Fassung vom 31.01.2007 | Fassung vom 14.03.2019 |
---|---|
TRBS 2141
|
TRBS 2141 "Gefährdungen durch Dampf und Druck" |
Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) | Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) |
Vom
|
Vom 14. März 2019 |
|
(GMBl . Nr. 13-16 vom 23.05.2019 S. 270) |
|
|
|
|
|
|
|
|
1 Anwendungsbereich | 1 Anwendungsbereich |
Diese Technische Regel
|
(1) Diese Technische Regel gilt für die Beurteilung von Gefährdungen (§ 3 BetrSichV) durch Dampf oder Druck, die bei der Verwendung von druckbeaufschlagten Arbeitsmitteln einschließlich überwachungsbedürftiger Druckanlagen und deren Anlagenteilen auftreten können, und für die Ableitung und Durchführung notwendiger und geeigneter Schutzmaßnahmen. |
|
(2) Sofern nicht alle Elemente der Montage und Installation von druckbeaufschlagten Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen über eine EU-Konformitätserklärung des Herstellers abgedeckt sind, werden in dieser TRBS Elemente des Standes der Technik beschrieben. |
(3) Sie enthält auch Hinweise für die Verwendung von Arbeitsmitteln einschließlich überwachungsbedürftiger Anlagen unter innerem Überdruck, für die keine Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft hinsichtlich des Druckrisikos bestehen. | |
(4) Für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung gelten die Anforderungen der TRBS 1111. | |
2 Begriffsbestimmungen | 2 Begriffsbestimmungen |
Folgenden Begriffe sind in der TRBS 1201 Teil 2 bestimmt: | |
Druckanlage | |
maximal zulässiger Druck (PS) | |
zulässiger Betriebsdruck (PB) | |
Prüfdruck (Pp) | |
|
(Stand: 03.06.2019)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion