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Änderungstext
Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Verfahren für die staatliche Anerkennung von Heilquellen
Vom 20. Oktober 2010
(GVBl. Nr. 19 vom 20.10.2010 S. 0726)
Auf Grund des Art. 33 Satz 2 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) vom 25. Februar 2010 (GVBl S. 66, BayRS 753-1-UG) erlässt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit folgende Verordnung:
Die Verordnung über das Verfahren für die staatliche Anerkennung von Heilquellen - Heilquellen-V - (BayRS 753-1-5-UG), geändert durch § 2 der Verordnung vom 23. Juni 2008 (GVBl S. 397), wird wie folgt geändert:
1. § 1 wird wie folgt geändert:
a) Im einleitenden Satzteil werden die Worte "Art. 39 BayWG" durch die Worte " § 53 Abs. 2 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)" ersetzt.
b) In Nr. 3 werden die Worte " § 19 Abs. 2 bis 4 WHG, und Art. 35 und 40 BayWG" durch die Worte " § 53 Abs. 4 und 5, § 51 Abs. 2 und § 52 WHG" ersetzt.
2. § 2 wird wie folgt geändert:
a) Abs. 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 2 werden die Worte "Art. 39 Abs. 1 Satz 2 BayWG" durch die Worte " § 53 Abs. 3 WHG" ersetzt.
bb) In Satz 3 werden die Worte "Art. 75 Abs. 4" durch die Worte "Art. 64 Abs. 1" ersetzt.
b) In Abs. 2 werden die Worte "Art. 39 Abs. 3 Satz 1" durch die Worte "Art. 33 Satz 1" ersetzt.
c) In Abs. 3 werden die Worte "Art. 39 Abs. 1 Satz 1 BayWG" durch die Worte " § 53 Abs. 2 Satz 1 WHG" ersetzt.
3. In § 3 Satz 1 und § 4 Abs. 1 Satz 1 werden jeweils die Worte "Art. 39 Abs. 3 Satz 1" durch die Worte "Art. 33 Satz 1" ersetzt.
(Stand: 26.04.2021)
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