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Bekanntmachung von sicherheitstechnischen Regeln des Kerntechnischen Ausschusses
Vom 13. Juni 2023
(Banz. AT 25.07.2023 B3)
Gemäß § 7 Absatz 6 der Bekanntmachung über die Neufassung der Bekanntmachung über die Bildung eines Kerntechnischen Ausschusses vom 26. November 2012 (BAnz AT 10.12.2012 B2) gebe ich nachstehend die vom Kerntechnischen Ausschuss auf seiner 74. Sitzung am 22. November 2022 nach Abschnitt 5.3 der Verfahrensordnung des KTA beschlossenen Regeln (Regeländerungen) in der Fassung 2022-11
KTA 1301.1 | Berücksichtigung des Strahlenschutzes der Arbeitskräfte bei Auslegung und Betrieb von Kernkraftwerken; Teil 1: Auslegung | |
KTA 1301.2 | Berücksichtigung des Strahlenschutzes der Arbeitskräfte bei Auslegung und Betrieb von Kernkraftwerken; Teil 2: Betrieb | |
KTA 1403 | Alterungsmanagement in Kernkraftwerken | |
KTA 1501 | Ortsfestes System zur Überwachung von Ortsdosisleistungen innerhalb von Kernkraftwerken | |
KTA 1502 | Überwachung der Aktivitätskonzentrationen radioaktiver Stoffe in der Raumluft von Kernkraftwerken | |
KTA 1503.1 | Überwachung der Ableitung gasförmiger und an Schwebstoffen gebundener radioaktiver Stoffe; Teil 1: Überwachung der Ableitung radioaktiver Stoffe mit der Kaminfortluft bei bestimmungsgemäßem Betrieb | |
KTA 1503.2 | Überwachung der Ableitung gasförmiger und an Schwebstoffen gebundener radioaktiver Stoffe; Teil 2: Überwachung der Ableitung radioaktiver Stoffe mit der Kaminfortluft bei Störfällen | |
KTA 1503.3 | Überwachung der Ableitung gasförmiger und an Schwebstoffen gebundener radioaktiver Stoffe; Teil 3: Überwachung der nicht mit der Kaminfortluft abgeleiteten radioaktiven Stoffe | |
KTA 1504 | Überwachung der Ableitung radioaktiver Stoffe mit Wasser | |
KTA 1505 | Nachweis der Eignung von festinstallierten Messeinrichtungen zur Strahlungsüberwachung | |
KTA 1507 | Überwachung der Ableitungen radioaktiver Stoffe bei Forschungsreaktoren | |
KTA 1508 | Instrumentierung zur Ermittlung der Ausbreitung radioaktiver Stoffe in der Atmosphäre | |
KTA 2103 | Explosionsschutz in Kernkraftwerken mit Leichtwasserreaktoren (allgemeine und fallbezogene Anforderungen) | |
KTA 2206 | Auslegung von Kernkraftwerken gegen Blitzeinwirkungen | |
KTA 2501 | Bauwerksabdichtungen von Kernkraftwerken | |
KTA 3101.1 | Auslegung der Reaktorkerne von Druck- und Siedewasserreaktoren; Teil 1: Grundsätze der thermohydraulischen Auslegung | |
KTA 3101.3 | Auslegung der Reaktorkerne von Druck- und Siedewasserreaktoren; Teil 3: Mechanische und thermische Auslegung | |
KTA 3401.4 | Reaktorsicherheitsbehälter aus Stahl; Teil 4: Wiederkehrende Prüfungen | |
KTA 3402 | Schleusen am Reaktorsicherheitsbehälter von Kernkraftwerken - Personenschleusen - | |
KTA 3403 | Kabeldurchführungen im Reaktorsicherheitsbehälter von Kernkraftwerken | |
KTA 3407 | Rohrdurchführungen durch den Reaktorsicherheitsbehälter | |
KTA 3409 | Schleusen am Reaktorsicherheitsbehälter von Kernkraftwerken - Materialschleusen - | |
KTA 3504 | Elektrische Antriebe des Sicherheitssystems in Kernkraftwerken | |
KTA 3507 | Werksprüfungen, Prüfungen nach Instandsetzung und Nachweis der Betriebsbewährung der Baugruppen und Geräte der Sicherheitsleittechnik | |
KTA 3601 | Lüftungstechnische Anlagen in Kernkraftwerken | |
KTA 3603 | Anlagen zur Behandlung von radioaktiv kontaminiertem Wasser in Kernkraftwerken | |
KTA 3605 | Behandlung radioaktiv kontaminierter Gase in Kernkraftwerken mit Leichtwasserreaktoren | |
KTA 3702 | Notstromerzeugungsanlagen mit Dieselaggregaten in Kernkraftwerken | |
KTA 3703 | Notstromerzeugungsanlagen mit Batterien und Gleichrichtergeräten in Kernkraftwerken | |
KTA 3704 | Notstromanlagen mit statischen oder rotierenden Umformern in Kernkraftwerken | |
KTA 3705 | Schaltanlagen, Transformatoren und Verteilungsnetze zur elektrischen Energieversorgung des Sicherheitssystems in Kernkraftwerken |
bekannt.
Bonn, den 13. Juni 2023
S I 3
ENDE |
(Stand: 04.09.2024)
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