umwelt-online: TRGS 555 - Betriebsanweisung und Unterweisung nach § 20 GefStoffV (4)
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Beispiele

Beispiel 2.1

Betriebsanweisung (Stoffteil)

  1. Gefahrenbezeichnung

    2-Phenylethylisocyanat

  2. Gefahren für Mensch und Umwelt
    Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
    Giftig beim Einatmen.
    Verursacht schwere Verätzungen.
    Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich.
    Giftig für Wasserorganismen.
    Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
    VbF       Gruppe a        Klasse III
    Wassergefährdungsklasse 2 (Selbsteinstufung)
  3. Verhalten im Gefahrfall
    aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel scharfer Wasserstrahl
    Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
    Umweltschutzmaßnahmen
    Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
    Ausgelaufenes Produkt nicht im Boden versickern lassen oder
    in Gewässer abspülen.
    Kanalisation abdecken.
    Eindämmen/eindeichen.
    Verfahren zu Reinigung/Aufnahme
    Produkt aufsaugen.
    Mit flüssigkeitsbindendem Material (z.B. Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen.
  4. Schutzmaßnahmen
    Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben.
    Behälter darf nur unter lokaler Absaugung geöffnet werden.
    Von Zündquellen fernhalten- Nicht rauchen.
    Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen (Erdung beim Umfüllen).
    Dämpfe absolut nicht einatmen.
    Bei der Arbeit nicht essen und trinken.
    Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
    Von Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten.
    Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
    Nach Produktentnahme darauf achten, daß an der Außenverpackung keine Produktreste anhaften.
    Atemschutz: Kurzzeitig Filtergerät, Filter B
    Handschutz: Handschuhe aus Gummi oder Kunststoff
    Augenschutz: dicht schließende Schutzbrille
    Körperschutz:     Schutzkleidung
  5. Erste Hilfe
    Allgemeine Hinweise
    Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen und sicher entfernen. Sofort Arzt hinzuziehen.
    nach Einatmen
    Ärztlicher Behandlung zuführen.
    nach Hautkontakt
    Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit Polyethylenglykol 400, anschließend mit viel Wasser.
    nach Augenkontakt
    Bei Berührung mit den Augen gründlich mit viel Wasser spülen und Arzt konsultieren.
    nach Verschlucken
    Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.

  Beispiel 2.2

XY

ARBEITS-
BEREICH:
Kesselhaus

BETRIEBSANWEISUNG
GEM. § 20 GEFSTOFFV

ARBEITSPLATZ:
Wasseraufbereitung
TÄTIGKEIT:
Gebindewechsel: Dosierung

23.06.1997
Gefahrstoffbezeichnung
OXYStop
Organischer Sauerstoffbinder,
        Basis:
Lieferant:
Warenschlüssel-Nr:  
Dietylhydroxylamin (DEHA)
Oxy-Chemie
16 743
Gefahren für Mensch und Umwelt
Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut
Wassergefährdend, Wassergefährdungsklasse 2,
Darf nicht dem Abwasser zugeführt werden!
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Transport des Gebindes auf die Arbeitsbühne nur mit Hebekorb und Hebezug!
Beim Anschluß des Gebindes an die Zuleitung mit Hebepumpe Gummihandschuhe (Säureschutzhandschuhe) und Korbbrille tragen!
Verhalten im Gefahrfall

NOTRUF 333
Leckagen im Dosiersystem sofort der Betriebsleitung melden!

Beim Austritt größerer Mengen Oxystop (z.B. durch Umstürzen des Behälters) Vollschutzmasken mit Kombinationsfilter a 2 - P 3 (braun) tragen!

Ausgetretene Flüssigkeit mit Hydroperl aufnehmen!

Erste Hilfe

NOTRUF 333
Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser spulen und Werksarzt aufsuchen!

Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen, benetzte Haut gründlich mit Wasser reinigen!

Bei Verschlucken sofort Werksarzt aufsuchen und Kennzeichnungsetikett oder Sicherheitsdatenblatt vorzeigen!

Sachgerechte Entsorgung
 TEL. 300  Oxystop darf nicht in die Kanalisation gelangen!
Bei Leckage mit Hydroperl aufnehmen und durch die Feuerwehr entsorgen lassen!
Entleerte Gebinde an das Magazin zurückgeben!

2.3 Tetrachlorethen (Perchlorethylen) - Chemischreinigung

In der Chemischreinigung werden in einer geschlossenen Chemischreinigungsmaschine Textilien mit der flüssigen Chemikalie Tetrachlorethen (Perchlorethylen) gereinigt.

Diese Betriebsanweisung gilt nur für das Be- und Entladen von Chemischreinigungsmaschinen. Alle anderen Arbeiten dürfen nur von sachkundigen Personen gemäß § 21 Abs. 1 der UVV "Chemischreinigung" (VBG 66) durchgeführt werden (im Beispiel: Müller, Saubermann).

   

   

Beispiel 2.3

       BETRIEBSANWEISUNG
GEM. § 20 GEFSTOFFV
30.05.1997
ARBEITSBEREICH:
Chemischreinigung
ARBEITSPLATZ:
Chemischreinigungsmaschine
TÄTIGKEIT:
Be- und Entladen
Gefahrstoffbezeichnung:
TETRACHLORETHEN
Perchlorethylen, Per (chlorierter Kohlenwasserstoff
Produkt-Nr. 08/15 (Reinigungs-Chemie GmbH & Co. KG)
Gefahren für Mensch und Umwelt
Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken
Per entfettet die Haut und macht sie spröde (Gefahr der Ekzembildung)
Per steht im Verdacht, Krebs zu erzeugen
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Kontakt mit flüssigem Per vermeiden! Im Arbeitsraum nicht rauchen! Vor dem Beladen alle Kleidungsstücke gründlich auf Fremdkörper (z.B. Kugelschreiber, Schlüssel, Geld) untersuchen!

Die Reinigungschargen sind nach Textilarten zu sortieren, die Reinigung darf nur mit dem für die jeweilige Art vorgesehenen Festprogramm durchgeführt werden!

Beim Be- und Entladen nicht in die Trommel beugen!

Nachfüllen von Lösemittel sowie Wartungs- und Reinigungsarbeiten nur durch Herrn Müller oder Herrn Saubermann!

Verhalten im Gefahrfall

Wenn der Reinigungsvorgang abgebrochen werden muß, auf Handbetrieb umschalten, Flotte abpumpen, Ware ausschleudern und trocknen! Die Maschine darf keinesfalls vorher geöffnet werden!

Treten an der Maschine Undichtigkeiten (Lösemit-telgeruch!) oder andere Betriebsstörungen auf, sofort H. Müller oder H. Saubermann benachrichtigen. Läuft flüssiges Lösemittel (Flotte) aus, ist der Raum sofort zu verlassen und die Feuerwehr zu benachrichtigen.

Notruf 112

Erste Hilfe
Nach Einatmen von Per (z.B. bei verbotswidrigem Hineinbeugen in die Reinigungstrommel oder bei größeren Undichtigkeiten), Verletzten an die frische Luft bringen, mit Lösemittel benetzte Kleidungsstücke entfernen, betroffene Hautstellen mit Wasser abwaschen, bei Atemstillstand Atemspende. Transport zum Arzt oder ins Krankenhaus in stabiler Seitenlage. Bei Spritzern in die Augen ausgiebig mit Wasser spülen, Augenarzt aussuchen. Notruf 112
Sachgerechte Entsorgung
Das Reinigen der Nadelfänger sowie das Destillieren mit anschließendem Ausräumen der Destillierblase darf nur von H. Müller oder H. Saubermann vorgenommen werden. Gebrauchte Kartuschen, Destillierschlämme etc. dürfen nicht im Arbeitsraum bleiben. Sie werden im jeweiligen entsprechend gekennzeichneten Faß im Hof aufbewahrt. Verschiedene Abfallarten dürfen nicht gemischt werden! Die Fässer sind stets dicht geschlossen zu halten, die Gittertür des eingezäunten Abfallplatzes ist stets abzuschließen und der Schlüssel in den Schlüsselkasten zu legen.

   

Beispiel 2.4

Betriebsanweisungs Nr.: .. *
Gem. § 20 GEFSTOFFV
Betrieb: . . .
Baustelle/Tätigkeit: ... Druckdatum: 29.02.1997
Lösemittelfreie

Polyurethan-Klebstoffe/-Vorstriche
GISCODE: RU 1

gefahrauslösender Inhaltsstoff:
Diphenylmethan-4,4'-diisocyanat


Gefahren für Mensch und Umwelt

Einatmen und Verschlucken (Essen, Trinken, Rauchen mit beschmutzten Händen) können zu Gesundheitsschäden führen. Reizt die Atemwege, Augen, Haut, Verdauungswege. Kann Schwindel und Kopfschmerzen hervorrufen. Gesundheitsschäden möglich (Bronchitis, Lungenödem). Augenschäden möglich. Kann zu Allergien führen. Beschwerden können auch erst später auftreten.

Wassergefährdend - Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation vermeiden!

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Arbeiten bei Frischluftzufuhr (Fenster und Türen öffnen)! Verspritzen, z.B. beim Anmischen, vermeiden! Vorratsmenge auf einen Schichtbedarf beschränken! Gefäße nicht offen stehen lassen! Berührung mit Augen, Haut und Kleidung unbedingt vermeiden! Produktreste sofort von den Händen entfernen! Nach Arbeitsende und vor jeder Pause Hände gründlich reinigen! Hautpflegemittel verwenden! Verunreinigte Kleidung sofort wechseln! Nach Arbeitsende Kleidung wechseln!

Augenschutz: Bei Spritzgefahr: Vollschutzbrille!

Handschutz: Handschuhe (Farbe der Handschuhe eintragen)

Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert!

Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fettfreie oder fettarme Hautschutzsalbe verwenden:

Atemschutz: in engen Räumen Kombifilter B1-P2 (grau/weiß)!

Verhalten im Gefahrenfall

Ausgelaufenes oder verschüttetes Produkt mit einem Spachtel in ein Leergebinde aufnehmen, ausreagieren lassen und, wie unter "Entsorgung" beschrieben, behandeln. Produkt ist brennbar, geeignete Löschmittel: Kohlendioxid, Löschpulver, Schaum oder Wasser im Sprühstrahl (kein Vollstrahl)! Bei Brand entstehen gefährliche Dämpfe! Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen!

Zuständiger Arzt oder Klinik:...

Fluchtweg:

Unfalltelefon:

Erste Hilfe

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnalune: Selbstschutz beachten und umgehend Arzt verständigen!

Nach Augenkontakt: 10 Minuten mit Wasser oder Augenspüllösung spülen.

Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Mit viel Wasser und Seife reinigen.

Nach Einatmen: Frischluft! Atemwege freihalten: Zahnprothesen, Erbrochenes entfernen.

Bei Bewußtlosigkeit: stabile Seitenlage. Atmung und Puls kontrollieren. Bei Atem- oder Herzstillstand: sofort künstliche Beatmung und Herzdruckmassage.

Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. Bei Bewußtsein in kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen. Gabe von medizinischem Kohlepulver.

Ersthelfer: ...

Sachgerechte Entsorgung

Abfülle nicht vermischen, sondern zur ordnungsgemäßen Beseitigung bzw. Wiederverwertung getrennt sammeln!

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