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Regelwerk

Änderungstext

Bekanntmachung von Technischen Regeln hier: Änderung der TREMF HF, Elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 100 kHz bis 300 GHz, Teil "Allgemeines"

Vom 30. Oktober 2024
(GMBl. Nr. 41/42 vom 04.11.2024 S. 908)


- Bek. d. BMAS v. 30.10.2024 - IIIb3 - 34516 -6 -

Gemäß § 21 Absatz 6 der Betriebssicherheitsverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die nachstehende Korrektur der TREMF HF, Elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 100 kHz bis 300 GHz, Teil "Allgemeines", Ausgabe Januar 2023, GMBl 2023, S. 140 [Nr. 3-12] bekannt.

1. In Abschnitt 3.1 wird die Abbildung 3.1 wie folgt gefasst:

Alt:

Abb. 3.1 Arten der Gefährdungsbeurteilung bei EMF-Exposition von Beschäftigten24
* Ausgenommen besonders schutzbedürftige Beschäftigte (siehe rechte Spalte)

Neu: "Abb. 3.1 Arten der Gefährdungsbeurteilung bei EMF-Exposition von Beschäftigten
* Ausgenommen besonders schutzbedürftige Beschäftigte (siehe rechte Spalte)"

2. In Abschnitt 3.2 wird die Abbildung 3.2 wie folgt gefasst:

Alt:

Abb. 3.2 Gliederung der TREMF

Neu: "Abb. 3.2 Gliederung der TREMF

"

3. In Abschnitt 4.39 wird Nummer 1 wie folgt gefasst:

alt neu
1. Vermeidung oder Minimierung von Gefährdungen durch EMF an Arbeitsplätzen durch andere geeignete Arbeitsverfahren, Arbeitsmittel oder Anlagen ( Substitutionsprüfung), "1. Substitutionsprüfung - d. h. Vermeidung oder Minimierung von Gefährdungen durch EMF an Arbeitsplätzen durch andere geeignete Arbeitsverfahren, Arbeitsmittel oder Anlagen,"

ID 242563


ENDE

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(Stand: 15.11.2024)

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