Regelwerk, Wasser-Bund, Wasser-Baden-Württemberg
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über einen Vordruck
für die nach § 17b des Wassergesetzes abzugebende Erklärung
Vom 12. November 2001 - Az.: 51-8917.50/1 -
(GABl. Nr. 19 vom 21.12.2001 S. 1294)
Die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über einen Vordruck für die nach § 17b des Wassergesetzes abzugebende Erklärung vom 22. September 1997 (GABl. S.572), geändert durch die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über einen Vordruck für die nach § 17b des Wassergesetzes abzugebende Erklärung vom 22. Juni 1998 (GABl. S.463), wird wie folgt geändert:
An
Entgeltnummer (Kassenzeichen)
_________________________
Veranlagungsjahr
Erklärung zur Festsetzung des Wasserentnahmeentgelts
(§ 17b Wassergesetz für Baden-Württ.)
(bitte 2-fach einreichen)
Zutreffendes bitte ausfüllen oder [x] ankreuzen 1
1 | Name des Gewässerbenutzers | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Straße, Postleitzahl, Ort, Telefon | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bezeichnung der Entnahmestelle- ggf. unter Angabe der von der Landesanstalt für Umweltschutz vergebenen Nr. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gemeinde 1 Ortsteil | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Flst. Nr. 1 Lagebuch Nr. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
2 | Herkunft des Wassers
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3 | Rechtsgrundlage
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4 | Entnommene Wassermenge
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5 |
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6 | Berechnung des Wasserentnahmeentgelts
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7 | Ein Erstattungsbetrag ist zu überweisen auf:
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8 | Künftige Vorauszahlungen
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9 | Ort, Datum Unterschrift |
(Stand: 08.09.2023)
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