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Dritte Berichtigung der Verzeichnisse der Gewässer zweiter Ordnung und der Wildbäche
- Bayern -
Vom 12. Dezember 2020
(BayMBl. Nr. 39 vom 29.01.2020; 04.11.2020 Nr. 692aufgehoben)
Az. 52b-U4502-2010/3-163
Archiv: 2002
1. Verfügung
Nach Nr. 5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über die Verzeichnisse der Gewässer zweiter Ordnung und der Wildbäche vom 12. Februar 2016 (AllMBl. S. 150) werden die Gewässerverzeichnisse von Amts wegen überprüft und berichtigt. Hiermit werden die Verzeichnisse der Gewässer zweiter Ordnung und der Wildbäche (Anlagen 1 bis 3) berichtigt und neu erlassen.
2. Begründung
Im Zuge des Abgleichs des Internet-Kartendiensts mit den Inhalten der Anlagen 1 bis 3 der Allgemeinverfügung vom 8. Oktober 2018 hat sich ein Korrekturbedarf ergeben. Von den Wasserwirtschaftsämtern wurden zu den Gewässern zweiter Ordnung Konkretisierungen der Beschreibungen und zu den Wildbächen noch fehlende, neue und geänderte ausgebaute Wildbachstrecken sowie Änderungen der Ausbaulängen gemeldet. In der Anlage 1 (Verzeichnis der Gewässer zweiter Ordnung) gab es vier ergänzende Bemerkungen und drei Änderungen der Bezeichnung des Anfangs- oder Endpunkts. In der Anlage 2 gab es eine Änderung der Beschreibung des Endpunkts und eine Änderung in den Bemerkungen. In die Anlage 3 wurden neben den von den Wasserwirtschaftsämtern gemeldeten sieben Änderungen der ausgebauten Wildbachstrecken auch insgesamt fünf neue ausgebaute Wildbachstrecken mit aufgenommen.
3. Inkrafttreten
Diese Allgemeinverfügung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft. Mit Ablauf des 31. Dezember 2019 treten die Anlagen 1 bis 3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über Verzeichnisse der Gewässer zweiter Ordnung und der Wildbäche vom 8. Oktober 2018 (AllMBl. S. 1116) außer Kraft.
Gewässer zweiter Ordnung | Anlage 1 |
Wildbäche | Anlage 2 |
Ausgebaute Wildbachstrecken | Anlage 3 |
ENDE |
(Stand: 08.09.2023)
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