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Änderungstext
Gesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften *
- Brandenburg -
Vom 23. April 2008
(GVBl. I Nr. 5 vom 29.04.2008 S. 62)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Brandenburgischen Wassergesetzes
Das Brandenburgische Wassergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 2004 (GVBl. 2005 I S. 50) wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt gefasst:
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Inhaltsübersicht
Kapitel 1 § 1 Grundsätze und Ziele der Wasserwirtschaft § 2 Sachlicher Geltungsbereich Kapitel 2 Abschnitt 1 § 3 Einteilung § 4 Begriffsbestimmungen Abschnitt 2 § 5 Eigentum an Gewässern § 6 Eigentumsgrenzen § 7 Bisheriges Eigentum § 8 Uferlinie § 9 Verlandung § 10 Überflutung § 11 Uferabriss § 12 Neues Gewässerbett § 13 Inseln, verlassenes Gewässerbett § 14 Duldungspflicht des Gewässereigentümers Kapitel 3 Abschnitt 1 § 15 Wasserschutzgebiete § 16 Besondere Vorschriften für Wasserschutzgebiete, Fortbestehen bisheriger Trinkwasserschutzgebiete § 17 Vorläufige Anordnungen § 18 Heilquellenschutz § 19 Reinhalteordnungen, Umsetzung von Richtlinien Abschnitt 2 § 20 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen; Anzeigepflicht § 21 Verhütung von Gewässerschäden; Meldepflicht § 22 Rohrleitungsanlagen; Zuständigkeit Kapitel 4 § 23 Grundlagen der Wasserwirtschaft § 24 Grundlagen der Bewirtschaftung, Fristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele § 25 Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme § 26 Information und Anhörung der Öffentlichkeit bei der Erstellung des Bewirtschaftungsplans, Einsichtnahme § 27 Veränderungssperren Kapitel 5 Abschnitt 1 § 28 Inhalt von Erlaubnis und Bewilligung § 29 Erteilung und Widerruf der Erlaubnis § 30 Gehobene Erlaubnis § 31 Bewilligung § 32 Berücksichtigung anderer Einwendungen im Bewilligungsverfahren § 33 Zusammentreffen von Erlaubnis- und Bewilligungsanträgen § 34 Ausgleich von Rechten und Befugnissen § 35 Erfordernisse für den Antrag § 36 Verzicht § 36a Betrieb von Stauanlagen § 37 Außerbetriebsetzen, Beseitigen und Ändern von Benutzungsanlagen § 38 Notfälle § 39 Zuständigkeiten Abschnitt 1 a § 39a Koordinierung der Verfahren § 39b Antragsunterlagen § 39c Mindestinhalt der Erlaubnis § 39d Überwachung und Überprüfung der Erlaubnis § 39e Öffentlichkeitsbeteiligung und Zugang zu Informationen § 39f Grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung § 39g Vorhandene Benutzungen oder Indirekteinleitungen § 39h Emissionserklärung Abschnitt 2 § 40 Wassernutzungsentgelt § 41 Veranlagungszeitraum für das Wassernutzungsentgelt und Erklärungspflicht § 42 Festsetzung des Wassernutzungsentgelts Abschnitt 3 § 43 Gemeingebrauch § 44 Regelung des Gemeingebrauchs § 45 Anliegergebrauch § 46 Schifffahrt § 47 Hafen- und Ufergeldtarife § 48 Fähren und Hafenanlagen § 49 Besondere Pflichten im Interesse der Schifffahrt und des Sports § 50 Staumarke § 51 Unbefugtes Aufstauen und Ablassen § 52 Hochwassergefahr § 53 Rechtsverordnungen für Wasserspeicher Abschnitt 4 § 54 Bewirtschaftung des Grundwassers § 55 Erweiterung und Beschränkung der erlaubnisfreien Benutzung § 56 Erdaufschlüsse Kapitel 6 Abschnitt 1 § 57 Wasserentnahme und Abwasserableitung § 58 Enteignung Abschnitt 2 § 59 Aufgaben der öffentlichen Wasserversorgung § 60 Wasserentnahme zur öffentlichen Wasserversorgung § 61 Bau und Betrieb von Anlagen für die öffentliche Wasserversorgung § 62 Anzeigepflicht und Selbstüberwachung § 63 Wasserversorgungsplan Abschnitt 3 § 64 Begriffsbestimmungen, Geltungsbereich § 65 Anforderungen an Abwassereinleitungen § 66 Pflicht zur Abwasserbeseitigung § 67 Abwasserbeseitigungspflicht des Amtes oder Abwasserzweckverbandes § 68 Bildung von Abwasserzweckverbänden § 69 (weggefallen) § 70 Bau und Betrieb von Abwasseranlagen § 71 Genehmigung von Abwasseranlagen § 72 Indirekteinleitungen § 73 Qualifizierte Selbstüberwachung von Abwassereinleitungen § 74 Selbstüberwachung von Indirekteinleitungen § 75 Selbstüberwachung von Abwasseranlagen § 76 Zuständigkeiten im Zusammenhang mit Gewässerschutzbeauftragten Kapitel 7 Abschnitt 1 |
(Stand: 26.04.2021)
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