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Regelwerk

Änderungstext

Bekanntmachung von Technischen Regeln hier: - TRGS 903 "Biologische Grenzwerte (BGW)"

Vom 16.08.2024
(GMBl. Nr. 17 vom 10.10.2024 S. 783)


- Bek. d. BMAS v. 16.8.2024 - IIIb 3 - 35125 - 5 -

Die TRGS "Biologische Grenzwerte ( BGW)", Ausgabe Februar 2013, GMBl 2013, S. 364 [Nr. 17] v. 4.4.2013, zuletzt geändert und ergänzt: GMBl 2024, S. 35 [Nr. 3-4] (v. 23.2.2024) wird wie folgt geändert und ergänzt:

1. In Abschnitt 3 werden die Probennahmezeitpunkte

  1. keine Beschränkung
  2. Expositionsende, bzw. Schichtende
  3. bei Langzeitexposition: am Schichtende nach mehreren vorangegangenen Schichten
  4. vor nachfolgender Schicht
  5. nach Expositionsende: Stunden
  6. nach mindestens drei Monaten Exposition
  7. unmittelbar nach Exposition
  8. vor der letzten Schicht einer Arbeitswoche

wie folgt gefasst:

  1. keine Beschränkung im Fließgleichgewicht
  2. Expositionsende, bzw. Schichtende
  3. am Schichtende, bei Langzeitexposition nach mehreren vorangegangenen Schichten
  4. vor nachfolgender Schicht
  5. nach Expositionsende: Stunden
  6. nach mindestens 3 Monaten Exposition
  7. unmittelbar nach Exposition
  8. am Schichtende, bei Langzeitexposition nach mehreren vorangegangenen Schichten; Bestimmung individueller Vor-Expositionswerte als Bezugswerte
  9. am Schichtende am Ende der Arbeitswoche nach mindestens 2-wöchiger Exposition

2. In Abschnitt 3 "Liste der biologischen Grenzwerte" werden

a) folgende Einträge ergänzt bzw. geändert:

Arbeitsstoff CAS
Nr.
Parameter BGW Unter
suchungs
material
Probe
nahme
zeitpunkt
Festlegung/
Begründung
neu: Diethylenglykolmonomethylether 111-77-3 Methoxyessigsäure 15 mg/g Kreatinin U i 5/2024
DFG
alt: Tetraethylblei (Bleitetraethyl) 78-00-2 Diethylblei 25 µg/l, als Pb berechnet U b 11/2012 DFG
Gesamtblei (gilt auch für Gemische mit Tetramethylblei) 50 µg/l U b
neu: Tetraethylblei (Bleitetraethyl) 78-00-2 Diethylblei 25 µg/l, als Pb berechnet14) U b 5/2024
DFG
Gesamtblei (gilt auch für Gemische
mit Tetramethylblei)
50 µg/l14) U b
alt: Tetramethylblei (Bleitetramethyl) 75-74-1 Gesamtblei 50 µg/l U b 11/2012 DFG
neu: Tetramethylblei (Bleitetramethyl) 75-74-1 Gesamtblei 50 µg/l14) U b 5/2024 DFG

14) Der BGW für anorganisches Blei im Blut muss ebenfalls eingehalten werden.

b) die Einträge für Acetylcholinesterase-Hemmer

Acetylcholinesterase-Hemmer Acetylcholinesterase Reduktion der Aktivität auf 70 % des Bezugswertes6 BE b, c 11/2012 DFG

und Parathion

Parathion 56-38-2 p-Nitrophenol (nach Hydrolyse) 500 µg/l U c 5/2013 DFG
Acetylcholinesterase Reduktion der Aktivität auf 70 % des Bezugswertes6 BE c

gestrichen.

3. Durch die Anpassung und (Re-)Evaluierung der Probenahmezeitpunkte ergeben sich bei den nachfolgenden Stoffen die aufgeführten Anpassungen in der Spalte entsprechend:(Red. Anm.: In Abschnitt 3 "Liste der biologischen Grenzwerte")

Arbeitsstoff CAS-Nr. Parameter BGW Untersuchungsmaterial Probenahmezeitpunkt Festlegung/
Begründung
alt: Anilin 62-53-3 Anilin

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(Stand: 16.10.2024)

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