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Gesetz zur Anwendung des Umweltauditgesetzes und seiner Rechtsverordnungen auf die Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung *
Vom 9. September 2001
(BGBl. I Nr. 47 vom 12.09.2001 S. 2331)
Gl.-Nr.: 2129-37
Zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (ABl. EG Nr. L 114 S. 1) finden die Vorschriften
mit der Maßgabe entsprechend Anwendung, dass an die Stelle der Vorschriften der Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates vom 29. Juni 1993 über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (ABl. EG Nr. L 168 S. 1) die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 treten.
*) [= Artikel 32a des "Gesetzes zur Umstellung der umweltrechtlichen Vorschriften auf den Euro; Inkraftreten: 13.9.2001]
ENDE |
(Stand: 09.08.2022)
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