Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Technische Regeln Druckgase
TRG 254 - Allgemeine Anforderungen an Druckgasbehälter
Ausrüstung Sicherheitsventile und Berstscheiben-Einrichtungen

Ausgabe September 1975
(ArbSch. 10/1975 S. 408; 7-8/1980 S. 60; 9/1989 S. 49 aufgehoben)



Nachfolgeregelung: TRBS Technische Regeln für Betriebssicherheit

1. Geltungsbereich

Diese TRG gilt in Verbindung mit der TRG 250 für Sicherheitsventile und Berstscheiben-Einrichtungen.

2. Begriffsbestimmungen und Erläuterungen

2.1 Sicherheitsventile

Sicherheitsventile sind Ventile, die beim Erreichen des Ansprechüberdruckes selbsttätig öffnen und noch Unterschreiten des Ansprechüberdruckes wieder selbsttätig schließen.

2.2 Berstscheiben-Einrichtungen

Berstscheiben-Einrichtungen sind Einrichtungen, deren Berstscheibe beim Überschreiten des Ansprechüberdruckes zerstört wird und dadurch eine Öffnung freigibt.

2.3 Sicherheitsventile mit vorgeschalteter Berstscheibe

Sicherheitsventile mit vorgeschalteter Berstscheibe sind Kombinationen eines Sicherheitsventilen nach Nummer 2.1 mit einer druckraumseitig vorgeschalteten Berstscheiben-Einrichtung noch Nummer 2.2.

3. Sicherheitsventile

3.1 Anforderungen

3.11 Es gelten die zutreffenden Anforderungen nach TRG 253 Nummern 3 und 4 (ausgenommen Nummer 3.44), soweit nachstehend nichts anderes festgelegt ist.

3.12 Ein Sicherheitsventil muß

  1. federbelastet sein,
  2. so konstruiert sein, daß ein Klemmen oder Festsitzen beweglicher Teile auch bei unterschiedlicher Temperatur ausgeschlossen ist; Abdichtungen, die die Funktion des Sicherheitsventiles durch auftretende Reibungskräfte behindern können, sind nicht zulässig,
  3. den zutreffenden Anforderungen nach Tafel 1 genügen,
  4. bis zum Ansprechen (Öffnen) und nach dem Schließen im Bereich seiner Betriebstemperaturen gegenüber der Atmosphäre dicht sein,
  5. gegen Verstellen der Einstellung gesichert sein,
  6. zum Schutz der Feder sowie gleitender oder drehender Teile gegenüber dem Druckgas geschützt sein (z.B. durch Membrane oder Faltenbalg), sofern nicht durch den Werkstoff dieser Teile ein Angriff durch das Druckgas ausgeschlossen ist; Federn für Sicherheitsventile in Ventilen für Gasflaschen und für Sicherheitsventile in Treibgasbehältern müssen aus nichtrostendem Stahl hergestellt sein,
  7. zum Schutz des Ventilsitzes, der Feder sowie gleitender oder drehender Teile gegen Verschmutzen und gegen Eindringen von Wasser geschützt sein,
  8. so konstruiert sein, daß Ventilsitz und -kegel nicht kleben.

3.2 Abdeckung

Jedes Sicherheitsventil oder jede Abblaseleitung, ausgenommen solche für tiefkalten Betrieb, muß mit einer Abdeckung (Scheibe oder Kappe) versehen sein. Die Abdeckung muß

  1. so konstruiert oder so am Sicherheitsventil angeordnet sein, daß der Ansprechdruck und die Abblaseleistung des Sicherheitsventiles nicht beeinträchtigt werden,
  2. beim Ansprechen des Sicherheitsventiles reißen oder sich abheben,
  3. einen Reißdruck haben, der nicht größer ist als 10 % des Ansprechdruckes des Sicherheitsventiles,
  4. in der Farbe rot ausgeführt sein.

Die Abdeckung dient gleichzeitig als Anzeige, daß das Ventil angesprochen hat.

3.3 Einbau

3.31 In Absperreinrichtungen eingebaute oder eingeschraubte Sicherheitsventile müssen so angeordnet sein, daß die ordnungsgemäße Funktion des Sicherheitsventiles beim Betrieb des Behälters gewährleistet ist. Einschraub-Sicherheitsventile müssen gegen Lösen gesichert sein.

3.32 Sicherheitsventile dürfen nicht absperrbar sein.

3.33 Ist ein zweites als Reserve dienendes Sicherheitsventil vorhanden, so ist die Verwendung eines Zweiwegehahnes, eines Wechselventiles oder einer Verblockungseinrichtung zulässig, sofern sichergestellt ist, daß jederzeit, auch beim Umschalten, der erforderliche Zuleitungsquerschnitt freigegeben ist.

3.4 Abblaserohre

Ein Abblaserohr muß eine ausreichende Nennweite haben, für den von ihm aufzunehmenden Druck (mindestens aber für ND 10) ausgelegt und mit dem Sicherheitsventil lösbar verbunden sein. Es muß so geführt sein, daß das abblasende Druckgas gefahrlos (d.h. in der Regel ungehindert noch oben) in die Atmosphäre abgeleitet wird.

Tafel 1. Anforderungen an Sicherheitsventile (Nummer 3.12 Ziffer 3)

  SICHERHEITSVENTILE
Druckgase mit
tk < -10 °C
für Druckgase mit tk> -10 °C am Innenbehälter für tiefkalten Betrieb
in Ventilen für Flaschen Treibgas- behälter Fahrzeug-
behälter
- allgemein - Propan/Butan
Ansprechüberdruck
(Nennwert) [bar] 0,9 ⋅ p'
± 0,1 ⋅ p'
1,15 ⋅ p'
± 0,15 ⋅ p'
35 ± 5 28 ± 2 1,1 ⋅ p'
± 0,1 ⋅ p'
1,1 ⋅ p'
± 0,1 ⋅ p'
Schließüberdruck (in Prozent des tatsächlichen Ansprechüberdr.)
a) brennbare, giftige oder oxidierend wirkende Druckgase > 90 % > 90 % > 90 % > 90 % > 90 % > 90 %
b) andere Druckgase als solche nach a) > 80 % > 80 % - - > 80 % > 80 %
Abblaseleistung
bei einem Überdruck im Behälter von
höchstens [bar]
1,0 ⋅ p': 1,3 ⋅ p': 40 35 1,2 ⋅ p': 1,0 ⋅ p':
auszulegen für den Fall der Überfüllung Fassungs-
raum des Behälters
Luft-Durchsatz
(0 °C und 1 bar)
Luft-Durchsatz
(0 °C und 1 bar)
auszulegen nach den Vorschriften des Verkehrs-
rechtes
es gilt Tafel 2 Nr. 5 Kopf-
spalte e
< 2,5 l > 15 m3 Luft/h  
> 2,5 bis 7,0 l > 40 m3 Luft/h > 6 m3 Luft/min
> 7,0 l > 100 m3 Luft/h  
Prüfüberdruck
für die Festigkeits-
prüfung [bar]
p' 1,3 ⋅ p' 40 40 1,3 ⋅ p' p' = 1,3 ⋅ p'
Erläuterungen:
p = höchster Betriebsüberdruck (s. TRG 250 Nummer 2.31)
p' = Prüfüberdruck des Behälters (s. TRG 250 Nummer 2.4)

3.5 Kennzeichen

3.51 Jedes Sicherheitsventil muß folgende Kennzeichen tragen:

  1. Bauart-Zulausungszeichen. wenn das Sicherheitsventil der Bauart nach zugelassen ist,
  2. Name oder Firmenzeichen des Herstellers des Sicherheitsventiles: dieses Kennzeichen kann entfallen, wenn das Bauart-Zulassungszeichen angegeben ist,
  3. Prüfzeichen des Sachverständigen, wenn das Sicherheitsventil vom Sachverständigen einzeln geprüft worden ist,
  4. Typ-Bezeichnung (vom Hersteller des Sicherheitsventiles gewählt), wenn diese Bezeichnung von Bedeutung ist in den Fällen nach Nummer 3.52,
  5. Jahr des Herstellens des Sicherheitsventiles. und zwar die beiden Endziffern,
  6. Ansprechüberdruck (Nennwert) in bar,
  7. Abblaseleistung (Luft-Durchsatz bei 0 °C und 1 bar) in m3/h oder m3/min,
  8. Bezeichnung des Druckgases, für welches das Sicherheitsventil verwendet werden darf.

3.52 Der Kennzeichen 6 bis 8 nach Nummer 3.51 bedarf es nicht, wenn die auf der Einrichtung fehlenden Angaben eindeutig feststellbar sind:

  1. bei Sicherheitsventilen, die der Bauart nach zugelassen sind, aus der Bauartzulassungsbescheinigung, - auch unter Zuziehung der auf der Einrichtung angegebenen Typ-Bezeichnung -,
  2. bei Sicherheitsventilen, die vom Sachverständigen einzeln geprüft worden sind, aus einer vom Sachverständigen hierüber ausgestellten Bescheinigung: aus der Bescheinigung muß die auf der Einrichtung angegebene Typ-Bezeichnung oder angegebene besondere Identifizierungsnummer hervorgehen.

3.53 Nummer 3.51 gilt nicht für Sicherheitsventile, die in eine Absperreinrichtung eingebaut sind. In einem solchen Falle müssen auf der Absperreinrichtung außer den Kennzeichen nach TRG 253 Nummer 3.5 angegeben sein:

  1. in Verbindung mit den Buchstaben "SV" der Ansprechüberdruck (Nennwert) in bar.
  2. hinter der Angabe nach Ziffer 1 und von dieser durch einen Strich ("-") getrennt die Abblaseleistung (Luft- Durchsatz bei 0 °C und 1 bar) in m3/h oder m3/min.

Des Kennzeichens nach Ziffer 2 bedarf es nicht, wenn die Voraussetzungen nach Nummer 3.52 gegeben sind.

4. Berstscheiben-Einrichtungen

4.1 Anforderungen

4.11 Es gelten die zutreffenden Anforderungen nach TRG 253 Nummer 3, soweit nachstehend nichts anderes festgelegt ist.

4.12 Eine Berstscheiben-Einrichtung muß

  1. mit einer Berstscheibe ausgerüstet sein,
    1. deren Werkstoff weder von der Füllung (unter Berücksichtigung möglicher Verunreinigungen) noch von einer Industrie-Atmosphäre angegriffen wird; erforderlichenfalls muß die Scheibe einen schützenden Überzug haben, der weder porös werden kann noch beim Wölben der Scheibe reißt,
    2. deren Einspannkraft in den erforderlichen Füllen mittels Drehmomentschlüssel hergestellt ist
  2. so konstruiert sein, daß die Berstscheibe konzentrischen Sitz hat, planparallel eingespannt werden kann und in Druckbereichen, in denen sie sich lediglich wölbt, nicht beschädigt wird,
  3. den zutreffenden Anforderungen nach Tafel 2 genügen,
  4. bis zum Ansprechen im Bereich der Betriebstemperaturen gegenüber der Atmosphäre dicht sein,
  5. beim Bersten der Scheibe den erforderlichen Querschnitt freigeben; bei einer gegen Unterdruck gestützten Scheibe muß der Verringerung des Querschnitten durch die Stütze Rechnung getragen sein,
  6. geschützt sein gegen Lösen der Scheibeneinspannung.

4.2 Einbau

4.21 In die Absperreinrichtungen eingebaute oder eingeschraubte Berstscheiben-Einrichtungen müssen an der Absperreinrichtung so angeordnet sein, daß die ordnungsgemäße Funktion der Berstscheiben-Einrichtung beim Betrieb des Behältern gewährleistet ist. Eingeschraubte Berstscheiben-Einrichtungen (Patronen-Berstscheibeneinrichtungen) müssen gegen Lösen gesichert sein.

4.22 Berstscheiben-Einrichtungen dürfen nicht mit anderen Armaturen (ausgenommen mit Sicherheitsventilen zu Einrichtungen nach Nummer 5) in Reihe geschaltet sein. Sie dürfen nicht absperrbar sein.

4.23 Bei einem nicht an einem Fahrzeug befestigten Behälter darf die Standsicherheit des Behälters durch den Rückstoß beim Ansprechen der Berstscheiben-Einrichtung beeinträchtigt werden.

4.3 Abblaserohre

Nummer 3.4 gilt entsprechend.

4.4 Kennzeichen

4.41 Jede Berstscheiben-Einrichtung muß folgende Kennzeichen tragen:

Tafel 2. Anforderungen an Berstscheiben-Einrichtungen (Nummer 4.12 Ziffer 3)

Nr. Berstscheiben- Einrichtung an Berstüberdruck der Scheibe Gasdurchsatz
bei bar bei bar
a b c1 c2 d1 d2 e
1 CO2- Flaschen
mit p' = 190 bar
55 °C 200 bar
± 15 bar
20 °C max. 225 bar auszulegen für den Fall der Überfüllung
2 CO2- Flaschen
mit p' = 250 bar
65 °C 260 bar
± 25 bar
20 °C max. 290 bar
3 Behältern für Druckgase
mit tk> -10 °C
(ausgenommen Behälter nach 1 und 2)
70 °C 1,2 ⋅ p'
± 0,1 ⋅ p'
20 °C max.1,3 ⋅ p'
4 Behältern für Druckgase
mit tk < -10 °C
70 °C 0,9 ⋅ p'
± 0,1 ⋅ p'
20 °C max.1,0 ⋅ p'
5 Innenbehälter für tiefkalten Betrieb   0,9 ⋅ p'
± 0,1 ⋅ p'
20 °C   mindestens der Verdampfungsrate entsprechend, die anfällt,

a) bei vakaumisolierten Behältern beim Zusammenbruch des Vakuums.
b) bei anderen Behältern als nach a) bei einer 20 %igen Aufhebung der Isolierung
(jeweils bei 40 °C Außentemperatur)

Erläuterung: p' = Prüfüberdruck des Behälters (s. TRG 250 Nummer 2.4)
  1. Bauart-Zulassungszeichen, wenn die Einrichtung der Bauart nach zugelassen ist,
  2. Name oder Firmenzeichen des Herstellers der Einrichtung: dieses Kennzeichen kann entfalten, wenn das Bauart-Zulassungszeichen angegeben ist,
  3. Prüfzeichen des Sachverständigen, wenn die Einrichtung vom Sachverständigen einzeln geprüft worden ist.
  4. Typ-Bezeichnung (vom Hersteller der Einrichtung gewählt), wenn diese Bezeichnung von Bedeutung ist in den Fällen nach Nummer 4.42,
  5. Jahr des Herstellens der Einrichtung, und zwar die beiden Endziffern,
  6. Berstüberdruck (Nennwert) nach Tafel 2 Kopfspalte c, in bar: bei Patronen-Berstscheibeneinrichtungen für CO2-Flaschen jedoch der Prüfüberdruck der Flaschen. d.h. 190 bar in den Fällen nach Nummer 1 Tafel 2 und 250 bar in den Fällen nach Nummer 2 Tafel 2,
  7. Bezeichnung des Druckgases, für welche die Einrichtung verwendet werden darf,
  8. bei CO2-Flaschen zusätzlich eine äußere farbliche Kennzeichnung nach Nummer 4.45.

4.42 Der Kennzeichen 6 und 7 nach Nummer 4.41 bedarf es nicht wenn die Voraussetzungen entsprechend Nummer 3.52 gegeben sind.

4.43 Nummer 4.41 gilt nicht für Berstscheiben-Einrichtungen, die in eine Absperreinrichtung eingebaut sind. In einem solchen Falle müssen auf der Berstscheibe angegeben sein die Kennzeichen 5 und 6 nach Nummer 4.41.

4.44 Berstscheiben oder ihre Verpackung müssen so gekennzeichnet sein, daß die Zuordnung zu ihrer Einrichtung sichergestellt ist.

4.45 Berstscheiben für Kohlendioxid (Kohlensäure) müssen außerdem

Als farbliche Kennzeichnung ist für Scheiben mit

190 bar Berstüberdruck schwefelgelb (RAL 1016)
250 bar Berstüberdruck lichtblau (RAL 5012)

zu wählen.

5. Sicherheitsventile mit vorgeschalteter Berstscheibe

5.1 Anforderungen

Es gelten die zutreffendes Anforderungen nach den Nummern 3.1 und 4.1. Ferner muß bei der Einrichtung sichergestellt sein, daß

  1. sich in dem Raum zwischen Berstscheibe und Sicherheitsventil ein Druck erst aufbauen kann, wenn die Berstscheibe zum Bersten gebracht worden ist,
  2. die Funktion und die Abblaseleistung des Sicherheitsventiles durch Teile der geborstenen Berstscheibe nicht beeinträchtigt werden.

5.2 Einbau

Die Nummern 3.32, 3.33 und 4.23 gelten entsprechend.

5.3 Abblaserohre

Nummer 3.4 gilt entsprechend.

5.4 Kennzeichen

Die Nummern 3.51, 3.52, 4.41 und 4.42 gelten sinngemäß.

Übergangsregeln

1. Technische Grundsätze und Beschlüsse des Früheren Deutschen Druckgasausschusses

Mit der Anwendung der TRG 254 werden gegenstandslos

  1. folgende Ziffern der Technischen Grundsätze (TG) 1:
    Ziffern 23 und 31 TG, soweit es sich um die in der Anlage genannten Anforderungen an Berstscheiben-Einrichtungen handelt
    Ziffer 36 TG
    Ziffer 37 TG
    Ziffer 38 Abs. 1 und 2 TG
    Ziffer 42 Abs. 3 Nr. 7 (ausgenommen vorletzter Abs.) TG
    Ziffer 64 Abs. 8 TG
  2. Beschluß DGa 206/65 v. 1.5.1965 (ArbSch. 1965 S. 156): "Durchsatzmenge von Sicherheitsventilen kleiner Propan/Butan-Flaschen".

2. Beschluß DGa 11-73

Mit der Anwendung der TRG 254 wird für die nach dieser TRG hergestellten Berstscheiben-Einrichtungen für Flaschen für Kohlendioxid (Kohlensäure) der Beschluß DGa 11-73 v. 5.3.1974 (ArbSch. Heft 4/1974) "Berstscheiben-Einrichtungen an Flaschen für Kohlendioxid (Kohlensäure)" gegenstandslos.

____
1) TG in der Fassung der Bek. des BMa v. 12.2.1970 - III b 5 - 1337/70: Beilage zu ArbSch. Heft 3/1970.


ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 20.08.2018)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion