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Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Friedrichshagen
(Wasserschutzgebietsverordnung Friedrichshagen)
vom 31. August 1999
(GVBl. 1999 S. 516)
Auf Grund des § 22 des Berliner Wassergesetzes in der Fassung vom 3. März 1989 (GVBl. S. 605), zuletzt geändert durch Artikel IV des Gesetzes vom 9. Juni 1999 (GVBl. S. 200), in Verbindung mit § 19 des Wasserhaushaltsgesetzes in der Fassung vom 12. November 1996 (BGBl. I S. 1695), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. August 1998 (BGBl. I S. 2455), wird verordnet:
§ 1 Wasserschutzgebiet
(1) Zum Schutz des Grund- und Oberflächenwassers vor nachteiligen Einwirkungen wird im Einzugsgebiet des Wasserwerkes Friedrichshagen der Berliner Wasserbetriebe (BWB) in den Bezirken Köpenick und Treptow ein Wasserschutzgebiet mit den folgenden Schutzgebietsteilen festgesetzt:
(2) Das Wasserschutzgebiet gliedert sich in die weiteren Schutzzonen III B und III A, die engeren Schutzzonen II und die Fassungsbereiche (Zone I).
§ 2 Schutzgebietsteil nördlich des Großen Müggelsees
(1) Die äußere Grenzlinie der weiteren Schutzzone III B für den Teil des Wasserwerkes Friedrichshagen nördlich des Großen Müggelsees, Brunnengalerien A, B, C und D, verläuft vom Spreetunnel am Großen Müggelsee stromabwärts am Nordufer der Müggelspree bis zum Zufluss Neuenhagener Fließ (etwa 100 Meter oberhalb der Salvador-Allende-Brücke), beginnend auf der östlichen Uferseite des Neuenhagener Fließes flussaufwärts bis zu einer Wegekreuzung oberhalb des Fürstenwalder Dammes, weiter in Richtung S-Bahnhof Hirschgarten, an der Ostseite des Bahnhofes über die Bahnanlagen, weiter durch die Mittelheide, den Weg zwischen den Jagen 320/316, 319/316 und 318/315, zur Ecke Kumberger Weg/Mirower Straße, weiter die Mirower Straße, Schlüterstraße, Drakestraße, Rauchstraße, Eberleinstraße bis zur Landesgrenze, diese weiter in Richtung Süden bis zum Weg zwischen den Jagen 225 und 220 des Berliner Stadtwaldes, weiter entlang auf dem Waldweg südlich der Jagen 225, 231 und weiter bis zur S-Bahn, über die Bahnanlagen in Richtung Süden entlang der Hochlandstraße bis zur Fürstenwalder Allee, weiter den Rialtoring bis zum Plutoweg, diesen weiter bis zur Straße 538, weiter die Straße 538 bis zum Ufer der Müggelspree, weiter am nördlichen Ufer entlang zur südlichen Grundstücksgrenze des Grundstückes An den Bänken 24.
(2) Die äußere Grenzlinie der weiteren Schutzzone III a für den Teil des Wasserwerkes Friedrichshagen nördlich des Großen Müggelsees, Brunnengalerien A, B, C und D, verläuft, am Großen Müggelsee beginnend, zwischen den Grundstücken Müggelseedamm 230 und 232, weiter in Richtung Norden entlang dem Müggelseedamm, der Stienitzseestraße, Löcknitzstraße, Flakenseestraße, Rahnsdorfer Straße, der Bruno-Wille-Straße, der Klutstraße, Drachholzstraße, weiter auf der Westseite der Bölschestraße bis zur Lindenallee, diese auf der Nordseite der Straße entlang bis zur Ahornallee, über den Fürstenwalder Damm, auf der Zufahrtsstraße zum Güterbahnhof über die Bahnanlagen, weiter in Richtung Westen entlang dem Dr.-Jacoby-Weg, dem Weg "Am Eingang "(jeweils Nordseite) bis zur Nordwestgrenze der Kleingartenanlage Erpetal, auf dieser Grenze entlang bis zum Erpetaler Weg, weiter in Richtung Norden auf der Westseite des Erpetaler Weges bis zur Landesgrenze (Kumberger Weg), weiter an dieser Richtung Osten und Süden bis etwa 150 Meter oberhalb der Mühlenstraße, von dort aus weiter entlang der Forstwege im Berliner Stadtwald bis zur Landesgrenze zwischen den Jagen 266 und 271, weiter auf der Landesgrenze in südöstlicher Richtung bis etwa 50 Meter oberhalb der Straßenkreuzung Geschwister-Scholl- Straße/Stauffenbergstraße, weiter folgt man dem Heuweg und den Jagenwegen in südöstlicher Richtung und in südlicher Richtung bis über die S-Bahnanlagen, weiter bis zur Straßenkreuzung Freienbrinker Saum/Hangelsberger Gang, entlang dem Hangelsberger Gang, dem Bauernheideweg, Hortwinkeler Weg, der Fichtenauer Straße, Mönchsheimer Straße, Grätzwalder Straße, auf der Nordseite der Fürstenwalder Allee in Richtung Südost, weiter entlang dem Ukeleipfad und Mühlenweg, Am Stieggarten, Straße 565, Straße 567a, Fußweg Richtung "An den Bänken "bis zum Ufer der "Bänke "und umfasst die Müggelspree einschließlich Großem Müggelsee, der "Bänke ", Kleinem Müggelsee, Entenwall, Kelchsecke, Dreibock, Müggelwerder von der Straße 35/Kruggasse bis zum Spreetunnel.
(Stand: 19.07.2019)
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