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Wärmelastplan für die Tideelbe
- Hamburg -
(AmtlAnz. Nr. 9 vom 30.01.2009 S. 175)
gleichlautend für Niedersachsen (MBL Nr. 6/2009 S. 182) und Schleswig-Holstein
Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben einen neuen Wärmelastplan für die Tideelbe zwischen Geesthacht und Cuxhaven aufgestellt. Dieser ist bei behördlichen Entscheidungen über Wärmeeinleitungen in die Wasserkörper der Tideelbe zu beachten. Ein erster Wärmelastplan für die Tideelbe stammt aus dem Jahr 1973. 1)
1. Veranlassung
Die Elbe ist der größte tidebeeinflusste Fluss Deutschlands. Vor dem Hintergrund zahlreicher Kraftwerksplanungen und damit verbundener Kühlwassereinleitungen im Bereich der Tideelbe 2) einerseits und neuen gesetzlichen Anforderungen andererseits ist es erforderlich, einen Plan zu erstellen, um bereits vorhandene und in Zukunft noch mögliche Wärmebelastungen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das Gewässer zu beurteilen. Ziel ist es, die von Wärmeeinleitungen ausgehenden Einwirkungen auf die Tideelbe in ihrer räumlichen und zeitlichen Verteilung zu ordnen, um die gesamte Elbe als Lebensraum gemäß den Anforderungen und Qualitätskriterien der EG-Wasserrahmenrichtlinie ( WRRL) zu erhalten und zu verbessern.
Wärmeeinleitungen sollen so aufeinander abgestimmt werden, dass eine nachteilige Einwirkung auf das Gewässer ausgeschlossen ist. Hierbei ist insbesondere auf mögliche schädliche Summationswirkungen mehrerer Wärmeemittenten zu achten. Der Wärmelastplan ist eine ermessenslenkende Verwaltungsvorschrift, die als solche im Bewirtschaftungsplan der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) Erwähnung findet 3) Rechtliche Grundlage bildet das wasserwirtschaftliche Bewirtschaftungsermessen. 4) Unmittelbar maßgebend ist die jeweilige Wasserrechtliche Erlaubnis.
Neben den direkten Auswirkungen von Kühlwassernutzungen auf die Gewässertemperatur stellt diese Nutzungsform dahingehend eine Belastung für das Gewässer dar, dass mit dem entnommenen Wasser Biomasse (Phyto- und Zooplankton, Fischeier und -larven) in das Kühlsystem gelangt und zum Teil abgetötet wird (Detritus). Gleichzeitig beschleunigt sich infolge der erhöhten Gewässertemperatur der mikrobiologische Detritusabbau auf verkürzter Fließstrecke. Beides führt zu einer verstärkten Sauerstoffzehrung im Emittenten- nah- und -fernbereich, die zumindest in den biomassereichen Sommermonaten nicht durch den physikalischen Sauerstoffeintrag über das Einleitbauwerk ausgeglichen werden kann. Hierbei spielt die Abnahme der Sauerstofflöslichkeit in Abhängigkeit von der Erwärmung des eingeleiteten Kühlwassers eine weitere wichtige Rolle.
Als Besonderheit eines durch Ebbe und Flut geprägten Flusssystems ist zu beachten, dass es infolge des Tidegeschehens periodisch zu einer Umkehrung der Fließrichtung kommt. In Abhängigkeit vom Standort sowie den hydrologischen Verhältnissen (Flutstromausprägung, Oberwasserverhältnisse) variiert das Wiederkehrintervall und damit einhergehend die Verweildauer im direkt durch das Kühlsystem beeinflussten Teil des Gewässers. Da der Nettotransport des Wasserkörpers in Richtung Meer maßgeblich vom Oberwasserabfluss gesteuert wird, empfiehlt es sich, diesen als Bemessungsgrundlage heran zu ziehen.
Aus gewässerökologischer Sicht ist der temporäre Mangel an Sauerstoff im Gewässer ein Hauptproblem der Tideelbe. Da dieser auf Grund seiner Barrierewirkung insbesondere für anadrome und katadrome Langdistanzwanderer von überregionaler Bedeutung ist (Erreichbarkeit der ausgewiesenen FFH-Gebiete zur Laichzeit), stellt die Reduzierung der sommerlichen Sauerstoffmangelsituationen eine wichtige Wasserbewirtschaftungsfrage für das gesamte Einzugsgebiet der Elbe dar, der sich die Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) im Rahmen ihres ersten Bewirtschaftungsplanes stellt. Insofern besteht im Hinblick auf die Erlaubnisfähigkeit den Sauerstoffhaushalt belastender Kühlwassernutzungen eine besondere Prüfverantwortung. Betriebseinschränkende Bedingungen/Auflagen und gegebenenfalls durch die Gewässersituation bestimmte Anlagensteuerungen zur Reduzierung der Gewässerbelastung können zur Zielerreichung in den jeweiligen wasserrechtlichen Erlaubnissen erforderlich sein.
Zu dem vorliegenden Plan gehören auch ein hydraulisch-ökologisches Modell (Abschnitt 5) sowie Handlungsempfehlungen für die Genehmigungsbehörden (Anhang). Für den Einzelfall einer geplanten Wärmeeinleitung sind darüber hinaus stets die hydrologischen und ökologischen Verhältnisse am Standort zu prüfen und bei der Entscheidung zu berücksichtigen.
2. Anforderungen europäischer Richtlinien
2.1 EG-Wasserrahmenrichtlinie
Auf Grund des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG §§ 25a ff.) in Verbindung mit der EG-Wasserrahmenrichtlinie ( 2000/60/EG), welche durch Änderung der Bundes- und Landesgesetzgebung in deutsches Recht überführt wurde, sind oberirdische Gewässer unter anderem so zu bewirtschaften, dass eine nachteilige Veränderung vermieden und ein guter ökologischer Zustand erhalten oder erreicht wird. Der durch menschliche Tätigkeit verursachte Wärmeeintrag wird dann als Gewässerverschmutzung angesehen, wenn er der Qualität von aquatischen Ökosystemen schaden kann. Die schädlichen Auswirkungen können auf einen bestimmten Gewässerteil beschränkt sein. In ihrem Ausmaß sind sie abhängig von den abiotischen und biotischen Eigenschaften des aufnehmenden Gewässers sowie von Ort, Zeitpunkt und Gestaltung der Einleitung.
(Stand: 27.06.2018)
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