Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Anforderungen an Auffangwannen aus Stahl mit einem Rauminhalt bis zu 1000 Liter

Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA)
Quelle hier: GABl. 1992 BW S. 583



1 Geltungbereich

(1) Auffangwannen im Sinne dieser Vorschriften sind flüssigkeitsdichte Bauteile aus Stahl mit einem Rauminhalt bis zu 1000 Liter,

(2) Auffangwannen im Sinne dieser Vorschriften sind nicht Auffangwannen in Regalen oder solche, die mit Seitenwänden, Türen und Dach festverbunden sind.

2 Allgemeines

(1) Auffangwannen müssen flüssigkeitsdicht und gegen die jeweiligen gelagerten Stoffe ausreichend beständig sein.

(2) Das Austreten wassergefährdender Stoffe aus dem Behälter muß schnell und zuverlässig feststellbar sein. Die wassergefährdenden Stoffe müssen sichtbar sein oder durch eine Leckagesonde angezeigt werden.

(3) Auffangwannen dürfen keine Abläufe haben.

(4) Niederschlagswasser ist fernzuhalten.

3 Konstruktion der Auffangwanne

3.1 Werkstoff- und Medienbeständigkeit

(1) Für die Auffangwannenbleche sind die im Anhang aufgeführten Werkstoffe zu verwenden.

(2) Die in Nummer 2 Abs. 1 geforderte Medienbeständigkeit der verwendeten Werkstoffe gilt als nachgewiesen, wenn

  1. die Lagermedien in der DIN 6601 enthalten sind und die darin aufgeführten Randbedingungen beachtet werden oder
  2. durch Gutachten einer anerkannten Materialprüfstelle nachgewiesen wird, daß bei ständigem Kontakt des jeweiligen Mediums mit dem Auffangwannenwerkstoff eine flächenhafte Wanddickenminderung von 0,5 mm pro Jahr nicht überschritten wird.

3.2 Materialdicke

(1) Die Wanddicke für Auffangwannen aus Stahl nach DIN 17100 oder 17155 muß mindestens 3 mm, aus nichtrostendem Stahl nach DIN 17440 oder DIN 17441 mindestens 2 mm betragen.

(2) Unabhängig von diesen Vorgaben muß die Materialdicke so bemessen oder die Auffangwanne entsprechend versteift sein, daß sie die auf sie wirkenden Kräfte aufnehmen kann.

3.3 Größe der Auffangwanne

(1) Die Auffangwanne muß den Inhalt des größten Behälters, mindestens 10 % des Gesamtrauminhaltes der in ihr gelagerten Behältnisse aufnehmen können. Soweit in der weiteren Schutzzone von Wasserschutzgebieten die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen zulässig ist, müssen die Auffangwannen den Gesamtinhalt der gelagerten Behältnisse aufnehmen können.

(2) Bei Einstellung von Behältern in die Auffangwanne darf der Rauminhalt eines und zwar nur des größten in ihr stehenden Behälters bis zur zulässigen Füllhöhe der Auffangwanne einbezogen werden.

(3) Bei der Berechnung des Auffangvolumens muß ein Freibord von mindestens 2 cm berücksichtigt werden. Bei Auffangwannen, die mit einem Gitterrost versehen sind, darf das Auffangvolumen nur bis zur Unterkante des Gitterrostes berücksichtigt werden.

(4) Die Auffangwannen müssen eine Aufkantung (Höhe) von mindestens 5 cm aufweisen.

(5) Die Grundfläche von Auffangvorrichtungen muß so bemessen sein, daß Spritzverluste aus Befüll- und Entleervorgängen und Tropfverluste sicher aufgefangen werden.

(6) Auffangwannen, die nur natürlich belüftet werden, dürfen bei der Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten der Gefahrklassen a I, a II und B nur verwendet werden, wenn

3.4 Sonstige Anforderungen

(1) Die Auffangwannen müssen so konstruiert werden, daß der Unterboden auf Korrosion überprüft werden kann (z.B. mit Füßen oder Kufen, als ausziehbare Auffangwannen).

(2) In Fällen, in denen mit Kontaktkorrosion zu rechnen ist, muß sichergestellt werden, daß die Böden von Behältern und Gebinden einen ausreichenden Abstand vom Boden der Auffangwanne aufweisen.

(3) Stähle, die unter Einfluß von Feuchtigkeit zu Korrosion neigen (z.B. Baustähle nach DIN 17100, Kesselbleche nach DIN 17155), sind durch Oberflächenbehandlung nach DIN 55928 (z.B. Anstrich, Verzinken) zu schützen.

(4) Die Auffangwannen sind mit einem Herstellungsschild dauerhaft zu versehen, das folgende Angaben enthält:

4 Herstellung der Auffangwanne

4.1 Allgemeine Grundsätze für die Herstellung

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 27.06.2018)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion