FrWw 2005 - Förderrichtlinien Wasserwirtschaft (2)
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Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach FrWw 1 Antragsteller
2 Vorhaben 2.1 Bezeichnung
2.2 Zuwendungsbereich
3 Angaben zur Umsatzsteuer
4 Angaben zum Vorhaben 4.1 Planer
4.2.Ausführung
4.3. Begründung des Vorhabens
4.4 Kosten- und Finanzierungsplan
5 Anlagen 5.1 Anlagen für die untere Wasserbehörde
5.2 Anlagen für die Bewilligungsstelle
6 Bestätigung des Antragstellers Mit dem Vorhaben wurde noch nicht begonnen und wird auch nicht vor Zustellung des Zuwendungsbescheids begonnen. Die Zuwendungsvoraussetzungen nach Nr. 4.1 der FrWw sind erfüllt. Die in diesem Antrag (einschließlich Antragsunterlagen) genannten Angaben sind vollständig und richtig. Sachlich und rechnerisch richtig (im Sinne § 70 LHO und den W VV hierzu)
Prüfvermerk der Rechtsaufsichtsbehörde Nr. 17.3 FrWw Angaben zur gemeindewirtschaftsrechtlichen Beurteilung
Sachlich und rechnerisch richtig (im Sinne § 70 LHO und den VV hierzu)
*) Zuständige untere Wasserbehörde **) zuständige Bewilligungsstelle ***) wurde berücksichtigt (Ausgaben ohne Umsatzsteuer) |
Bewilligungsstelle
Anschrift des Antragstellers nachrichtlich: (ohne Anlagen) Rechtsaufsichtsbehörde Untere Wasserbehörde L-Bank (per E-Mail) Zuwendung für wasserwirtschaftliche Vorhaben; Antrag vom
Zuwendungsbescheid 1 Bewilligung Auf o.g. Antrag wird für das nachstehend bezeichnete Vorhaben nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft 2005 FrWw 2005 - vom ............... (GABl. I. S. ..... ) eine Zuwendung in Höhe von ..................... Euro (in Worten: Euro) bewilligt. 1.1 Vorhaben 1.2 Bewilligungszeitraum und Auszahlung der- Zuwendung Der Bewilligungszeitraum erstreckt sich vom Beginn des Vorhabens (Nr. 2.3) bis zur Vorlage der Abrechnungsunterlagen (Nr. 2.3). Die anteilige Zuwendung kann, entsprechend den nachgewiesenen zuwendungsfähigen Ausgaben, innerhalb des Bewilligungszeitraums angefordert werden. Die Darstellung der einzelnen Ausgaben erfolgt im "Zahlenmäßigen Nachweis" - Muster 5 FrWw -. Die L-Bank Baden-Württemberg in Karlsruhe zahlt die Zuwendung entsprechend den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln aus. Hinweis: Anträge auf Teilauszahlung der Zuwendung sind zusammen mit dem zahlenmäßigen Nachweis bei der zuständigen unteren Wasserbehörde/L-Bank einzureichen. Bei der Abrechnung des Vorhabens ist der Verwendungsnachweis zusammen mit dem zahlenmäßigen Nachweis und der Neuberechnung nach - Muster 1 FrWw bei der unteren Wasserbehörde vorzulegen. 1.3 Zuwendungsart, Finanzierungsart und Form der Zuwendung Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses zu den zuwendungsfähigen Ausgaben auf der Basis eines/(vorläufigen - nur für Vorhaben nach Nr. 11.1, 11,2 und 11.4 FrWw-) Fördersatzes in Höhe von ..................... v. H gewährt. 1.4 Kosten- und Finanzierungsplan
Bewilligungsrahmen
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2 Nebenbestimmungen
Die beigefügten Allgemeinen Nebenbestimmungen (ANBest-K) und die FrWw 2005 vom ............ om
, (GABlI. S. ......... ) sind Bestandteile dieses Bescheids. Abweichend oder ergänzend hierzu
wird folgendes bestimmt:
2.1 Mitteilungspflichten bei Änderung der Ausgaben
Ergänzend zu den Mitteilungspflichten nach Nr. 5 ANBest-K wird festgelegt: Nach der Ausschreibung der Hauptgewerke
Unmittelbar nach Vorliegen der Ausschreibungsergebnisse (Hauptgewerke), also bis spätestens zum Termin nach Nr. 2.2 dieses Bescheides, sind der unteren Wasserbehörde und dem Regierungspräsidium jeweils eine, aufgrund der Ausschreibung aktualisierte, Kostenberechnung (Herstellungskosten und zuwendungsfähige Ausgaben) für das Vor-rhaben vorzulegen.
Mehrausgaben
Zuwendungsfähige Mehrausgaben haben nur dann Aussicht auf Förderung, wenn sie vor Vergabe, bzw. falls keine Vergabe erforderlich ist, vor Durchführung der Arbeiten durch das Regierungspräsidium anerkannt wurden. Ein Anspruch auf Förderung der Mehraus-gaben wird hierdurch nicht begründet. Im übrigen gilt Nr. 4.5 W zu § 44 LHO.
2.2 Anzeigepflichten
Der Beginn des Vorhabens ist der unteren Wasserbehörde; der L-Bank und dem Regierungspräsidium bis zum ........... anzuzeigen, unabhängig davon, ob die Verpflichtung zur
Führung eines Bautagebuches besteht. Die übrigen Mitteilungspflichten nach Nr. 5 ANBest-K sind gegenüber der unteren Wasserbehörde zu erfüllen.
2.3 Ausführungsfristen, auflösende Bedingungen und Widerrufsvorbehalt
Abweichend von Nr. 10.1 ANBest-K wird festgelegt:
Der Zuwendungsbescheid wird gegenstandslos, wenn mit dem Vorhaben nicht bis zum begonnen worden ist.
Der Zuwendungsbescheid wird ganz oder teilweise gegenstandslos, wenn das Vorhaben nicht bis zum ................ fertiggestellt und der Verwendungsnachweis der zuständigen Fachbehörde vorgelegt worden ist. Der Bescheid wird dann für die nicht zweckentsprechend verwendeten, bzw. bis dahin nicht nachgewiesenen, zuwendungsfähigen Ausgaben gegenstandslos.
Das Regierungspräsidium behält sich vor, den Zuwendungsbescheid ganz oder teilweise zu widerrufen, insbesondere
2.4 Änderung des Bewilligungsrahmens
Die L-Bank ist berechtigt, ohne dass es eines Widerrufs des Zuwendungsbescheides bedarf, Barmittel zurückzuziehen und durch Verpflichtungsermächtigungen (VE) der Folgejahre zu ersetzen bzw. Verpflichtungsermächtigungen (VE) der Folgejahre durch Barmittel zu ersetzen.
2.5 Bindungsfristen
Die Bindungsfristen nach Nr. 4 ANBest-K werden wie folgt festgelegt:
12 Jahre für Grundstücke (Ausnahme: Grundstücke nach Nr. 13.1.1 FrWw), Bauten und bauliche Anlagen (gerechnet ab Ende des Bewilligungszeitraumes)
5 Jahre für technische Einrichtungen, Maschinen und Geräte (gerechnet ab der Lieferung)
2.6 Verzinsung von Erstattungsbeträge bei Rückforderungen
Erstattungsbeträge werden in entsprechender Anwendung des § 291 BGB verzinst.
2.7 Nachträgliche Fördersatzreduzierung (Nur im Fachbereich Wasserbau)
Sofern sich bei Vorhaben nach Nr. 11.1, 11.2 und 11.4 FrWw- eine Reduzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben ergibt, hat das Regierungspräsidium den Fördersatz und insoweit den bewilligten Zuschuss neu zu berechnen und festzusetzen und die Zuwendung sodann ggf. nach Nr. 2 ANBest-K zu ermäßigen.
2.8 Grunderwerb bei Gewässern (Nur im Fachbereich Wasserbau)
Bei der Führung eines sog. Öko-Kontos (§§ 1a, 9 Abs. 1a und 135 a-c BauGB) kann ein gefördertes Vorhaben der naturnahen Entwicklung von Gewässern nach Nr.12.6 FrWw und der geförderte Erwerb eines Gewässerrandstreifens nach Nr.12.7 FrWw zur Erreichung eines naturnahen Gewässerzustandes nur höchstens bis zum Eigenanteil der Gemeinde an diesem Vorhaben bzw. Grunderwerb in Ansatz gebracht werden.
3. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich entweder bei der Korrespondenzanschrift des Verwaltungsgerichts (Name, Korrespondenzanschrift) oder beim Sitz des Verwaltungsgerichts (Name, Lieferanschrift) Klage erhoben werden.
Die Klage kann innerhalb der angegebenen Frist auch mündlich zur Niederschrift beim Urkundsbeamten der Geschäftsstelle am Sitz des Verwaltungsgerichts (Name, Lieferanschrift) erhoben werden.
1) Die L-Bank Baden-Württemberg ist bereit, Mittel, die vor dem eingeplanten Rechnungsjahr abgerufen werden, auszuzahlen, sofern Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Muster 4 (Nr. 18 FrWw)
Anschrift der unteren Wasserbehörde bzw. der L-Bank (nur beim RP Stuttgart) Zuwendung für wasserwirtschaftliche Vorhaben; Antrag auf Teilauszahlung für das Vorhaben: Anlagen: Mehrfertigung des Teilauszahlungsantrags Zahlenmäßiger Nachweis (ZN) nach Muster 5 FrWw Aufgrund des Zuwendungsbescheids vom , ................. Az.: ................ wird hiermit folgender Antrag auf Teilauszahlung gestellt:
Die ordnungsgemäße und zweckentsprechende Verwendung der bisher ausgezahlten Zuwendungen wird bestätigt. Zutreffendes bitte ankreuzen:
Sachlich und rechnerisch richtig (im Sinne § 70 LHO und den W VV hierzu)
1) Mindestbetrag 10.000 Euro (1.6 ANBest-K). |
Muster 5 (Nr. 18 und 19 FrwwFrWw)
Zahlenmäßiger Nachweis
(Anlage zum Antrag auf Teilauszahlung/Verwendungsnachweis)
Zuwendungsempfänger: : Vorhaben:
Bei den Ausgaben wurden [ ] brutto / [ ] netto Beträge angegeben.
