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Regelwerk

Technische Regeln für Gashochdruckleitungen
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TRGL 141 - Schutz der Rohrleitungen gegen Korrosion

Ausgabe Januar 1977
(ArbSch. 7/1977 S. 163; BArbBl. 7-8/1981 S. 96)



"Verordnung über Gashochdruckleitungen" ersetzt durch " Betriebssicherheitsverordnung"

Geltungsbereich

Diese Technische Regeln gilt für den Schutz von Gashochdruckleitungen gegen Außen- und Innenkorrosion.

1 Schutz von Gashochdruckleitungen aus ferritischen Stählen

1.1 Schutz gegen Außenkorrosion

1.1.1 Allgemeines

Die Außenwandung der Gashochdruckleitung muß gegen Korrosion geschützt werden

1.1.2 Umhüllungen

(1) Für bituminöse Umhüllungen  gilt DIN 30673.

(2) Für Polyäthylen-Umhüllungen gilt DIN 30670.

(3) Für Umhüllungen aus duromeren Kunststoffen gilt DIN 30671 (Vornorm).

1.1.3 Kathodischer Schutz

(1) Für die Planung und Errichtung der katholischen Schutzanlagen ist das DVGW-Arbeitsblatt GW 12 anzuwenden.

(2) Ist ein kathodischer Korrosionsschutz nicht zweckmäßig, z.B. bei. kurzen, durch Isolierstellen elektrisch abgetrennten Leitungsteilen oder bei Leitungsabschnitten im

Werkgelände, ist eine andere gleichwertige Schutzmaßnahme zu treffen, z.B. PE-Umhüllung, die in zeitlichen Abständen elektrisch geprüft wird.

1.2 Maßnahmen gegen Innenkorrosion

Ist aufgrund der Beschaffenheit des Fördermediums Innenkorrosion zu befürchten, so sind geeignete Maßnahmen zu treffen. z.B.

2 Schutz von Gashochdruckleitungen aus austenitischen Stählen und sonstigen Werkstoffen

Bei Gashochdruckleitungen aus austenitischen Stählen und sonstigen Werkstoffen ist die Notwendigkeit eines Korrosionsschutzes zu prüfen. Falls ein Korrosionsschutz erforderlich ist, kommen auch andere Maßnahmen als nach Nummer 1.l.1 in Betracht.

3 Einfluß von Streuströmen

Im Einflußbereich von Gleichstromanlagen, die Streuströme verursachen, müssen die erforderlichen Maßnahmen noch VDE 0150 getroffen werden.

4 Einfluß von Hochspannungsanlagen

Im Einflußbereich von Hochspannungsanlagen, die zur Gashochdruck Leitung parallel verlaufen, sind kathodische Schutzanlagen so auszuführen, daß sie auch den möglichen Überspannungen widerstehen.

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(Stand: 20.08.2018)

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