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Änderungstext
Ortsgesetz zur Änderung des Entwässerungsgebührenortsgesetzes
- Bremen -
Vom 31. März 2020
(Brem.GBl. Nr. 16 vom 01.04.2020 S. 148)
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft beschlossene Ortsgesetz:
§ 8 des Entwässerungsgebührenortsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2012 (Brem.GBl. 117 - 2130-f-5), das zuletzt durch das Ortsgesetz vom 31. Januar 2017 (Brem.GBl. S. 63) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 1 wird die Angabe "2,82 Euro/m3" durch die Angabe "2,54 Euro/m3" ersetzt.
2. In Nummer 2 wird die Angabe "2,42 Euro/m3" durch die Angabe "2,21 Euro/m3" ersetzt.
3. In Nummer 3 wird die Angabe "0,63 Euro/m2" durch die Angabe "0,79 Euro/m2" ersetzt.
4. In Nummer 4 wird die Angabe "10,21 Euro/m3" durch die Angabe "12,02 Euro/m3" ersetzt.
5. In Nummer 5 wird die Angabe "2,42 Euro/m3" durch die Angabe "2,21 Euro/m3" ersetzt.
Dieses Ortsgesetz tritt am 1. April 2020 in Kraft.
ID 200577
ENDE |
(Stand: 26.04.2021)
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