Lfd. Nr. | Beleg Nr. | Tag der Zahlung | Empfänger, Zahlungsgrund | Ausgaben * | |||
bezahlt (summe Sp.6 - 8) |
zuwendungsfähig | ||||||
alle ohne Baunebenkosten | Baunebenkosten (Kostengruppe 700 nach DIN 276) |
nicht zuwendungsfähig | |||||
Euro | Euro | Euro | Euro | ||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 |
Übertrag: | |||||||
Summe 1 Übertrag: | |||||||
*) Ausgaben für Architekten- und Ingenieurleistungen werden durch einen pauschalen Zuschlag von 10 % auf die zuwendungsfähigen Ausgaben bei der Förderung berücksichtigt. Sie sind deshalb grundsätzlich bei den nicht zuwendungsfähigen Ausgaben aufzuführen. Lediglich Leistungen nach Nr. 9.2, 11.3, 11.5, 11.6 und 11.8 der FrWw sind bei den zuwendungsfähigen Baunebenkosten aufzunehmen.
Hinweis: Zuwendungsfähige Ausgaben = Summe Spalte 6 x 1,1 (Pauschale für Ing.-Leistungen) + Summe Spalte 7 |
Verwendungsnachweis 1 Zuwendungsbescheid
2 Geplanter und tatsächlicher Finanzierungsplan
3 Bestätigungen Es wird bestätigt, dass
4 Zahlungsanforderungen
5 Sonstiges [ ] Kein kommunales Rechnungsprüfungsamt vorhanden. Bemerkungen 6 Anlagen [ ] Zahlenmäßiger Nachweis ohne Einnahmen (ANBest-K Nr. 6.3 findet keine Anwendung) [ ] Sachlich und rechnerisch richtig (im Sinne § 70 LHO und den W VV hierzu) Die nach dem Zuwendungsbescheid bzw. den maßgebenden Förderrichtlinien nicht zuwendungsfähigen Ausgaben wurden im zahlenmäßigen Nachweis ausgewiesen.
7 Prüfungsvermerk der unteren Wasserbehörde 7.1
7.2 Geprüfte, zuwendungsfähige Ausgabe: : ............................ Euro (Mehrausgaben gegenüber dem Finanzierungsplan des Zuwendungsbescheids sind unter Nr. 7.3 zu begründen) 7.3 Erläuterungen: (Umstände, die eine Änderung des Zuwendungsbescheids erfordern, Begründung von Mehrausgaben, Erfolgskontrolle nach Nr. 20 FrWw, sonstige Bemerkungen) Sachlich und rechnerisch richtig (im Sinne § 70 LHO und den VV hierzu) ...................................................................................................... |
Bewilligungsstelle
Anschrift des Antragstellers
nachrichtlich:
Rechtsaufsichtbehörde
Untere Wasserbehörde
L-Bank (per- E-Mail)
Zuwendung für wasserwirtschaftliche Vorhaben;
Verwendungsnachweis vom .................
Festsetzungsbescheid
nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft 2005 (FrWw 2005) vom ............ , GABl. S. ........
Für die o.g. Maßnahme werden nach Prüfung des Verwendungsnachweises nach Nr. 19 FrWw
* Euro
als förderfähige Ausgaben festgestellt.
Die Zuwendung wird festgesetzt auf:
* Euro x 0,* = * Euro
gerundet auf = * EUR.
Der im o.g. Zuwendungsbescheid darüber hinaus bewilligte Zuschuss in Höhe von * Euro wird hiermit zurückgezogen.
Die Auszahlung der Schlusszahlung / Die Rückforderung der Überzahlung der Zuwendung, in Höhe * Euro -,einschließlich ggf. der fälligen Verzinsung- (unverbindlich, da Zuständigkeitsbereich L-Bank) erfolgt unter Berücksichtigung der bisherigen Teilauszahlungen durch die L-Bank.
Die fortwirkenden Nebenbestimmungen sind zu beachten.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich entweder bei der Korrespondenzanschrift des Verwaltungsgerichts (Name, Korrespondenzanschrift) oder beim Sitz des Verwaltungsgerichts (Name, Lieferanschrift) Klage erhoben werden. Die Klage kann innerhalb der angegebenen Frist auch mündlich zur Niederschrift beim Urkundsbeamten der Geschäftsstelle am Sitz des Verwaltungsgerichts (Name, Lieferanschrift) erhoben werden.
ENDE |
(Stand: 30.01.2019)
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