli 2013 (BGBl. I S. 2182) ist wie folgt zu berichtigen:
1. In Artikel 1 Nummer 29 ist der geänderte § 16 wie folgt zu berichtigen:
a) In Buchstabe b ist in dem neu gefassten Absatz 1a die Angabe "7 Buchstabe d" durch die Angabe "8 Buchstabe d" zu ersetzen.
b) In Buchstabe e Doppelbuchstabe aa sind in dem geänderten Absatz 6 in den Sätzen 3 und 4 Nummer 1, 2, 3 und 6 jeweils die Wörter " § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 Buchstabe d" durch die Wörter " § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 Buchstabe d" zu ersetzen.
2. In Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe a Doppelbuchstabe jj sind in der neu gefassten Nummer 20a die Wörter " § 11 Absatz 4 Satz 6" durch die Wörter " § 11 Absatz 5 Satz 6" zu ersetzen.
3. In Artikel 1 Nummer 36 ist der geänderte § 19 wie folgt zu berichtigen:
a) In Buchstabe a sind im neu gefassten Absatz 1 Nummer 2 die Wörter " § 11b Absatz 5 Nummer 2" durch die Wörter " § 11b Absatz 4 Nummer 2" zu ersetzen.
b) An Buchstabe b Doppelbuchstabe bb ist nach dem Wort "eingefügt" folgender Satzteil anzufügen: "und die Angabe " § 11b Abs. 5 Nr. 2" wird durch die Wörter " § 11b Absatz 4 Nummer 2" ersetzt."
(Stand: 06.07.2018)
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