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TRLV 3 - Vibrationsschutzmaßnahmen
Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV Vibrationen)
Ausgabe: Januar 2010
Vom 15.01.2010
(GMBl. Nr. 14/15 vom 10.03.2010 S. 304; 25.03.2015 15aufgehoben)
Zur aktuellen Fassung
Die Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV Vibrationen) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Vibrationen wieder.
Sie werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit unter Beteiligung des Ausschusses für Arbeitsmedizin ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach § 24 der Betriebssicherheitsverordnung im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gemacht.
Diese TRLV Vibrationen, Teil 3 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens denselben Sicherheits- und Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.
1 Anwendungsbereich
(1) Die TRLV Vibrationen, Teil 3 beschreibt das Vorgehen bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik, wie es in der LärmVibrationsArbSchV gefordert ist. Die Dokumentation der Schutzmaßnahmen ist Teil der Gefährdungsbeurteilung (siehe auch TRLV Vibrationen, Teil 1). Ganzkörper-Vibrationen und Hand-Arm-Vibrationen sind getrennt zu betrachten.
(2) Unabhängig von den in dieser TRLV beschriebenen Vorgehensweisen sind von dem Arbeitgeber die Beschäftigten oder ihre Interessenvertretung, sofern diese vorhanden ist, aufgrund der einschlägigen Vorschriften zu beteiligen.
2 Begriffsbestimmungen
In dieser TRLV sind die Begriffe so verwendet, wie sie im Teil " Allgemeines" der TRLV Vibrationen definiert sind.
3 Ableitung von Vibrationsschutzmaßnahmen
Ausgangspunkt sind die in der Gefährdungsbeurteilung identifizierten Hauptvibrationsquellen und die von ihnen ausgehende Belastung (TRLV Vibrationen, Teil 1). Abbildung 1 beinhaltet ein Ablaufschema aller folgenden Schritte und die Tabelle 1 in der Anlage des Dokuments enthält einige Fragen, die in diesem Zusammenhang wichtig sind. In Abhängigkeit vom Tages-Vibrationsexpositionswert A(8) sind folgende drei Fälle nach dem Ampelmodell zu unterscheiden.
Abb. 1 Ablaufplan zur Auswahl und Durchführung von Schutzmaßnahmen
3.1 Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung
3.1.1 Fall A: A(8) > Expositionsgrenzwert (roter Bereich)
Falls Expositionsgrenzwerte überschritten werden, müssen unverzüglich Sofortmaßnahmen ergriffen werden. Eine genaue Ursachenermittlung (Abschnitt 3.2) und die weitere Planung von Schutzmaßnahmen (Abschnitt 3.3) erfolgen parallel dazu. Es ist eine Kontrolle nötig, ob das Ziel erreicht wird, die Exposition unter den Expositionsgrenzwert abzusenken.
3.1.2 Fall B: Auslösewert < A(8)< Expositionsgrenzwert (gelber Bereich)
(1) Befindet sich der Tages-Vibrationsexpositionswert A(8) zwischen den Auslöse- und Expositionsgrenzwerten, wird aus den zusammengetragenen möglichen Vibrationsschutzmaßnahmen ein schlüssiger Plan entworfen - das so genannte Vibrationsminderungsprogramm (Abschnitt 3.5). Darin sind zweckmäßigerweise Verantwortlichkeiten und Termine festzulegen und zu dokumentieren. Es umfasst alle betrieblichen Maßnahmen, die zur Vermeidung oder Verringerung der Gefährdung durch Vibrationen getroffen werden.
(2) Falls alle Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik ergriffen worden sind, müssen keine weiteren Maßnahmen getroffen werden. Sollten Beschäftigte aber auf Dauer in diesem Bereich Vibrationen ausgesetzt sein, sind Gefährdungen wahrscheinlich und es wird so verfahren, wie im Abschnitt 3.5.2 beschrieben.
3.1.3 Fall C: A(8)< Auslösewert (grüner Bereich)
Falls der Tages-Vibrationsexpositionswert A(8) die Auslösewerte unterschreitet, werden Maßnahmen nach der LärmVibrationsArbSchV nur in zwei Fällen ergriffen:
§ 4 ArbSchG bleibt hiervon unberührt.
3.1.4 Schutzmaßnahmen allgemein
(1) In allen Fällen, in denen die Beurteilung der Vibrationsexposition ergeben hat, dass Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind, wird zunächst eine Liste der Expositionsabschnitte nach Art, Ausmaß und Dauer der Vibrationsexposition erstellt.
(2) Dann wird eine weitere Liste von möglichen Schutzmaßnahmen aufgestellt (Tabelle 4 der Anlage).
(3) In einem weiteren Schritt werden je nach Höhe der Exposition Ziele für Schutzmaßnahmen formuliert (Abschnitt 3.3.1). Um diese zu erreichen, werden geeignete Maßnahmen ausgewählt und in die Zielvorgaben aufgenommen. Die Maßnahmen werden mit Terminen und Verantwortlichkeiten versehen und dokumentiert, später dann ihr Erfolg kontrolliert.
(4) Danach ist eine Überprüfung der Schutzmaßnahmen bei Änderungen des Arbeitsablaufs nötig, etwa wenn
3.2 Ursachenanalyse
(1) Die Analyse der Ursachen und Auswirkungen von Vibrationen baut auf der Gefährdungsbeurteilung auf. Die tägliche Exposition lässt sich meist in Expositionsabschnitte mit unterschiedlicher Gefährdung unterteilen. Diese Teilexpositionen entstehen durch die Benutzung unterschiedlicher Geräte oder durch unterschiedliche Einsatzbedingungen und Belastungszustände. Anhand einer Liste der Expositionsabschnitte (Teilexpositionen) lassen sich die Gefährdungsschwerpunkte nach Art, Ausmaß und Dauer erkennen, wenn diese nach ihrem Anteil an der Gesamtexposition geordnet werden.
(2) Wenn die Gefährdungsschwerpunkte bekannt sind, werden in einem nächsten Schritt bereits eingeleitete sowie weitere mögliche Schutzmaßnahmen aufgelistet. In den Tabellen 2 und 3 der Anlage sind beispielhaft Fragen aufgeführt, die auf Ursachen von Vibrationsbelastungen abzielen, zusammen mit Beispielen für entsprechende Schutzmaßnahmen. Die Maßnahmen werden daraufhin überprüft,
(3) Ein Muster für die Liste der möglichen Schutzmaßnahmen befindet sich in Tabelle 4 der Anlage. Die Antworten auf diese Fragen werden je nach Arbeitsbedingungen unterschiedlich ausfallen.
Beide Aufstellungen bilden die Grundlage der folgenden Schritte.
3.3 Beschreibung des zu erreichenden Ziels der Vibrationsschutzmaßnahmen
Zur Formulierung des Ziels der Vibrationsschutzmaßnahmen und ihrer Durchführung enthält Tabelle 1 der Anlage einen Fragenkatalog, der diese Schritte unterstützt.
3.3.1 Formulierung der Ziele
(1) Die LärmVibrationsArbSchV sieht je nach Höhe der Exposition die folgenden Ziele für Vibrationsschutzmaßnahmen vor:
(2) Bei der Festlegung der Ziele kommt dem Stand der Technik eine besondere Bedeutung zu. Maßnahmen zur Minderung der Gefährdung durch Vibrationen enthalten beispielhaft die Tabellen 2 und 3 der Anlage.
3.3.2 Auswahl der Maßnahmen
(1) Wenn die Ziele formuliert sind, werden anhand der Liste der Gefährdungsschwerpunkte und der möglichen Schutzmaßnahmen (Tabellen 2 und 3 der Anlage) konkrete Maßnahmen ausgewählt. Für ein Vibrationsminderungsprogramm sind diese zweckmäßigerweise mit Zeitplänen für ihre Durchführung und Kontrolle zu versehen (Abschnitt 3.3.3 und Tabelle 4 der Anlage).
(2) Bei der Auswahl der Schutzmaßnahmen ist Folgendes zu beachten:
3.3.3 Durchführung und Kontrolle
Zeitpläne mit klar benannten Verantwortlichen und Erfolgskriterien, wie für ein Vibrationsminderungsprogramm nach bewährter Praxis üblich, sind auch in allen anderen Fällen zweckmäßig, um die Durchführung der Maßnahmen sicherzustellen. Der Erfolg der Maßnahmen wird überprüft und das Ablaufschema in Abbildung 1 gegebenenfalls noch einmal durchlaufen.
3.4 Substitution
(1) Kann die Arbeitsaufgabe mit verschiedenen Arbeitsmitteln oder Arbeitsverfahren durchgeführt werden, hat das Arbeitsmittel bzw. das Arbeitsverfahren Vorrang, das die geringere Vibrationsbelastung verursacht. Das Ergebnis der Substitutionsprüfung wird in der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung festgehalten.
(2) Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass nicht nur Art, Ausmaß und tägliche Dauer der Vibrationen zählt, sondern auch die Gesamtdauer, die zur Erfüllung der Arbeitsaufgabe erforderlich ist. Insoweit ist zu berücksichtigen, dass eine leistungsärmere Maschine bei gleichen Ankopplungskräften zwar einen geringeren Momentanwert erzeugt, die Gesamtexpositionsdauer jedoch oft so ansteigt, dass die Gesamtbelastung höher wird.
(3) Beispiele sind bereits im Abschnitt 4.3 der TRLV Vibrationen, Teil 1 aufgeführt.
3.5 Vibrationsminderungsprogramm
(1) Das Vibrationsminderungsprogramm hat das Ziel, die Exposition der Beschäftigten durch Vibrationen soweit zu reduzieren, dass der Stand der Technik erreicht ist oder die Tages-Vibrationsexpositionswerte unterhalb der Auslösewerte liegen. Dabei muss aber sichergestellt sein, dass die Tages-Vibrationsexpositionswerte A(8) nicht die Expositionsgrenzwerte überschreiten.
(2) Es ist aber möglich, dass Tages-Vibrationsexpositionswerte A(8) auch auf lange Sicht über den Auslösewerten liegen, obwohl alle Schutzmaßnahmen getroffen worden sind. In diesem Fall ist regelmäßig zu überprüfen, ob der Stand der Technik nicht eine Verringerung der Gefährdung ermöglicht. Es wird empfohlen, diese Überprüfung mindestens alle zwei Jahre durchzuführen. Im Rahmen der Unterweisung wird verstärkt auf das Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge hingewiesen.
(3) Anhand der Aufstellungen für die Gefährdungsschwerpunkte und der möglichen Schutzmaßnahmen aus den Tabellen 2 und 3 der Anlage werden anhand der Kriterien in Abschnitt 3.3.2 diejenigen Maßnahmen ausgewählt, die zum Erreichen des Ziels nötig sind.
(4) Das Vibrationsminderungsprogramm enthält zweckmäßigerweise zu jeder ausgewählten Maßnahme einen Zeitplan zur Umsetzung. Darin stehen neben Fristen für die Umsetzung die dafür Verantwortlichen, die Kriterien für Ergebniskontrollen und Kontrolltermine. Es umfasst somit alle betrieblichen Maßnahmen, die zur Vermeidung oder Verringerung der Gefährdung durch Vibrationen getroffen werden.
(5) Wenn die Zielvorgaben Angaben für die Minderung der Tages-Vibrationsexpositionswerte A(8) vorsehen, geschieht die Erfolgskontrolle durch sichere Ermittlung oder durch fachkundige Messungen.
(6) Um den Erfolg des Vibrationsminderungsprogramms zu erhöhen, bindet der Arbeitgeber die Beschäftigten eng in dessen Umsetzung ein.
(7) Wird bei den Wirksamkeitskontrollen festgestellt, dass die angestrebten Ziele nicht erreicht worden sind, werden weitere Schutzmaßnahmen in das Vibrationsminderungsprogramm aufgenommen. Dabei ist die Ermittlung der Gefährdungsschwerpunkte und unter Umständen auch die Gefährdungsbeurteilung an die geänderten Bedingungen anzupassen.
3.6 Verfügbarkeit und Wirksamkeit von persönlichen Schutzausrüstungen
Persönliche Schutzausrüstungen sind in der Rangfolge das letzte Mittel, das als Schutz gegen Gefährdungen am Arbeitsplatz eingesetzt werden kann, und soll nur dann als langfristige Schutzmaßnahme in Erwägung gezogen werden, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft worden sind.
