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TRGS 910-21. Dimethylsulfat
(BArbBl. 11/83 S. 35)
Krebserzeugender |
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I (sehr stark gefährdend) |
II (stark gefährdend) |
III (gefährdend) |
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Massengehalte im Gefahrstoff in v. H. |
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Dimethylsulfat | > 1 | < 1-0,1 |
Begründung
Im empfindlichen Test der subkutanen Injektion an der Ratte zeigt Dimethylsulfat nach Gesamtdosen zwischen 50 und 780 mg/kg Körpergewicht eine deutliche lokal kanzerogene Wirkung. Nach intravenöser Applikation waren ähnliche Dosen dagegen wirkungslos, es sei denn, daß schwangere Ratten intravenös behandelt wurden. In einem solchen Falle induzierte Dimethylsulfat bei 7 von 59 Jungtieren Tumoren (darunter drei Nerventumoren).
In zwei Inhalationsversuchen mit höchstmöglichen Konzentrationen (z.B. 0,5 ppm 2 x/Woche je 6 Stunden oder 2 ppm 1 x/14 Tage je 6 Stunden) erwies sich Dimethylsulfat bei Ratte, Maus und Goldhamster als krebserzeugend. In dem einen Versuch entwickelten sich unter solchen Bedingungen bei 8 von 35 Ratten Geschwülste (1 Lymphom, 3 des Nervensystems und 4 der Nasenhöhle); in dem anderen Versuch wurden bei 12 von 60 Tieren Tumoren der Nasenhöhle bzw. Lungenkarzinome nachgewiesen.
Insgesamt scheint die kanzerogene Wirkung von Dimethylsulfat selbst unter extremen Bedingungen in empfindlichen Tests nicht sehr stark ausgeprägt zu sein. Dimethylsulfat wurde unter diesen Umständen in die Gruppe der stark gefährdenden krebserzeugenden Arbeitsstoffe eingestuft (Gruppe II), und zwar in der Konzentration> 1 %.
Literatur
"Gesundheitsschädliche Arbeitsstoffe" (Toxikologisch-arbeitsmedizinische Begründung von MAK-Werten) der Arbeitsstoff-Kommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Verlag Chemie IARC Monographs Bd. 4, S. 271-276 , 1974
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(Stand: 20.08.2018)
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