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Betriebsordnung für den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft
- Sachsen-Anhalt -
Vom 2. Juni 2008
(MBl. Nr. 30 vom 25.08.2008 S. 656)
1. Bezeichnung, Sitz und Gliederung
Gemäß Nummer 5 des Beschlusses der Landesregierung über die Neuorganisation der Umweltverwaltung vom 26.06.2001 (MBl. LSa S. 732) wurde mit Wirkung vom 01.01.2002 der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt nach § 26 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO) vom 30.04.1991 (GVBl. LSa S. 35), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28.04.2004 (GVBl. LSa S. 246), gebildet.
Der Landesbetrieb führt die amtliche Bezeichnung "Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt" und kann sich im Geschäftsverkehr der Kurzbezeichnung "LHW" bedienen. Er führt das kleine Landessiegel.
Der Landesbetrieb hat seinen Sitz in 39104 Magdeburg, Ottovon-Guericke-Straße 5. Nebenstellen befinden sich in Lutherstadt Wittenberg und Halle (Saale). Der Betrieb gliedert sich in die Geschäftsbereiche "Verwaltung und Betriebswirtschaft", "Grundlagen, Planung und Bau", "Betrieb und Unterhaltung" und "Gewässerkundlicher Landesdienst". Die Geschäftsbereiche unterteilen sich je nach Aufgabenspezifik in Sachbereiche, Sachgebiete, Gebietsbereiche oder in Flussbereiche. Standorte der Flussbereiche sind Wittenberg, Sangerhausen, Merseburg, Halberstadt, Schönebeck, Genthin und Osterburg.
2. Rechtsgrundlagen
Der Landesbetrieb hat als maßgebliche Grundlagen seiner Arbeit insbesondere folgende Rechts- und Verwaltungsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung zu berücksichtigen:
Daneben sind die besonderen Festlegungen des Beauftragten für den Haushalt des Ministeriums zu beachten.
3. Aufgaben
Der Landesbetrieb nimmt auf der Grundlage der Beschlüsse der Landesregierung zur Neuorganisation der Umweltverwaltung vom 26.06.2001 und 25.2.2003 (Tagesordnungspunkt 4 der Sitzung vom 25.02.2003; n. v.) insbesondere folgende - auch hoheitliche - Aufgaben wahr:
Der Landesbetrieb arbeitet nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen unter Wahrung der besonderen Gemeinwohlpflicht und verwaltet alle landeseigenen Wasserflächen sowie landeseigene Liegenschaften, die betriebsnotwendig sind.
Er verfolgt insbesondere das Ziel der effizienten Aufgabenerfüllung, der Verbesserung des Kostendeckungsgrades und der Erhaltung des Betriebsvermögens.
Für seinen Aufgabenbereich ist der Landesbetrieb Träger öffentlicher Belange.
Der Landesbetrieb kann gegen Entgelt die Planung, den Bau, den Ausbau, den Betrieb und die Unterhaltung von Gewässern, Hochwasserschutzanlagen und sonstigen wasserwirtschaftlichen Anlagen für Dritte erbringen.
Der Landesbetrieb nimmt, soweit dies zweckmäßig und wirtschaftlich ist, Aufgaben der inneren Verwaltung für den Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt wahr. Dies ist im Einvernehmen mit dem Ministerium durch eine Verwaltungsvereinbarung zu regeln.
4. Geschäftsführung
Der Landesbetrieb wird von einem Direktor geführt.
Der Direktor hat den Landesbetrieb in eigener Verantwortung nach rechtlichen und wirtschaftlichen Grundsätzen so zu leiten, wie es die Aufgabenstellung und die mit dem Ministerium vereinbarten Ziele erfordern.
Er ist für eine ordnungsgemäße und wirtschaftliche Führung der Geschäfte verantwortlich.
Der Direktor vertritt den Landesbetrieb in dessen rechtlichen Angelegenheiten gerichtlich und außergerichtlich.
Darüber hinaus vertritt der Direktor des Landesbetriebes das Land in Grundstücksangelegenheiten der Wasserwirtschaft gemäß Gem. Erl. des MRLU, MI und MF über die Errichtung eines Landesbetriebes "Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt" (LHW) vorn 21.3.2002 -11-01589 (n. v.) in Verbindung mit dem RdErl. des MRLU 19.2.1997 (MBl. LSa S. 633), geändert durch Nummer 2 des RdErl. vom 05.12.2001 (MBl. LSa 2002 S. 109, 112).
(Stand: 27.06.2018)
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