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Regelwerk

Änderungstext

Berichtigung der TRGS 509 "Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter"

Vom 7. September 2020
(GMBl. Nr. 38 vom 02.09.2020 S. 817)



- Bek. d. BMAS v. 9.9.2020 - IIIb 3 - 35125 - 5 -

Die TRGS 509 "Lagern von flüssigen und festen Gefahrstof-fen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter", Ausgabe September 2014, GMBl 2014 S. 1346-1400 [Nr. 66-67] (v. 19.11.2014), zuletzt berichtigt, geändert und ergänzt: GMBl 2020, S. 368-370 v. 5.6.2020 [Nr. 19], wird wie folgt berichtigt:

In Abschnitt 12 wird Absatz 3

(3) Auf die spezifischen Anforderungen für Natriumhypochlorit-Lösung in Anlage 4 zur TRGS 500 wird verwiesen.

gestrichen.

ENDE

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