Änderungstext
Berichtigungen Gefahrstoffe
(BArbBl. 1/2003 S. 110)
Die TRGS 200 "Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen" Ausgabe März 2002 (BArbBl. Heft 3/2002 S. 53-64 wird wie folgt berichtigt:
1. In Nummer 5.2.2 Abs. 4 muss es heißen "Berechnungsformel (G)".
2. In Nummer 5.2.2 Abs. 5 muss es heißen "Berechnungsformel (H)".
3. In Nummer 5.2.2 Berechnungsformel (H) muss es im 2. Summanden heißen "PN,R50-53
4. In Nummer 6.18 Abs. 1 wird nach "Nr. 9" eingefügt "der RL 1999/ 45/EG"
5. In Nummer 8.2 wird der 2. Anstrich "der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten - VbF" gestrichen.
Die TRGS 220 "Sicherheitsdatenblatt" Ausgabe April 2002 (BArbBl. Heft 4/2002 S. 112-121, geändert BArbBl. Heft 7-8/2002 S. 142) wird wie folgt berichtigt:
In Nummer 6.15.2 Abs. 1 wird die Angabe "Klassifizierung nach VbF" gestrichen
2. In Nummer 6.15.2 Abs. 2 wird die Angabe "auf die Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF)" gestrichen.
Die TRGS 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" Ausgabe September 2001 (BArbBl. Heft 9/2001 S. 64-79, berichtigt BArbBl. Heft 11/2001 S. 113) wird wie berichtigt:
1. Fußnote 6) muss lauten "BUR 190 Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten"
2. Fußnote 8) muss lauten "BGI 693 Verzeichnis zertifizierter Atemschutzgeräte"
3. In Nummer 15.1 Abs. 1 wird der Klammerausdruck gestrichen.
4. Fußnote 9) "BIA-Handbuch 515 220" wird gestrichen.
5. In Abb. 1 "Personenschleuse" wird die Fußnote *) zur Fußnote 9) "Einweganzüge dürfen höchstens über eine Schichtlänge benutzt werden und sind nach Schichtende zu entsorgen."
6. In Nummer 17 muss es im 20. Anstrich heißen: "BGI-505 - 4610)"
7. In Anlage 3 Nr. 5.6 wird ergänzt: "5.6 Betrieb von Schleusen 1 LE"
8. In Anlage 4 Nr. 5.3 wird ergänzt: "5.3 Arbeitsgeräte 1 LE"
9. In Anlage 5 Nr. 6 muss es heißen: "Ziffern 1. bis 3. 2 Lehreinheiten a 45 Minuten"
Die TRGS 900 "Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz Luftgrenzwerte" Ausgabe Oktober 2000 (BArbBl. Heft 10/2000 S. 34-63, zuletzt geändert BArbBl. Heft 10/2002 S. 76) wird wie folgt berichtigt:
1. In Nummer 3 "Liste" erhält der Eintrag "Ethyldimethylamin" die Bemerkung "TRGS 901-101" und
2. der Eintrag "2-Methylpentan-2,4-diol" die Bemerkung "TRGS 901-102".
Die TRGS 901 "Begründungen und Erläuterungen zu Grenzwerten in der Luft am Arbeitsplatz" Teil II lfd. Nr. 101 Ausgabe Oktober 2002 (BArbBl. Heft 10/2002 S. 76-77,) wird wie folgt berichtigt:
Der erste Satz "Der derzeitig gültige ..." wird gestrichen.
Die TRGS 903 "Biologische Arbeitsplatztoleranzwerte - BAT-Werte"
Ausgabe April 2001 (BArbBl. Heft 4/2001 S. 53-56, zuletzt geändert BArbBl. Heft 10/2002 S. 77) wird wie folgt berichtigt:
(Stand: 20.08.2018)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion