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Änderungstext
Änderungen und Ergänzungen der TRBS 1201 Teil 4 "Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen - Prüfung von Aufzugsanlagen"
Vom 15.10.2013
(GMBl. Nr. 57 vom 15.11.2013 S. 1154)
- Bek. d. BMAS v. 15.10.2013 - IIIb 3 - 35650 -
Gemäß § 24 Abs. 5 der Betriebssicherheitsverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegenden vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) beschlossenen Änderungen und Ergänzungen der TRBS 1201 Teil 4 "Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen - Prüfung von Aufzugsanlagen", Ausgabe Oktober 2009 (GMBl 2009, S. 1598 [Nr. 77 v. 20.11.2009], zuletzt geändert: GMBl 2013, S. 172 [Nr. 9 v. 13.2.2013]) bekannt:
1. Das Inhaltsverzeichnis "Inhalt" wird nach Nummer 4 wie folgt ergänzt:
"Anlage Mindestprüfumfang bei der Prüfung der Sicherheit der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel einer Aufzugsanlage gemäß TRBS 1201 Teil 4 Nummer 3.2.3 Absatz 12 sowie Nummer 3.3 Absatz 12"
2. Nach Abschnitt 4 wird folgende Anlage angefügt:
"Anlage
Mindestprüfumfang bei der Prüfung der Sicherheit der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel einer Aufzugsanlage gemäß TRBS 1201 Teil 4 Nummer 3.2.3 Absatz 12 sowie Nummer 3.3 Absatz 12
Als Basis für die Abstützung auf Prüfungen durch Dritte wird ein Mindestprüfumfang gemäß 'Protokoll zur Prüfung der elektrischen Sicherheit im Sinne der TRBS 1201 Teil 4 [Nummer 3.2.3 (12) und 3.3 (12)] an einer Aufzugsanlage durch Dritte' festgelegt. Dabei ist diese Teilprüfung durch den Dritten von einer Elektrofachkraft im Sinne von § 2 Absatz 3 BGV A3 durchzuführen.
Der Mindestprüfumfang gilt auch, wenn die Prüfung durch die ZÜS selbst durchgeführt wird.
Protokoll
zur Prüfung der elektrischen Sicherheit im Sinne der TRBS 1201 Teil 4 [Nummer 3.2.3 (12) und 3.3 (12)] an einer Aufzugsanlage durch Dritte
Aufzugsdaten
Betreiber:
Fabrik-Nr.:
Betriebsort:
Hersteller:
Ident/Equi-Nr.: Baujahr:
Netzform | [ ] TN [ ] TT [ ] IT | ||
Besichtigen | i. O. | nicht i. O. |
Bemerkung (nur bei nicht i. O.) |
Schaltplan | [ ] | [ ] | |
Zustand der elektrischen Betriebsmittel | [ ] | [ ] | |
Kennzeichnung der Betriebsmittel | [ ] | [ ] | |
Schutz gegen direktes Berühren | [ ] | [ ] | |
Teilweiser Berührungsschutz für Bedienvorgänge | [ ] | [ ] | |
Potenzialausgleich und Schutzleiter | [ ] | [ ] | |
Warnhinweise auf Fremdspannung/Klemmen die nach Abschalten des Hauptschalters noch unter Spannung stehen | |||
Erproben | i. O. | nicht i. O. |
Bemerkung (nur bei nicht i. O.) |
RCD oder Isolationsüberwachungseinrichtung, sofern vorhanden | [ ] | [ ] |
Messen | ||||||||||
R Iso (M©) |
Überstromschutzeinrichtung im Stromkreis (wenn kein RCD) |
RCD im Stromkreis (falls vorhanden) |
i. O. | nicht
i. O. |
||||||
Charak- teristik (z.B. B) |
In (A) | Zs (©) | Ik (A) | I"n
(mA) |
I Mess (mA) |
Auslöse- zeit t A (ms) |
||||
Steckdose Triebwerksraum1 | ||||||||||
Steckdose Fahrkorb | ||||||||||
Steckdose Schachtgrube1 | ||||||||||
Motorstromkreis2 | ||||||||||
Bemerkung zu nicht i. O. | ||||||||||
1) wenn Stromkreis nicht Bestandteil der Gebäudeinstallation
2) geringster Messwert |
Durchgängigkeit Schutzleiter | i. O. | nicht i. O. |
Bemerkung (nur bei nicht i. O.) |
Betriebsmittel SK I im Triebwerksraum
(zum Beispiel Triebwerk/Aggregat, Bremsmagnet, Fremdlüftung, Schaltergehäuse, Leuchten, Ölkühler, Bremswiderstand, ...) |
[ ] | [ ] | |
Betriebsmittel SK I im Schacht und auf Fahrkorb (zum Beispiel Türantrieb, Lüfter, Endschalter, Riegelmagnet, Schachtbeleuchtung, ...) | [ ] | [ ] | |
Schachttüren | [ ] | [ ] | |
Messgeräte | |||
Es wurden Messgeräte nach DIN EN 61557 (VDE 0413) verwendet. | |||
Messgeräte-Typ: |
(Stand: 20.08.2018)
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