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Regelwerk

Änderungstext

Drittes Ortsgesetz zur Änderung des Entwässerungsgebührenortsgesetzes
- Bremen -

Vom 13. Dezember 2022
(Brem.GBl. Nr. 144 vom 15.12.2022 S. 880)



Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft beschlossene Ortsgesetz:

Artikel 1

§ 8 des Entwässerungsgebührenortsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2011 (Brem.GBl. 117 - 2130-f-5), das zuletzt durch das Ortsgesetz vom 31. März 2020 (Brem.GBl. S. 148) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 1 wird die Angabe "2,54 Euro/m3" durch die Angabe "2,89 Euro/m3" ersetzt.

2. In Nummer 2 wird die Angabe "2,21 Euro/m3" durch die Angabe "2,58 Euro/m3" ersetzt.

3. In Nummer 3 wird die Angabe "0,79 Euro/m2" durch die Angabe "0,80 Euro/m2" ersetzt.

4. In Nummer 4 wird die Angabe "12,02 Euro/m3" ersetzt durch die Angabe "13,95 Euro/m3" ersetzt.

5. In Nummer 5 wird die Angabe "2,21 Euro/m3" durch die Angabe "2,58 Euro/m3" ersetzt.

Artikel 2

Dieses Ortsgesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

ID 222665

ENDE

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(Stand: 21.12.2022)

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