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Regelwerk

LASI-Veröffentlichung (LV) 33 - Grundsätze der Behördlichen Systemkontrolle
Länderausschuss für Arbeitschutz und Sicherheitstechnik (LASI)

(07/2003)


Vorwort

In der betrieblichen Praxis der Unternehmen bestehen sehr viele unterschiedliche Strategien, um den Anforderungen des Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsgesetzes bezüglich einer Arbeitsschutzorganisation gerecht zu werden. Dabei hat sich die Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems als besonders wirkungsvoll erwiesen. Allgemein haben Arbeitsschutzmanagementsysteme in den letzten 10 Jahren an Beachtung gewonnen.

Neben der Erhöhung des wirtschaftlichen Erfolgs einer Organisation, hat sich vor allen Dingen die Erkenntnis durchgesetzt, dass Arbeitsschutzmanagementsysteme als Instrument zur Prävention effektiv wirken. Der Arbeitsschutz wird dabei in die betrieblichen Abläufe integriert und gewährleistet bzw. verbessert somit nachhaltig die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit und ihrem Arbeitsumfeld.

Mit den vorliegenden "Grundsätzen der Behördlichen Systemkontrolle" ist ein weiterer Meilenstein zur Förderung des systematisch organisierten Arbeitsschutzes in Unternehmen erreicht. Die Entwicklungen der letzten Jahre haben auf beiden Seiten - bei Unternehmen wie auch bei den Arbeitsschutzbehörden - gezeigt, dass ein präventiv ausgerichteter, wirksamer Arbeitsschutz entsprechender betrieblicher Prozesse und Strukturen bedarf und als integrierter Bestandteil der betrieblichen Organisation zu verstehen ist. Erst durch systematische Betrachtungen können diese Ziele erreicht und Sicherheit, Gesundheitsschutz und Humanisierung der Arbeit für die Beschäftigten wirksam verbessert werden.

Die vom LASI verabschiedeten "Grundsätze der Behördlichen Systemkontrolle" setzen Akzente aus Sicht der staatlichen Arbeitsschutzbehörden. Sie stellen zugleich aber auch eine Antwort dar auf die betrieblichen Entwicklungen und die Forderung aus der Wirtschaft nach Anerkennung der Wirksamkeit betrieblicher Arbeitsschutzmanagementsysteme.

Die Grundsätze beschreiben die Methode, wie die im nationalen "Leitfaden für Arbeitsschutzmanagementsysteme" vorgesehene Wirksamkeitsprüfung erfolgen soll. Sie gehen dabei auf die unterschiedlichen Stadien eines Unternehmens auf dem Weg zum systematisch organisierten Arbeitsschutz ein. Bezogen auf diese einzelnen Stadien werden Grundlagen beschrieben für die Ermittlung der Funktionsfähigkeit eines systematisch organisierten Arbeitsschutzes in Unternehmen.

Darüber hinaus finden diejenigen Unternehmen, die sich für die Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems entschieden haben und dessen Wirksamkeit durch die Behörde bestätigt wissen möchten, in den vorliegenden Grundsätzen der Behördlichen Systemkontrolle die Vorgehensweisen und inhaltlichen Kriterien, die die Arbeitsschutzbehörden bei ihrer Prüfung anwenden.

Die Grundsätze der Behördlichen Systemkontrolle sind die gemeinsame Leitlinie der Arbeitsschutzbehörden zur Beurteilung der Wirksamkeit betrieblicher Arbeitsschutzmanagementsysteme. Sie sind weiterhin als praktischer Beitrag zu der gegenwärtigen Diskussion zu verstehen, wie die Funktionsfähigkeit und die Wirksamkeit betrieblicher Arbeitsschutzmanagementsysteme geprüft und bestätigt werden können, ohne ökonomische Zertifizierungszwänge aufzubauen.

1. Einleitung

Mit Inkrafttreten des Arbeitsschutzgesetzes im Jahre 1996 hat der Arbeitsschutz in Deutschland eine nachhaltige Erweiterung erfahren. Hiernach zählt zu den Grundpflichten des Arbeitgebers nicht mehr nur alle erforderlichen Maßnahmen zur Wahrung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit zu treffen, vielmehr ist der Arbeitgeber darüber hinaus aufgefordert, zur Planung und Durchführung dieser Maßnahmen für eine geeignete Organisation zu sorgen, die Aktivitäten dazu in die Führungsstrukturen einzubinden und dafür Sorge zu tragen, dass die Maßnahmen bei allen Tätigkeiten beachtet werden. Dieser Grundsatz hat sich in den Aufsichtskonzepten vieler Bundesländer bereits niedergeschlagen.

Darüber hinaus besteht eine breite Übereinstimmung unter den staatlichen Arbeitsschutzbehörden, den Unfallversicherungsträgern und den Sozialpartnern, dass Arbeitsschutzmanagementsysteme (kurz: AMS), d. h. systematisierte und formalisierte Führungssysteme, ein wirksames Instrument zur Verbesserung des Arbeitsschutzes sind und die Möglichkeit bieten, für eine verbesserte Integration des Arbeitsschutzes in die Organisation und dadurch für eine entsprechende Motivation der Leitung der Organisation und der Beschäftigten auf allen Ebenen zu sorgen.

Mit dem Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz aus dem Jahr 1997 wurde der Entwicklung zu verstärkter Eigenverantwortung der Organisationen in Fragen des Arbeitsschutzes Rechnung getragen. Die Arbeitsschutzbehörden der Länder wurden dazu aufgefordert Konzepte zur Einführung integrierbarer Managementsysteme für Arbeitsschutz zu entwickeln, mit denen auf der Grundlage von System- und Compliance-Audits u. a. auch die Möglichkeit der Systemkontrolle eröffnet wird.

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