Regelwerk, Wasser-Bund, Wasser-Baden-Württemberg

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über einen Vordruck
für die nach § 17b des Wassergesetzes abzugebende Erklärung

Vom 12. November 2001 - Az.: 51-8917.50/1 -
(GABl. Nr. 19 vom 21.12.2001 S. 1294)



Die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über einen Vordruck für die nach § 17b des Wassergesetzes abzugebende Erklärung vom 22. September 1997 (GABl. S.572), geändert durch die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über einen Vordruck für die nach § 17b des Wassergesetzes abzugebende Erklärung vom 22. Juni 1998 (GABl. S.463), wird wie folgt geändert:

  1. Der amtliche Vordruck nach § 17b Abs. 5 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG) für die nach § 17b Abs. 2 WG abzugebende Erklärung erhält die Fassung des Anhangs.
  2. Die Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung ab dem 1. Januar 2002 in Kraft.

Anlage
zu § 17b WG

An

Entgeltnummer (Kassenzeichen)

_________________________

Veranlagungsjahr

Erklärung zur Festsetzung des Wasserentnahmeentgelts
17b Wassergesetz für Baden-Württ.)
(bitte 2-fach einreichen)

Zutreffendes bitte ausfüllen oder [x] ankreuzen 1

1 Name des Gewässerbenutzers
Straße, Postleitzahl, Ort, Telefon
Bezeichnung der Entnahmestelle- ggf. unter Angabe der von der Landesanstalt für Umweltschutz vergebenen Nr.
Gemeinde 1 Ortsteil
Flst. Nr. 1 Lagebuch Nr.
2 Herkunft des Wassers
[ ] oberirdisches Gewässer
[ ] Grundwasser
[ ] Grundwasser, das im Zusammenhang mit dem Abbau oder der Gewinnung von Bodenbestandteilen freigelegt worden ist (§ 17a Abs. 1 Satz 2 WG)
3 Rechtsgrundlage
[ ] Erlaubnis/Bewilligung erteilt von

Wasserbehörd

Datum Aktenzeichen
[ ] altes Recht 1 alte Befugnis
[ ] ohne Gestattung
4 Entnommene Wassermenge
[ ] gemessen
[ ] anderweitig festgestellt
[ ] die anderweitige Feststellung wurde zugelassen

[ ] ja Wasserbehörde

Datum Aktenzeichen
[ ] nein
Die Wassermenge wurde wie folgt ermittelt: (ggf. Erläuterung auf besonderem Blatt)
5
Verwendungszweck
bei mehreren Verwendungszwecken ist der Hauptverwendungszweck maßgebend)
Entgelt (Euro je Kubikmeter)
[ ] 1 Öffentliche Wasserversorgung 0,05113
2 (gestrichen)
3 Sonstige Wasserversorgung
3.1 Entnahme und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern
[ ] 3.1.1 zum Zweck der Kühlung 0,01023
[ ] 3.1.2 zum Zweck der Beregnung oder Berieselung 0,00511
[ ] 3.1.3 zu sonstigen Zwecken 0,02045
[ ] 3.2 Entnahme, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser 0,5113
6 Berechnung des Wasserentnahmeentgelts
Wassermenge in m3 x Entgelt je m3 = __________________________ Euro
./. Ermäßigung/Erlaß __________________________ Euro
Wasserentnahmeentgelt __________________________ Euro
./. Vorauszahlungen __________________________ Euro
zu zahlender Betrag __________________________ Euro
Erstattungsbetrag __________________________ Euro
7 Ein Erstattungsbetrag ist zu überweisen auf:
Kto.Nr.: Bank Bankleitzahl
8 Künftige Vorauszahlungen
am 1. Juni ____________________ Euro
am 1. Dezember ____________________ Euro
9 Ort, Datum Unterschrift

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