Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, Technische Regeln, TRSK

TRSK 300 - Anforderungen an Bauteile und Anlagen
Technische Regeln für Getränkeschankanlagen (TRSK)

Ausgabe Oktober 1999
(BArbBl. 1/2000 S. 80; 27.09.2002 S. 3777aufgehoben)


1 Allgemeines

Hinsichtlich der EG-Gleichwertigkeit wird auf § 3 Abs. 3 der Getränkeschankanlagenverordnung (SchankV) hingewiesen.

2 Geltungsbereich

Diese Technische Regel gilt für Bauteile von Getränkeschankanlagen und Anlagen nach § 6 Abs. 1 SchankV.

3 Begriffe und Begriffsbestimmungen

3.1 Allgemeine Begriffe

3.1.1 Getränkebereich

Alle Oberflächen von Bauteilen und Anlagen, die mit Getränken und Grundstoffen in Berührung kommen oder kommen können.

3.1.2 Nicht-Getränkebereich

Alle Oberflächen von Bauteilen und Anlagen mit Ausnahme des Getränkebereichs.

3.2 Hygienische Begriffe

3.2.1 Schmutz

Alle Verunreinigungen die Getränke, Grundstoffe, Bauteile und Anlagen nachteilig beeinflussen können, einschließlich Getränke- und Grundstoffresten, Mikroorganismen und deren Stoffwechselprodukten sowie Reinigungsmittelresten.

3.2.2 Kontamination durch Schmutz

Nachteilige Beeinflussungen von Getränken und Grundstoffen durch Schmutz, insbesondere durch Mikroorganismen und deren Stoffwechselprodukte.

3.2.3 Reinigung

Entfernung von Schmutz.

3.2.4 Leicht reinigbare Gestaltung

Derart ausgeführte Konstruktion, daß die Reinigung mit einfachen Mitteln zuverlässig erreicht wird.

3.2.5 Oberflächenfehler

Oberflächenfehler sind zum Beispiel Kratzer, Risse, in die Schmutz eindringen kann, der durch eine Reinigung mit einfachen Mitteln nicht entfernt werden kann.

3.2.6 Totraum

Ein Bereich, in dem Getränke oder Grundstoffe, Reinigungsmittel oder Schmutz während des Ausschanks eingeschlossen und festgehalten werden und während der Reinigung nicht vollständig entfernt werden können.

3.2.7 Selbstentleerung

Gestaltung und Beschaffenheit in der Weise, daß Flüssigkeiten selbsttätig abfließen können.

3.2.8 Vertiefungen

Vertiefungen sind Toträume, die eine selbsttätige Entleerung bzw. ein selbsttätiges Ablaufen verhindern.

3.2.9 Spalte

Spalte sind enge Vertiefungen oder Öffnungen, zum Beispiel an Kontaktstellen (Dichtungen) von lösbaren Verbindungsstücken.

3.3 Begriffsbestimmung von Bauteilen

3.3.1 Absperreinrichtungen

Absperreinrichtungen sind zum Beispiel Zapfarmaturen, Ventile und Hähne.

3.3.2 Anstichvorrichtungen

Anstichvorrichtungen sind Bauteile, die den Getränkebehälter mit der Hinterdruckgas- und Getränke- bzw. Grundstoffleitung verbinden.

3.3.3 Behälteranschlußteile

Behälteranschlußteile sind Bauteile, die mit dem Getränke- oder Grundstoffbehälter verbunden sind oder verbunden werden.

3.3.4 Druckminderer

Druckminderer sind Bauteile zum Reduzieren des Vordrucks auf den Hinterdruck.

3.3.5 Durchflußmengenmesser

Durchflußmengenmesser sind Bauteile, die den Durchfluß messen, zum Beispiel Getränke, Grundstoffe oder Gase.

3.3.6 Flüssigkeitspumpen

Flüssigkeitspumpen sind Bauteile zur Förderung der Getränke oder Grundstoffe.

3.3.7 Getränke- oder Grundstoffleitungen

Getränke- oder Grundstoffleitungen sind Leitungen zum Fördern von Getränken oder Grundstoffen, zum Beispiel zwischen dem Getränke- oder Grundstoffbehälter und der Zapfarmatur.

3.3.8 Hähne

Hähne sind Absperreinrichtungen, deren Absperrteil (z.B. Zylinderküken oder Kugelküken) beim Öffnen und Schließen quer oder längs zur Durchflußrichtung des Druckgases gedreht wird.

3.3.9 Hinterdruckgasleitungen

Hinterdruckgasleitungen sind alle Verbindungsleitungen zwischen dem Druckminderer und dem Mischaggregat bzw. Getränke- oder Grundstoffbehälter.

3.3.10 Leitungsanschlußteile

Leitungsanschlußteile sind Bauteile, die mit dem Getränke- oder Grundstoffbehälter bzw. Behälteranschlußteil verbunden werden und zum Anschluß der Getränke- oder Grundstoffleitung und/oder der Hinterdruckgasleitung dienen.

3.3.11 Leitungsverteiler

Leitungsverteiler sind Bauteile, die Leitungen aufteilen oder zusammenführen, zum Beispiel Vor- oder Hinterdruckgasleitungen bzw. Getränke- oder Grundstoffleitungen.

3.3.12 Mehrweghähne oder -ventile

Mehrweghähne oder -ventile sind Umschalteinrichtungen, zum Beispiel durch die mehrere angeschlossene Druckgasbehälter auf eine oder mehrere abgehende Vordruckgasleitungen oder Getränke- oder Grundstoffbehälter auf die abgehende Getränke- oder Grundstoffleitung geschaltet werden können.

3.3.13 Mischarmaturen

Mischarmaturen sind Bauteile, in denen unmittelbar durch Zuführung mehrerer Komponenten Getränke oder Gasgemische hergestellt werden.

3.3.14 Mischaggregate

Mischaggregate sind Behälter oder Rohranordnungen, in denen zwei oder mehrere Medien miteinander gemischt werden und in denen durch die Betriebsweise ein Betriebsüberdruck herrscht oder entstehen kann, der nicht größer als 7 bar ist.

3.3.15 Rückschlagsicherungen

Rückschlagsicherungen sind selbsttätig wirkende Absperreinrichtungen, die den Durchfluß von Gas oder Flüssigkeiten entgegen ihrer vorgesehenen Fließrichtung verhindern.

3.3.16 Sicherheitsventile

Sicherheitsventile sind Sicherheitseinrichtungen, die eine Überschreitung des zulässigen Betriebsüberdrucks verhindern.

3.3.17 Überdruckmeßgeräte (Manometer)

Überdruckmeßgeräte sind Meßeinrichtungen, die den Überdruck anzeigen.

3.3.18 Ventile

Ventile sind Absperreinrichtungen, deren Absperrteil beim Öffnen und Schließen geradlinig in Achse der Sitzfläche bewegt wird.

3.3.19 Verbindungsstücke

Verbindungsstücke werden zum Verbinden von Bauteilen verwendet.

3.3.20 Vordruckgasleitungen

Vordruckgasleitungen sind Leitungen zwischen dem letzten Absperrventil der Druckerzeugungsanlage und dem Druckminderer, zum Beispiel zwischen dem Druckgasbehälter und dem Druckminderer.

3.3.21 Vordruckverbinder

Vordruckverbinder sind Bauteile, die Druckminderer über Vordruckgasleitungen mit den Druckbehältern für Druckgas bzw. Druckgasbehältern verbinden.

3.3.22 Zapfarmaturen

Zapfarmaturen sind Absperreinrichtungen, die dem Ausschank von Getränken dienen.

3.3.23 Zwischendruckregler

Zwischendruckregler sind Bauteile zur weiteren Reduzierung des am Druckminderer eingestellten Hinterdrucks.

4 Technische Anforderungen

Die Bauteile müssen so beschaffen sein, daß sie den aufgrund physikalischer und chemischer Beanspruchung entstehenden Belastungen sicher standhalten, funktionsfähig und dicht bleiben. Die Bauteile müssen aus Werkstoffen nach TRSK 100 gefertigt sein.

5 Hygienische Anforderungen

5.1 Allgemeine Anforderungen

Alle Bau- und Anlagenteile müssen so gestaltet sein, daß eine Kontamination durch Schmutz und insbesondere das Wachstum von Mikroorganismen vermieden wird. Vertiefungen, Toträume und Spalten müssen vermieden werden. Sind Toträume unvermeidbar, so ist aus Gründen der Reinigung ihre Tiefe geringer als die kleinste Abmessung ihres Querschnittes auszuführen. Auch dürfen Vorsprünge, Übergänge und Erweiterungen keine scharfen Kanten aufweisen, sondern müssen abgerundet sein. Die Bauteile müssen außerdem so gestaltet sein, daß sie strömungsgünstig und leicht entleerbar sind.

