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Änderungstext
Ortsgesetz zur Änderung des Entwässerungsgebührenortsgesetzes
- Bremen -
Vom 31. Januar 2017
(Brem.GBl. Nr. 10 vom 01.02.2017 S. 63)
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft beschlossene Ortsgesetz:
§ 8 des Entwässerungsgebührenortsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2012 (Brem.GBl. S. 117 - 2130-f-5), das durch Artikel 2 des Ortsgesetzes zur Änderung ortsentwässerungsrechtlicher Vorschriften vom 1. Dezember 2015 (Brem.GBl. S. 520) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 1 wird die Angabe "2,64 Euro" durch die Angabe "2,82 Euro" ersetzt.
b) In Nummer 2 wird die Angabe "2,31 Euro" durch die Angabe "2,42 Euro" ersetzt.
c) In Nummer 3 wird die Angabe "0,72 Euro" durch die Angabe "0,63 Euro" ersetzt.
d) In Nummer 4 wird die Angabe "7,34 Euro" durch die Angabe "10,21 Euro" ersetzt.
e) In Nummer 5 wird die Angabe "2,31 Euro" durch die Angabe "2,42 Euro" ersetzt.
Dieses Ortsgesetz tritt am 1. Februar 2017 in Kraft.
ID 17/0204
ENDE |
(Stand: 26.04.2021)
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