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TRGS 910-23. Iodmethan

(BArbBl. 11/83 S. 35)


Krebserzeugender
Stoff

Gruppen

I
(sehr stark gefährdend)
II
(stark gefährdend)
III
(gefährdend)

Massengehalte im Gefahrstoff in v. H.

Iodmethan   > 1   < 1-0,1

Begründung

Iodmethan ist bisher im Tierversuch nur unzureichend auf krebserzeugende Wirkung untersucht worden, und zwar wurde es im empfindlichen Test der subkutanen Applikation an der Ratte geprüft:

1 x 20 mg/kg/Woche: 6/8 lokale Geschwülste
1 x 10 mg/kg/Woche: 9/16 lokale Geschwülste
1 x 50 mg/kg (Einzeldosis):     4/14 lokale Geschwülste

Bezogen auf die Ergebnisse im Subkutan-Test könnte Iodmethan eine ähnliche kanzerogene Wirkung haben wie Dimethylsulfat; allerdings scheint die Wirkung beim Iodmethan eher schwächer zu sein.

Aufgrund der tierexperimentellen Befunde wurde Iodmethan in die Gruppe der stark gefährdenden krebserzeugenden Arbeitsstoffe eingestuft (Gruppe II), und zwar in der Konzentration> 1 %.

Literatur

"Gesundheitsschädliche Arbeitsstoffe" (Toxikologisch-arbeitsmedizinische Begründung von MAK-Werten) der Arbeitsstoff-Kommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Verlag Chemie

IARC Monographs Bd. 15, S. 245-254, 1977

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