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LASI-Veröffentlichung (LV) 31 - Handlungsanleitung für die Arbeitsschutzverwaltungen der Länder zur Ermittlung psychischer Fehlbelastungen am Arbeitsplatz und zu Möglichkeiten der Prävention
Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI)
(15/05/2003)
Vorwort
Psychische Belastungen und deren Folgen erlangen - bedingt durch sich verändernde Arbeitsbedingungen - im präventiven Arbeits- und Gesundheitsschutz zunehmend an Bedeutung.
Für die Ermittlung und Beurteilung psychischer Fehlbelastungen steht eine Reihe arbeitswissenschaftlicher Instrumente zur Verfugung. Erste Anwendungsversuche von Arbeitsschutz-Fachleuten haben jedoch gezeigt, dass die in der Wissenschaft verbreiteten Instrumente für die Aufsichtstätigkeit der Arbeitsschutzverwaltungen nur bedingt geeignet sind, weil sie zu umfangreich, in der Anwendung zu kompliziert und vielfach sehr tätigkeitsspezifisch angelegt sind.
Eine vom Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) eingesetzte interdisziplinäre Arbeitsgruppe hat daher in einem "Konzept zur Ermittlung psychischer Fehlbelastungen am Arbeitsplatz und Möglichkeiten der Prävention", das im Juni 2002 als LV 28 veröffentlicht wurde, ein differenziertes und stufenförmiges Vorgehen angeregt.
In Ergänzung dieses Konzepts wurde von der interdisziplinären Arbeitsgruppe eine "Handlungsanleitung für die staatlichen Arbeitsschutzverwaltungen der Länder zur Ermittlung psychischer Fehlbelastungen am Arbeitsplatz und zu Möglichkeiten der Prävention" erstellt.
Mit der Handlungsanleitung sollen die Aufsichtspersonen in die Lage versetzt werden, die Betriebe von der Notwendigkeit und dem Nutzen der Ermittlung psychischer Fehlbelastungen sowie von der Sinnhaftigkeit belastungsoptimierender Maßnahmen zu Oberzeugen.
Um die Betriebe bei der Umsetzung fachkundig beraten zu können, ist eine Qualifizierung der Aufsichtspersonen in fachlich-inhaltlicher und methodischer Hinsicht erforderlich.
Zu diesem Zweck hat die Arbeitsgruppe "Qualifizierungseckpunkte" vorgelegt, die anlässlich der 41. LASI-Sitzung am 18./19. März 2003 in Saarbrücken gemeinsam mit der Handlungsanleitung verabschiedet und den Ländern zur Anwendung empfohlen wurden.
Der LASI stellt sich mit dieser Gesamtkonzeption den neuen Herausforderungen in der Arbeitswelt.
Nach einer Erprobungsphase wird zu berichten sein, ob diese Vorgehensweise von den Aufsichtsbehörden angenommen und erfolgreich umgesetzt worden ist.
1 Einleitung
Die Handlungsfelder der Staatlichen Arbeitsschutzverwaltungen der Länder (ASV'en) bei "Psychischen Belastungen am Arbeitsplatz" reichen auf betrieblicher Ebene vom Erkennen psychischer Belastungsfaktoren über Information und Beratung der betrieblichen Akteure sowie Veranlassung der erforderlichen Maßnahmen bis hin zur Überwachung betrieblicher Maßnahmen.
Auch wenn das Thema "Psychische Belastungen am Arbeitsplatz" in seiner Komplexität für die Mitarbeiter 1 der Arbeitsschutzverwaltungen der Länder (Aufsichtspersonen) ein vergleichsweise neues Arbeitsfeld ist, sind die im Handlungsleitfaden dargestellten Inhalte und Vorgehensweisen nicht gänzlich unbekannt. Das Vorgehen bei der Beratung und Überwachung der Betriebe bezüglich psychischer Belastungen unterscheidet sich im Grundsatz nicht von der Vorgehensweise bei der Bearbeitung "klassischer" Arbeitsschutzthemen. Auch inhaltlich besteht eine Schnittmenge zwischen psychischen und sonstigen Belastungsarten: So sind Maßnahmen zur Optimierung im Bereich der Ergonomie - z.B. durch Lärmreduzierung - häufig auch ein Beitrag zur Reduzierung psychischer Fehlbelastungen.
Die vorliegende Handlungsanleitung zeigt mit 8 Handlungsschritten und 10 vertiefenden Modulen, wie die ASV'en bei der "Ermittlung und Prävention psychischer Fehlbelastungen 2" im Betrieb vorgehen können. Im Sinne eines Baukastensystems können die einzelnen Elemente entweder in der aufgezeigten Reihenfolge oder in vorhandene Konzepte integriert, d.h. einzeln genutzt werden. Art und Umfang der aufsichtsbezogenen Aktivitäten hängen von den spezifischen Konzepten und Möglichkeiten der einzelnen Länder ab. Dazu zählt z.B. die Entscheidung, ob, in welchem Ausmaß und mit welchen Instrumenten die ASV'en selbst Belastungen "vor Ort" ermitteln. Daher werden keine Empfehlungen zum Einsatz eines bestimmten Erhebungsinstrumentes gegeben.
Die Handlungsanleitung baut auf der LASI-Veröffentlichung LV 28 "Konzept zur Ermittlung psychischer Fehlbelastungen am Arbeitsplatz und zu Möglichkeiten der Prävention" auf. Um den Umfang der Handlungsanleitung so gering wie möglich zu halten, wird an den entsprechenden Stellen auf die LV 28 verwiesen.
Voraussetzung für die Anwendung der Handlungsanleitung ist die Teilnahme an geeigneten Qualifizierungsmaßnahmen 3. Angesichts der zunehmenden Aktualität des Themas sollten alle Aufsichtspersonen hierzu über grundlegendes Wissen verfügen. Bedarfsorientiert sollten darüber hinaus Weiterqualifizierungen für solche Mitarbeiter angeboten werden, die Hauptansprechpartner für die Betriebe sind und anderen Aufsichtspersonen beratend zur Seite stehen.
Extreme psychosozialen Fehlbelastungen wie Mobbing oder Gewalt am Arbeitsplatz lassen sich nur mit primärpräventiven Maßnahmen verhüten. Sie werden deshalb in dieser Handlungsanleitung nicht vertieft behandelt.
2 Aufbau und Inhalte der Handlungsanleitung
Abbildung 1
(Stand: 13.09.2019)
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