Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
TRGL 231 - Druckbehälter in Stationen
Technische Regeln für Gashochdruckleitungen
Ausgabe Februar 1981
(BArbBl. 7-8/1981 S. 104aufgehoben)
"Verordnung über Gashochdruckleitungen" ersetzt durch " Betriebssicherheitsverordnung"
Diese Technische Regel gilt für Druckbehälter in Stationen von Gashochdruckleitungen.
1 Allgemeines
1.1 Als Druckbehälter gelten alle ortsfesten Behälter in Stationen, die der DruckbehV (jetzt BetrSichV) unterliegen.
1.2 Druckbehälter müssen so beschaffen sein, daß sie den bei der vorgesehenen Betriebsweise zu erwartenden mechanischen, chemischen und thermischen Beanspruchungen sicher widerstehen.
2 Anforderungen
Druckbehälter müssen hinsichtlich ihrer Werkstoffe, Berechnung, Herstellung, Ausrüstung und Aufstellung der DruckbehV (jetzt BetrSichV) und in der Regel den zugehörigen Technischen Regeln Druckbehälter ( TRB) entsprechen.
3 Auslegung
Druckbehälter müssen für die höchsten Drücke, die bei den zu erwartenden Betriebszuständen herrschen oder entstehen können, ausgelegt sein. Die auftretenden höchsten und tiefsten Temperaturen des Beschickungsmittels sind dabei zu berücksichtigen.
4 Prüfung
Druckbehälter sind entsprechend den jeweils zutreffenden Bestimmungen der §§ 8 bis 12 DruckbehV (jetzt BetrSichV) zu prüfen.
ENDE |
(Stand: 20.08.2018)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion