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Änderungstext
Bekanntmachung zu Gefahrstoffen BekGS 901
"Kriterien zur Ableitung von Arbeitsplatzgrenzwerten"
(GMBl. Nr. 32 vom 21.05.2010 S. 691)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin - Bek. d. BMAS vom 15.04.2010 - IIIb 3 - 35125 - 5 -
Gemäß § 21 Abs. 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Gefahrstoffe - AGS beschlossene Erkenntnis bekannt:
Damit wird die bisherige TRGS 901
(Stand: 20.08.2018)
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