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BMU- / LAGa Hinweise und Erläuterungen zu Anhang 38 Abwasserverordnung:
- Textilherstellung, Textilveredlung -
Stand: Januar 2004
1 Anwendungsbereich
Dieser Anhang gilt für Abwasser, dessen Schadstofffracht im Wesentlichen aus der gewerblichen und industriellen Bearbeitung und Verarbeitung von Spinnstoffen und Garnen (Textilherstellung) sowie der Textilveredlung stammt.
Der Anwendungsbereich umfasst insbesondere folgende zwei Glieder der textilen Kette (siehe grau hinterlegte Kästen in Abbildung 1):
Abbildung 1: Die Glieder der textilen Kette und der Anwendungsbereich des Anhangs 38
Dieser Anhang gilt nicht für Abwasser:
Für Betriebe, die weniger als 5 m3 Abwasser je Tag aus dem Anwendungsbereich dieses Anhangs einleiten, gelten die allgemeinen Anforderungen an die Minimierung der Schadstofffracht nach Teil B sowie die Anforderung an den CSB nach Teil C. Davon betroffene Betriebe sind
in der Regel Musterfärbereien, kleinere Pigmentdruckereien, sowie Webereien oder Hersteller von Kettbäumen mit Beschlichtungsanlagen.
Die Textilbranche verarbeitet textile Rohfasern zur Herstellung von Garnen, Flocken, linienförmigen Gebilden, Geweben, Maschenwaren, Vliesen, textilen Bodenbelägen und anderen textilen Flächengebilden, einschließlich der Veredlung der textilen Rohwaren. Davon abzugrenzen ist die Chemiefaserindustrie, in der die synthetischen und halbsynthetischen Rohfasern hergestellt werden.
Die Produkte der Textilindustrie werden im Wesentlichen in drei Teilbereichen weiterverarbeitet. Bezogen auf den Rohfasereinsatz sind dies bei der:
In Deutschland bestehen derzeit etwa 90 Betriebe zur Verarbeitung von Fasern und Garnen, etwa 325 Betriebe, die Flächengebilde herstellen und rund 400 Betriebe, die textile Rohwaren veredeln. Derzeit sind 20 der etwa 400 Textilveredlungsbetriebe Direkteinleiter, alle anderen leiten als Indirekteinleiter in kommunale Abwasserbehandlungsanlagen ein.
2 Abwasseranfall und Abwasserbehandlung
2.1 Herkunft, Menge und Beschaffenheit des Rohabwassers
2.1.1 Herstellungs- und Verarbeitungsverfahren Zur Herstellung textiler Rohwaren werden Naturfasern, halbsynthetische Fasern und synthetische Fasern eingesetzt (siehe Tabelle 1). Halbsynthetische und synthetische Fasern werden als Stapelfasern (Spinnfasern) oder Filamentgarne in der Chemiefaserindustrie durch Spinnprozesse erzeugt, die als Primärspinnerei zusammengefasst werden. Die nachfolgende Herstellung von Garnen aus den Spinnfasern erfolgt durch Prozesse der Textilherstellung, die davon als Sekundärspinnerei abgegrenzt werden. Naturfasern liegen bereits als Stapelfasern vor, die zu Garnen versponnen werden.
Die Filamentgarne der Primärspinnerei und die Garne der Sekundärspinnerei werden zu einer Fülle von textilen Rohwaren weiterverarbeitet. Spinnfasern können außerdem als Flocke, Vlies oder Filz weiterverarbeitet werden. Bei der Textilherstellung fällt Abwasser im Wesentlichen bei der Maschinenreinigung und gegebenenfalls aus der Abluftbehandlung an. Vor der eigentlichen Textilveredlung sind darüber hinaus jedoch die Verfahrensschritte von Bedeutung, bei denen Stoffe eingesetzt werden, die erst durch Waschvorgänge bei der Vorbehandlung ins Abwasser gelangen und wesentlich zu dessen Schadstofffracht beitragen. Dazu gehören insbesondere die nachfolgend beschriebenen Prozesse. Schon bei der Primärspinnerei können die hergestellten Fasern zur Unterstützung der nachfolgenden Weiterverarbeitung in der Textilindustrie durch so genannte primäre Präparationen oder Avivagen mit Hilfsstoffen beaufschlagt werden.
Tabelle 1: Textile Faserstoffe
Naturfasern | Chemiefasern | ||
Pflanzliche Fasern (Cellulose) | Tierische Fasern (Eiweiß) | Fasern aus natürlichen Polymeren | Fasern aus synthetischen Polymeren |
Samenfasern
Bastfasern
Hartfasern
|
Wollen und feine Tierhaare
Grobe Tierhaare
Seiden
|
Cellulosische Chemiefasern
Papierfasern
Gummifasern |
(Stand: 16.09.2024)
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