5.2 Anforderungen an den Getränkebereich

5.2.1 Werkstoffoberflächen

Alle Werkstoffoberflächen müssen glatt und ohne Oberflächenfehler gestaltet sein, damit das Getränk oder der Grundstoff leicht abfließen können und sich die Teile leicht reinigen lassen.

5.2.2 Verbindungen

Verbindungen müssen zentriert und lösbare Verbindungen müssen an der Getränkeseite spaltfrei abgedichtet sein. Verbindungen dürfen darüber hinaus keine Vor- und Rücksprünge aufweisen.

Werden Schlauchtüllen eingesetzt, so ist zur Vermeidung eines Spaltes die Tülle entsprechend zu gestalten und unmittelbar am Ende der Tülle eine Schlauchklemme anzubringen.

5.2.3 Lager, Wellen und Ventilstangen

Lager sollten möglichst außerhalb des Getränkebereichs angebracht werden. Ist dies aus technischen Gründen nicht möglich, sollten sie durch das Medium selbst geschmiert und leicht reinigbar ausgeführt werden.

Wellen und Ventilstangen, die in den Getränkebereich führen, müssen leicht reinigbar und im Getränkebereich totraumfrei und ohne Vor- oder Rücksprung abgedichtet sein.

5.2.4 Dichtungen

Bei der Gestaltung der Dichtstelle muß darauf geachtet werden, daß die Dichtung bei Zerlegen von Bauteilen in einem Teil verbleibt.

Metallische Dichtungen von Verbindungen sind zu vermeiden. Bei der Gestaltung metallischer Dichtungen, die sich technisch nicht vermeiden lassen (z.B. bei Zapfarmaturen, Absperrhähnen), muß sichergestellt sein, daß sie sich durch Bewegen während der Reinigung oder durch Zerlegen leicht reinigen lassen.

Elastische Dichtungen müssen definiert gepreßt werden (axialer Anschlag der zu dichtenden Teile), wobei die Verformung im elastischen Bereich liegen muß. *

5.3 Anforderungen an den Nicht-Getränkebereich

5.3.1 Gestaltung von Bauteilen und verwendungsfertige Anlagen

Alle Bauteile und verwendungsfertige Anlagen müssen so gestaltet werden, daß eine Ansammlung von Feuchtigkeit und das Eindringen (z.B. in Schlauchoberflächen) bzw. Festsetzen von Schmutz vermieden werden. Insbesondere müssen in zugänglichen Bereichen Überwachung, Wartung, Instandhaltung und Reinigung leicht möglich sein.

Wellen und Ventilstangen, die in den Getränkebereich führen, müssen leicht reinigbar sein und im Getränkebereich sorgfältig (totraumfrei, ohne Vor- oder Rücksprung) abgedichtet werden.

5.3.2 Isolierungen

Isolierungen müssen geeignet sein, das Eindringen von Feuchtigkeit und Wachstum von Mikroorganismen (z.B. Schimmelbildung) zu verhindern.

6 Kennzeichnung

Jedes Bauteil einer Getränkeschankanlage ist dauerhaft und gut lesbar mit dem Baumusterkennzeichen (SK-Zeichen) zu versehen.

Das SK-Zeichen umfaßt: eine Buchstabenkombination sowie

Die Höhe des Schriftzuges soll mindestens 4 mm betragen.

Mehrere Bauteile mit Baumusterkennzeichen können zu einer Bauteilgruppe mit eigenem Bauteilkennzeichen zusammengefaßt werden.

Bei Bauteilen, die aufgrund ihrer kleinen Abmessungen nicht kennzeichnungsfähig sind, kann im Einvernehmen mit der Zertifizierungsstelle für Getränkeschankanlagen das Anbringen des Baumusterkennzeichens entfallen.

Die Kennzeichnungsvorschriften des § 10 der Bedarfsgegenständeverordnung sind zu beachten.

*

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 30.11.2021)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion