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Änderungstext
Drittes Ortsgesetz zur Änderung des Entwässerungsgebührenortsgesetzes
- Bremen -
Vom 13. Dezember 2022
(Brem.GBl. Nr. 144 vom 15.12.2022 S. 880)
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft beschlossene Ortsgesetz:
§ 8 des Entwässerungsgebührenortsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2011 (Brem.GBl. 117 - 2130-f-5), das zuletzt durch das Ortsgesetz vom 31. März 2020 (Brem.GBl. S. 148) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 1 wird die Angabe "2,54 Euro/m3" durch die Angabe "2,89 Euro/m3" ersetzt.
2. In Nummer 2 wird die Angabe "2,21 Euro/m3" durch die Angabe "2,58 Euro/m3" ersetzt.
3. In Nummer 3 wird die Angabe "0,79 Euro/m2" durch die Angabe "0,80 Euro/m2" ersetzt.
4. In Nummer 4 wird die Angabe "12,02 Euro/m3" ersetzt durch die Angabe "13,95 Euro/m3" ersetzt.
5. In Nummer 5 wird die Angabe "2,21 Euro/m3" durch die Angabe "2,58 Euro/m3" ersetzt.
Dieses Ortsgesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
ID 222665
ENDE |
(Stand: 21.12.2022)
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