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Regelwerk

Änderungstext

Bekanntmachung von Technischen Regeln hier: Änderung der TREMF NF, Statische und zeitveränderliche elektrische und magnetische Felder im Frequenzbereich bis 10 MHz, Teil 3: "Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Gefährdungen durch statische und zeitveränderliche elektrische und magnetische Felder im Frequenzbereich bis 10 MHz"

Vom 30. Oktober 2024
GMBl. Nr 41-42 vom 04.11.2024 S. 908


- Bek. d. BMAS v. 30.10.2024 - IIIb3 - 34516 - 6 -

Gemäß § 21 Absatz 6 der Betriebssicherheitsverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die nachstehende Korrektur der TREMF NF, Statische und zeitveränderliche elektrische und magnetische Felder im Frequenzbereich bis 10 MHz, Teil 3: "Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Gefährdungen durch statische und zeitveränderliche elektrische und magnetische Felder im Frequenzbereich bis 10 MHz", Ausgabe Januar 2023, GMBl 2023, S. 129 [Nr. 3-12] bekannt.

1. In Anhang 1 Abschnitt A1.1 wird in der Erläuterung zu dem Zeichen P001 die Angabe "dass das Verbot konkretisiert "durch die Angabe "welches das Verbot konkretisiert" ersetzt.

2. In Anhang 1 Abschnitt A1.2 wird in der Erläuterung zu dem Zeichen W001 die Angabe "dass die Gefahr konkretisiert" durch die Angabe "welches die Gefahr konkretisiert" ersetzt.

ID: 252562


ENDE

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