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Änderungstext
Bekanntmachung von Arbeitsmedizinischen Regeln hier: AMR 3.3 "Ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge unter Berücksichtigung aller Arbeitsbedingungen und arbeitsbedingten Gefährdungen"
Vom 25.01.2023
(GMBl. Nr. 1/2 vom 25.01.2023 S. 45)
Bezug: Bekanntmachung des BMAS vom 02.11.2022 - IIIb1 - 36628-15/29 (GMBl 2022, S. 978)
- Bek. d. BMAS v. 25.1.2023 - IIIb1 - 36628-15/29 -
Korrektur:
Abschnitt 8 Absatz 1 Satz 2
"Das gilt auch für die Wunschvorsorge, in deren Rahmen Betriebsärzte und Betriebsärztinnen besonders häufig von Beschäftigten zu Fragen ihres gesundheitsgerechten Einsatzes beraten werden."
wird ersetzt durch
"Das gilt auch für die Wunschvorsorge, in deren Rahmen Beschäftigte besonders häufig von Betriebsärzten und Betriebsärztinnen zu Fragen ihres gesundheitsgerechten Einsatzes beraten werden."
ENDE |
(Stand: 06.03.2023)
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