3.6.1 Vibrations-Schutzhandschuhe
(1) Vibrations-Schutzhandschuhe, die auch mit der Bezeichnung "Antivibrations-Schutzhandschuhe" verkauft werden, tragen das CE-Kennzeichen. Dieses sind z.B. Handschuhe, die die Anforderungen der DIN EN ISO 10819:1996 erfüllen.
(2) Die Prüfnorm gestattet bisher keine Aussagen über die Reduzierung der Gefährdung bei der Verwendung in der Praxis. Daher sind die Schutzeigenschaften der Vibrations-Schutzhandschuhe gemäß der Richtlinie für persönliche Schutzausrüstungen am Arbeitsplatz aus dem Jahre 1992 separat zu beurteilen.
(3) Bei Frequenzen unterhalb von 150 Hz (9000 U/min.) bieten Vibrations-Schutzhandschuhe keine signifikante Risikoverringerung. Für die meisten kraftbetriebenen Handwerkzeuge bedeutet dies, dass die Reduzierung der frequenzbewerteten Beschleunigung durch Vibrations-Schutzhandschuhe vernachlässigt werden kann. Bei Werkzeugen, die mit hohen Drehzahlen arbeiten (oder Vibrationen in hohen Frequenzen produzieren) und mit einem nicht zu festen Griff gehalten werden, kann mit Vibrations-Schutzhandschuhen eventuell eine gewisse Verringerung der Vibrationsgefährdung erzielt werden. Als alleinige Schutzmaßnahme bei Hand-Arm-Vibrationen reichen Vibrations-Schutzhandschuhe nicht aus.
3.6.2 Vibrations-Schutzschuhe
In bisher durchgeführten Untersuchungen konnte keine Vibrationsminderung für übliche Vibrationen am Arbeitsplatz durch Schuhunterbau und Schuhsohle festgestellt werden. Die Prüfstelle für Schutzschuhe bestätigt nur die "schockabsorbierende" Wirkung der Absätze.
3.7 Schutz vor Kälte
(1) Eine niedrige Körpertemperatur erhöht das Risiko von kalten und steifen Fingern sowie allgemeiner Unterkühlung, verbunden mit einer höheren muskulären Steifigkeit aufgrund geringerer Durchblutung. Bei kalter und feuchter Witterung mindert bei Arbeiten im Freien eine wärmende und vor Nässe schützende Kleidung die Auskühlung. Handschuhe und weitere Kleidungsstücke sollten auf ihren Sitz und ihre Wirksamkeit, den Körper und die Hände in der Arbeitsumgebung warm und trocken zu halten, geprüft werden.
(2) Bei Temperaturen von mindestens 17 °C an Arbeitsplätzen in Arbeitsräumen ist im Allgemeinen keine Spezialkleidung erforderlich. Es gilt, Maschinen zu vermeiden, die die Hände frieren lassen, z.B. Maschinen mit Stahlgehäuse oder pneumatische Werkzeuge, deren Abluft über die Hände des Bedieners streicht. Für Arbeiten im Freien gibt es Maschinen, so u. a. Kettensägen, mit heizbaren Griffen für warme Hände.
4 Literaturhinweise
[1] DIN V 45695:1996: Hand-Arm-Schwingungen - Leitfaden zur Verringerung der Gefährdung durch Schwingungen - Technische und organisatorische Maßnahmen (CR 1030-1:1995 + CR 1030-2:1995). Beuth Verlag, Berlin
[2] DIN V 45696-1:2006: Ganzkörper-Schwingungen - Leitfaden zur Verringerung der Gefährdung durch Schwingungen - Teil 1: Technische Maßnahmen durch die Gestaltung von Maschinen (CEN/TR 15172-1:2005). Beuth Verlag, Berlin
[3] DIN V 45696-2:2006: Ganzkörper-Schwingungen - Leitfaden zur Verringerung der Gefährdung durch Schwingungen - Teil 2: Organisatorische Maßnahmen am Arbeitsplatz (CEN/TR 15172-1:2005). Beuth Verlag, Berlin
[4] Handbuch Ganzkörper-Vibration: a 219, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn, Juli 2007
[5] Handbuch Hand-Arm-Vibration: a 220, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn, August 2007
[6] VDI 3831:2006 Schutzmaßnahmen gegen die Einwirkung mechanischer Schwingungen auf den Menschen
Anlage |
Tabelle 1: Allgemeines Vorgehen
(Die Reihenfolge der Fragen orientiert sich am Ablaufplan zur Auswahl und Durchführung von Schutzmaßnahmen)
Fragen | Erläuterungen | Beispiele für Maßnahmen t - technisch, o - organisatorisch, p - persönlich |
Können Arbeitsverfahren mit Vibrationsbelastung durch andere ohne oder mit geringerer Vibrationsbelastung ersetzt werden? | Durch den Einsatz alternativer Arbeitsverfahren kann die Vibrationseinwirkung vermieden oder zumindest deutlich gemindert werden (Substitution). |
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Entsprechen die Arbeitsmittel (Fahrzeuge, Anlagen, Maschinen oder Geräte) dem aktuellen Stand der Technik? | Wenn alle Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik ergriffen worden sind, und die Expositionsgrenzwerte unterschritten werden, brauchen keine weiteren Schutzmaßnahmen ergriffen werden. (Abb. 1) |
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Welche Maßnahme verspricht den größten Vibrationsminderungserfolg?
Wie groß ist er? |
Bei der Planung der zu treffenden Maßnahmen ist darauf zu achten, dass zuerst solche getroffen werden, die den größten Minderungserfolg versprechen.
Es empfiehlt sich, die zu erwartenden Erfolge abzuschätzen. Stellt sich hierbei heraus, dass ggf. weitere Maßnahmen erforderlich sind, können diese bei der Planung bereits berücksichtigt werden. |
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Welche Schritte sind im Einzelnen zu veranlassen?
Bis wann sollen alle Maßnahmen umgesetzt sein? Wann werden Zwischenergebnisse erwartet? Wer ist für welchen Schritt verantwortlich? |
Bei der Durchführung von Schutzmaßnahmen ist es wichtig, realistische Zeitpläne aufzustellen, Verantwortliche zu benennen und Kriterien für (Zwischen-) Ergebnisse festzuschreiben. |
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Wurden die Maßnahmen korrekt durchgeführt?
Sind die vorausgesagten Minderungen erreicht worden? Werden Auslöse- bzw. Grenzwerte unterschritten? Muss ggf. nachgebessert werden? |
Anhand des Zeitplans und seiner Kriterien ist der Erfolg der Schutzmaßnahmen zu überprüfen. Unter Umständen müssen dann weitere Maßnahmen ergriffen werden. |
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Tabelle 2: Orientierungshilfe zur Auswahl von Schutzmaßnahmen bei Ganzkörper-Vibrationen
Fragen | Erläuterungen | Beispiele für Maßnahmen t - technisch, o - organisatorisch, p - persönlich |
Können Arbeitsverfahren mit Vibrationsbelastung durch andere ersetzt werden? | Durch den Einsatz alternativer Arbeitsverfahren kann die Vibrationseinwirkung vermieden oder zumindest gemindert werden (Substitution). |
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Gibt es Absätze, Löcher oder Ausbrüche in der Fahrbahn?
Sind die Fahrbahnverhältnisse insgesamt holprig? |
Beim Fahren über Ausbrüche (z.B. im Bereich von Türen und Dehnungsfugen) sowie Löcher und Absätze entstehen Vibrationsspitzen.
Auch kleinere Unebenheiten führen zu Stößen auf das Fahrzeug und damit auch zu insgesamt höheren Vibrationsexpositionen. |
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Ist die Federung des Sitzes geeignet?
