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Änderungstext
Bekanntmachung von Technischen Regeln, hier: Änderung der TRBS 1112 Teil 1 "Explosionsgefährdungen bei und durch Instandhaltungsarbeiten - Beurteilung und Schutzmaßnahmen"
vom 23.02.2024
(GMBl. Nr. 3-4 vom 23.02.2024 S. 35)
- Bek. d. BMAS v. 23.2.2024 - IIIb5 - 35612 -
Gemäß § 21 Absatz 6 der Betriebssicherheitsverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die nachstehende Änderung der TRBS 1112 Teil 1 "Explosionsgefährdungen bei und durch Instandhaltungsarbeiten - Beurteilung und Schutzmaßnahmen", Ausgabe März 2010, GMBl 2010, S. 615 [Nr. 29], zuletzt geändert GMBl 2024, S. 28 [Nr. 2] bekannt.
In Abschnitt 1 wird der Absatz 3 wie folgt geändert:
In Satz 1 wird die Angabe " § 14 Absatz 6 BetrSichV" durch die Angabe "Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 4.2 BetrSichV" und die Angabe "Richtlinie 94/9/EG" durch die Angabe "Richtlinie 2014/34/EU " ersetzt.
In Satz 2 wird die Angabe "TRGS 702" durch die Angabe "TRGS 720" ersetzt.
In Abschnitt 4.3 wird die Angabe "Richtlinie 94/9/EG" durch die Angabe "Richtlinie 2014/34/EU " ersetzt.
ID: 240372
ENDE |
(Stand: 19.04.2024)
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