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Änderungstext
Bekanntmachung von Technischen Regeln
Vom 22. Oktober 2010
(GMBl. Nr. 81 vom 13.12.2010 S. 1693)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin - Bek. d. BMAS v. 22.10.2010 - IIIb 3 -35125-5 -
Gemäß § 21 Abs. 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegenden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) beschlossenen Technischen Regeln für Gefahrstoffe bekannt:
- Die neue TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern",
- die Aufhebung der TRGS 514 "Lagern sehr giftiger und giftiger Stoffe in Verpackungen und ortsbeweglichen Behältern",
- die Aufhebung der TRGS 515 "Lagern brandfördernder Stoffe in Verpackungen und ortsbeweglichen Behältern"
(Stand: 20.08.2018)
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