Erfüllt der Fahrzeugsitz die maschinenspezifische Sitzprüfnorm? (Ist ein auf das Fahrzeug abgestimmtes Feder-Dämpfer- System vorhanden und gibt es eine automatische Gewichtseinstellung?) |
Sitze tragen oft maßgeblich zur Vibrationsminderung bei. Wichtig sind die richtige Federung und Gewichtseinstellung:
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Werden die Fahrzeuge und Sitze regelmäßig gewartet? | Im Laufe der Zeit verschleißen Lager und Dämpfer verlieren ihre Funktion. Hierdurch können sich die einwirkenden Vibrationsexpositionen erhöhen. |
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Sind die Beschäftigten geschult in
- angemessener Fahrweise - richtiger Sitzeinstellung - Sitzwartung? |
Durch schnelles und aggressives Fahren ergeben sich deutlich höhere Vibrationen als durch ruhiges und angemessenes Fahren. Durch falsche Gewichtseinstellung und fehlende Wartung des Sitzes kann er seine Dämpfung verlieren. |
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Können die Fahrdauern reduziert werden? | Die Höhe des Tages-Vibrationsexpositionswertes A(8) wird durch die Höhe der einwirkenden Vibrationen und durch die Einwirkungsdauer bestimmt. |
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Sind die Reifen auf den Untergrund abgestimmt, und wie ist ihr Zustand? | Wie die Sitzfederung, so kann auch die Bereifung Vibrationsexpositionen erhöhen (z.B. Vollgummireifen auf holperigen Außenanlagen) oder vermindern. |
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Muss der Beschäftigte sich oft verdrehen? Hat er schlechte Sicht? | Verdrehte Körperhaltung kann das Risiko für Gesundheitsschäden durch Vibrationsexpositionen erhöhen. Deshalb sollte auf gute Sicht und eine ergonomische Gestaltung der Arbeitsumgebung geachtet werden. |
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Werden die Wahrnehmung und die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten durch Vibrationen so beeinträchtigt, dass mittelbar Gefährdungen entstehen? | Mittelbare Gefährdungen gehen von Gebäudeschwingungen aus, die oberhalb der Anhaltswerte aus Tabelle 1 der TRLV Teil 1 liegen. So können zum Beispiel Unfälle entstehen, weil durch Vibrationen Anzeigen nicht richtig abgelesen werden können. |
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Haben die Beschäftigten vibrationsfreie Pausen? | Vibrationsfreie Pausen entlasten die Muskulatur und reduzieren Zwangshaltungen. |
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Werden den Beschäftigten Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, insbesondere zur Stärkung der körperlichen Fitness angeboten? | Eine gut ausgebildete Muskulatur reduziert das Risiko von Gelenkschäden und Schäden an der Wirbelsäule. |
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Tabelle 3: Orientierungshilfe zur Auswahl von Schutzmaßnahmen bei Hand-Arm-Vibrationen
Fragen | Erläuterungen | Beispiele für Maßnahmen t - technisch, o - organisatorisch, p - persönlich |
Können Arbeitsprozesse mit Vibrationsbelastung durch andere Arbeitsverfahren ersetzt werden? | Durch den Einsatz alternativer Arbeitsverfahren oder Methoden kann die Vibrationseinwirkung vermieden oder zumindest gemindert werden (Substitution). |
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Können vibrierende Arbeitsmittel durch vibrationsarme Maschinen oder Arbeitsgeräte ersetzt werden? | Auch bei gleichen Arbeitsverfahren kann durch den Einsatz von Maschinen/Arbeitsmitteln mit verändertem Funktionsbetrieb oder besseren Dämpfungssystemen die Vibrationsemission erheblich reduziert werden (Substitution). |
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Können Einsatzwerkzeuge oder Verbrauchsmittel durch vibrationsreduzierende ersetzt werden? | Die sorgfältige Auswahl von Verbrauchsstoffen oder Werkzeugzubehör kann einen Einfluss auf die Schwingungsexposition haben. Einige Hersteller liefern Zubehörteile, die so konstruiert sind, dass sie die Vibrationen verringern. |
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Gibt es Anbauteile, die die Einwirkung der Vibration auf den Bediener reduzieren können? | Einspannvorrichtungen oder Antivibrationsgriffe und ähnliche Hilfsmittel mit vibrationsdämpfenden Befestigungen können dazu beitragen, dass vibrierende Oberflächen nicht mehr gehalten werden müssen oder die Vibrationsübertragung reduziert wird. |
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Wird das richtige Arbeitsmittel und dazu passende Einsatzwerkzeuge für die Arbeitsaufgabe eingesetzt? | Unvorhergesehen hohe Belastungen können entstehen, wenn mit einem Werkzeug ein Werkstoff bearbeitet wird, für den es nicht ausgelegt ist, z.B. kann durch Verwendung einer nicht leistungsgerechten Maschine die Expositionszeit zu lang sein, oder das Einsatzwerkzeug ist für die Arbeitsaufgabe ungeeignet. |
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Entsprechen die Betriebsbedingungen des Arbeitsmittels den Herstellerangaben? | Wenn z.B. pneumatisch betriebene Arbeitsmittel nicht mit dem richtigen Betriebsdruck betrieben werden, können unvorhergesehen hohe Belastungen auftreten. |
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Können durch regelmäßige Kontrolle der Einsatzwerkzeuge oder Verbrauchsmittel die Vibrationen reduziert werden? | Stumpfe oder verschlissene Einsatzwerkzeuge führen oft zu einer erhöhten Vibration und zusätzlichem Kraftaufwand oder einer Verlängerung der Expositionsdauer. |
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Werden die Arbeitsmittel regelmäßig gewartet? | Durch ein Wartungsprogramm können Betriebsbedingungen, Zustand der Werkzeuge und der Dämpfer überprüft werden. Unvorhergesehen hohe Belastungen werden so vermieden. | Regelmäßige Instandhaltung und Wartung, z.B.
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Kann die Vibrationsübertragung durch geringere Ankopplungskräfte reduziert werden? | Verringert man die Greif- bzw. Andruckkräfte, die von der Hand ausgeübt werden, verringern sich auch die in das Hand-Arm-System des Nutzers eintretenden Vibrationen. |
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Können Einflüsse, die die Vibrationsbelastung verstärken, reduziert werden? | Wenn der Beschäftigte gleichzeitig anderen schädlichen Einflüssen ausgesetzt ist, z.B. ungünstigen Einflüssen wie Kälte, Nässe, Abgase aber auch die auf das Muskel-Skelett-System wirkenden Einflüssen, wie z.B. ungünstige Körperhaltung oder hoher Kraftaufwand, kann sich die Beanspruchung (z.B. die Durchblutung, Gelenkkräfte) verstärken. |
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Kann die Expositionszeit reduziert werden? | Die Arbeitspläne sind so zu gestalten, dass die Expositionsdauer für den einzelnen Beschäftigten gegenüber lang andauernden und wiederkehrenden Schwingungen vermieden wird. |
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Können elastische Griffüberzüge verwendet werden? | Versieht man vibrierende Griffe mit einem Überzug aus Gummi oder anderen elastischen Materialien, erhöht dies möglicherweise den Komfort und verringert die Übertragung von Kälte. |
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Können Vibrations- Schutzhandschuhe eingesetzt werden? |
Bei Werkzeugen, die mit hohen Drehzahlen (oberhalb von 9000 U/min (150 Hz)) arbeiten und mit einem nicht zu festem Griff gehalten werden, kann mit Vibrations-Schutzhandschuhen evtl. eine gewisse Verringerung der Schwingungsgefährdung erzielt werden. Da sich diese Risikoverringerung jedoch nicht einfach quantifizieren lässt, sollte man sich als Schutz vor Hand-Arm-Vibration nicht auf Handschuhe verlassen. |
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Haben die Beschäftigten vibrationsfreie Pausen? | Vibrationsfreie Pausen reduzieren z.B. Durchblutungsstörungen und entlasten die Muskulatur. |
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Werden den Beschäftigten Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, insbesondere zur Stärkung der körperlichen Fitness angeboten? | Eine gut ausgebildete Muskulatur reduziert das Risiko von Gelenkschäden. |
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Tabelle 4: Muster für eine Liste möglicher Schutzmaßnahmen
Schutz- maßnahme |
Gefährdungs- schwerpunkt |
Minderungs- erfolg |
Umsetzungs- frist |
Aufwand | Art | Anzahl Geschützter |
Beschreibung der möglichen Schutzmaßnahme | Gefährdungs- schwerpunkte, die mit dieser Schutzmaßnahme gemindert werden können | Wahrscheinlicher Minderungserfolg. Nach Möglichkeit sollte die erwartete Verringerung des A(8) angegeben werden. | Wie schnell ist die Maßnahme durchzuführen? | Welcher Aufwand ist mit der Schutzmaßnahme verbunden? | Ist die Schutz- maßnahme technisch, organisatorisch oder persönlich? | Wie viele Beschäftigte profitieren von der Maßnahme? |
Schutzmaßnahme Nr. 1 | ... | |||||
Schutzmaßnahme Nr. 2 | ... | |||||
... | ||||||
ENDE |
(Stand: 20.08.2018)
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