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Cobalt-Metall und Cobalt-Verbindungen
(CAS-Nr.: 7440-48-4)
(mit Ausnahme von Hartmetallen, cobalthaltigen Spinellen und organischen Cobalt Sikkativen wie Cobaltoctoat und Cobaltnaphthenat).
Ausgabe: September 2001
Stand: Mai 2001
1. Allgemeines:
In der Tabelle I sind die gegenwärtigen Einstufungen von Cobalt und Cobaltverbindungen durch die EU und den AGS sowie die hier begründeten Einstufungsvorschläge zusammengefasst. Alle Einstufungen beziehen sich auf die einatembaren Fraktionen. Die wichtigsten Änderungen sind die Einstufung löslicher Cobalt(II)-Salze in die Kategorie 2 krebserzeugend (C: 2) aufgrund der neuen NTP-Tierversuche (NTP 1998), in die Kategorie 3 erbgutverändernd (M: 3) und in die Kategorie 2 fortpflanzungsgefährdend (Fruchtbarkeit) (RF: 2).
Tabelle I. Bisherige Einstufungen und Einstufungsvorschläge des BK Tox1
Stoff ( CAS-Nr.) | EU | MAK | AGS | BK Tox | ||
Cobalt und seine bioverfügbaren Verbindungen | K2 | |||||
Cobaltmetall (7440-48-4) |
C 32 | C 3 b | ||||
Cobalt(II)oxid (1307-96-6) |
C 32 | C 3 b | ||||
Cobalt(II)chlorid (7646-79-9) |
C 2 R 49 |
C 2 R 49 |
M 3 | RF 2 | ||
Cobalt(II)sulfat ⋅ 7 H2O (10026-24-1) |
C 2 R 49 |
C 2 R 49 |
M 34 | RF 25 | ||
Cobalt(II)nitrat ⋅ 6 H2O (10026-22-9) |
C 23 R 49 |
M 34 | RF 25 | |||
Cobalt(II)carbonat (137506-60-6) |
C 23 R 49 |
M 34 | RF 25 | |||
Cobalt(II)acetat ⋅ 4 H2O (6147-53-1) |
C 23 R 49 |
M 34 | RF 25 | |||
Cobalt(II)sulfid (1317-42-6) |
C 32 | C 3 b | ||||
1) Alle Einstufungen beziehen sich auf einatembare Stäube oder Aerosole 2) Der Grenzwert (Luft, einatembare Fraktion) beträgt 0,5 mg/m3 bei der Herstellung von Cobaltpulver und Katalysatoren, Hartmetall- und Magnetherstellung (Pulveraufbereitung, Pressen und mechanisches Bearbeiten nicht gesinterter Werkstücke), im übrigen 0,1 mg/m3. 3) Einheitliche Einstufung aller gut wasserlöslichen Cobaltverbindungen (Löslichkeit > 0,1 g/l) in Kategorie C2 in Angleichung an Cobaltchlorid und Cobaltsulfat. 4) Einheitliche Einstufung aller gut wasserlöslichen Cobaltverbindungen in M3 in Angleichung an Cobaltchlorid 5) Einheitliche Einstufung aller gut wasserlöslichen Cobaltverbindungen in RF2 in Angleichung an Cobaltchlorid. |
Hartmetallstäube werden wegen ihrer besonderen physikalischen, chemischen und biologischen Eigenschaften in einem gesonderten Positionspapier behandelt. Organische Cobalt-Sikkative wie Cobaltoctoat und Cobaltnaphthenat sollen wegen der noch nicht abgeschlossenen Bioverfügbarkeitsstudien ebenfalls in einem separaten Positionspapier behandelt werden. Die Einstufungen des AGS für Cobaltmetall, oxidische und sulfidische Cobaltverbindungen in Kategorie C3 werden beibehalten, weil Anhaltspunkte für eine krebserzeugende Wirkung aus Tierversuchen vorliegen und nach der Aufnahme dieser Verbindungen Cobaltionen freigesetzt werden können. Cobaltmetall, oxidische und sulfidische Cobaltverbindungen werden in die Unterkategorie C3b eingestuft, weil sie unzureichend untersucht sind, jedoch Anlass zu Besorgnis für den Menschen geben.
2. Löslichkeitsdaten (Tabelle II):
Wegen der Kanzerogenität des löslichen Cobaltsulfats, also des Co2+-Ions, ist die Berücksichtigung der Löslichkeiten anderer Cobaltverbindungen in Wasser und biologischen Flüssigkeiten wichtig. Aus pragmatischen Gründen wird für Cobaltverbindungen eine Abschneidegrenze für die Einstufung wie Cobaltsulfat angewendet. Cobaltverbindungen, die sich mit mehr als 0,1 g/l Wasser lösen, werden als "gutlöslich" bezeichnet, die übrigen als "schwerlöslich". Die gutlöslichen anorganischen Salze werden in dieselbe Kategorie (C2) wie Cobaltsulfat eingestuft. Cobaltmetall, Cobaltoxide, -hydroxide und Cobaltsulfid sind nach der genannten Abschneidegrenze in Wasser schwerlöslich. Diese pragmatische Grenze wird als ein Kriterium für Bioverfügbarkeit genommen, das aber nicht ohne Einschränkung angewandt werden kann. Denn es wurden für Cobaltmetall-Pulver, Cobalt(II)oxid und Cobalt(III)oxid-Hydrat in Blutserum im Vergleich zu Wasser leicht erhöhte Löslichkeiten gefunden.
Dem entsprechen die Daten zur Resorption von Cobalt aus inhaliertem Hartmetall und Cobaltmetall bei exponierten Arbeitern in der Hartmetallherstellung, in Cobalt Gießereien und Cobalt-Elektrolyse-Betrieben (Angerer et al.,1989; IARC,1990).
Tabelle II. Löslichkeit von Cobalt und Cobaltverbindungen
Stoff | Formel | CAS-Nr. | Löslichkeit in H2O | Löslichkeit in Serum |
Cobaltmetall | Co | 7440-48-4 | schwerlöslich1 | 200 mg/l (37°) |
Cobalt(I I)oxid | CoO | 1307-96-6 | 3,13 mg/l | 273 mg/l (37°) |
Tricobalttetraoxid | Co3O4 |
(Stand: 20.08.2018)
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