Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Bremischen Wassergesetzes und des Bremischen Abwasserabgabengesetzes

Vom 18. Dezember 2003
(GBl. Nr. 49 vom 22.12.2003 S. 401)



Der Senat verkündet das folgende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

Artikel 1
Änderung des Bremischen Wassergesetzes

Das Bremische Wassergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (Brem.GBl. S. 245, 508 - 2180-a-1) wird wie folgt geändert:

1. In der Überschrift wird die Angabe "BrWG" durch die Angabe "BremWG" ersetzt.

2. Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt geändert:

a) Die Angabe zu § 1 wird wie folgt neu gefasst:

alt neu
§ 1 Einleitende Bestimmung " § 1 Einleitende Bestimmung, Begriffsbestimmungen".

b) Nach § 2 wird § 2a eingefügt:

c) Der bisherige § 2a wird § 2 b.

d) Im Zweiten Teil wird das Kapitel V eingefügt:

e) Im Zweiten Teil, Kapitel V werden vor § 96 die §§ 95a bis 95 d eingefügt:

f) Die bisherigen Kapitel V und VI werden zu Kapiteln VI und VII.

g) Die Angabe zu § 97 wird wie folgt neu gefasst:

alt neu
§ 97 Reinhalteordnung  " § 97 (weggefallen)".

h) Nach § 102a wird der § 102b eingefügt:

i) Nach der Angabe zu § 126 wird folgende Angabe eingefügt:

" § 126a Bewirtschaftungsziele für Grundwasser".

j) Nach der Angabe zu § 132 wird folgende Angabe eingefügt:

" § 132a Dezentrale Niederschlagswasserbeseitigung".

k) Die Angabe zu § 136 wird wie folgt neu gefasst:

alt neu
§ 136 Abwasserbeseitigungspläne  " § 136 (weggefallen).

l) Die Überschrift des Achten Teils wird wie folgt neu gefasst:

alt neu
Achter Teil Wasserwirtschaftliche Planung, Wasserbuch  "Achter Teil Wasserwirtschaftliche Planung, Wasserbuch, Informationsbeschaffung und -übermittlung".

m) Die Angabe zu § 164 wird wie folgt neu gefasst:

alt neu
§ 164 Aufstellung von Rahmenplänen " § 164 Maßnahmenprogramm, Bewirtschaftungsplan und Koordinierung".

n) Nach § 164 werden die §§ 164a bis 164 c eingefügt:

o) Die Angabe zu § 165 wird wie folgt ergänzt:

" § 165 Zuständigkeit und Fristen".

p) Die Angabe zu § 167 wird wie folgt neu gefasst:

alt neu
§ 167 Bewirtschaftungspläne  " § 167 (weggefallen) ".

q) Nach § 170 wird Kapitel III eingefügt:

3. § 1 wird wie folgt geändert:

a) In der Überschrift werden ein Komma und das Wort "Begriffsbestimmungen" angefügt.

b) Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe b wird wie folgt neu gefasst:

alt neu
b) das Grundwasser;  "b) das unterirdische Wasser in der Sättigungszone, das in unmittelbarer Berührung mit dem Boden oder dem Untergrund steht (Grundwasser); "

c) Nach Absatz 1 Satz 1 wird folgender Satz 2 angefügt:

"Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten auch für Teile der Gewässer."

d) Nach Absatz 2 Satz 1 wird folgender Satz 2 angefügt:

" § 65 bleibt unberührt. "

e) Es wird Absatz 3 angefügt:

4. § 2 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:

alt neu
(1) Die Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern. Sie sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen und vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen unterbleiben. Dabei sind insbesondere mögliche Verlagerungen von nachteiligen Auswirkungen von einem Schutzgut auf ein anderes zu berücksichtigen; ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt ist zu gewährleisten. Die Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer muss den Gewässergütezustand mindestens mäßiger Belastung gewährleisten. Weitergehende Bewirtschaftungsziele bleiben unberührt. Unberührt bleiben ferner geringere Güteanforderungen, sofern diese in Bewirtschaftungsplänen, Reinhalteordnungen oder zwischenstaatlichen Vorschriften und Vereinbarungen festgelegt sind. Satz 3 findet keine Anwendung, wenn eine Bewirtschaftungsmaßnahme, gemessen an der erreichbaren Verbesserung der Gewässergüte, unverhältnismäßige Aufwendungen erfordern würde.

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 26.04.2021)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion