Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Bekanntmachung von Arbeitsmedizinischen Regeln
AMR 14.2 "Einteilung von Atemschutzgeräten in Gruppen"
Vom 4. November 2015
(GMBl. Nr. 8 vom 02.03.2016 S. 173)
Gemäß § 9 Absatz 4 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die nachfolgende vom Ausschuss für Arbeitsmedizin beschlossene Änderung einer Arbeitsmedizinischen Regel (AMR) bekannt.
Die AMR 14.2 "Einteilung von Atemschutzgeräten in Gruppen" v. 26.3.2014 (GMBl v. 23.6.2014, S. 791 f.) wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 3.1 wird die Angabe "FFP 1 oder 2" durch die Angabe "FFP 1, FFP 2 oder FFP 3 (Herstellerangaben beachten)" ersetzt.
2. In Nummer 3.2 wird die Angabe "und partikelfiltrierende Halbmasken FFP 3" gestrichen.
ENDE |
(Stand: 20.08.2018)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion