Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Betriebsordnung für den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft
- Sachsen-Anhalt -

Vom 2. Juni 2008
(MBl. Nr. 30 vom 25.08.2008 S. 656)



1. Bezeichnung, Sitz und Gliederung

Gemäß Nummer 5 des Beschlusses der Landesregierung über die Neuorganisation der Umweltverwaltung vom 26.06.2001 (MBl. LSa S. 732) wurde mit Wirkung vom 01.01.2002 der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt nach § 26 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO) vom 30.04.1991 (GVBl. LSa S. 35), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28.04.2004 (GVBl. LSa S. 246), gebildet.

Der Landesbetrieb führt die amtliche Bezeichnung "Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt" und kann sich im Geschäftsverkehr der Kurzbezeichnung "LHW" bedienen. Er führt das kleine Landessiegel.

Der Landesbetrieb hat seinen Sitz in 39104 Magdeburg, Ottovon-Guericke-Straße 5. Nebenstellen befinden sich in Lutherstadt Wittenberg und Halle (Saale). Der Betrieb gliedert sich in die Geschäftsbereiche "Verwaltung und Betriebswirtschaft", "Grundlagen, Planung und Bau", "Betrieb und Unterhaltung" und "Gewässerkundlicher Landesdienst". Die Geschäftsbereiche unterteilen sich je nach Aufgabenspezifik in Sachbereiche, Sachgebiete, Gebietsbereiche oder in Flussbereiche. Standorte der Flussbereiche sind Wittenberg, Sangerhausen, Merseburg, Halberstadt, Schönebeck, Genthin und Osterburg.

2. Rechtsgrundlagen

Der Landesbetrieb hat als maßgebliche Grundlagen seiner Arbeit insbesondere folgende Rechts- und Verwaltungsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung zu berücksichtigen:

  1. die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. EG Nr. L 327 S. 1), zuletzt geändert durch Richtlinie 2008/32/EG vom 11.03.2008 (ABl. EU Nr. L 81 S. 60),
  2. das Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2006 (GVBl. LSa S. 248), geändert durch Gesetz vom 07.11.2007 (GVBl. LSa S. 353), sowie die dazu erlassenen Verordnungen,
  3. die Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt über die Wasserrahmenrichtlinie vom 24.08.2005 (GVBl. LSa S. 564),
  4. die Verordnung über den Hochwassermeldedienst vom 18.08.1997 (GVBl. LSa S. 778), geändert durch § 4 der Verordnung vom 05.12.2001 (GVBl. LSa S. 536),
  5. die Verordnung über abweichende Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts vom 16.09.1997 (GVBl. LSa S. 847), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 22.12.2004 (GVBl. LSa S. 852, 854),
  6. den RdErl. des MF, Grundsatzerlass zu den Landesbetrieben nach § 26 der Landeshaushaltsordnung Sachsen-Anhalt vom 06.06.2005 (MBl. LSa S. 321), im Folgenden: Grundsatzerlass zu den LHO-Betrieben - und die hierin unter Nummer 1.2 als allgemeine rechtliche Grundlagen aufgezählten Rechts- und Verwaltungsvorschriften - abgestellt auf die Belange des Landesbetriebes,
  7. den RdErl. des MLU über die Übertragung der personalrechtlichen Befugnisse vom 13.03.2006 (MBl. LSa S. 440).

Daneben sind die besonderen Festlegungen des Beauftragten für den Haushalt des Ministeriums zu beachten.

3. Aufgaben

Der Landesbetrieb nimmt auf der Grundlage der Beschlüsse der Landesregierung zur Neuorganisation der Umweltverwaltung vom 26.06.2001 und 25.2.2003 (Tagesordnungspunkt 4 der Sitzung vom 25.02.2003; n. v.) insbesondere folgende - auch hoheitliche - Aufgaben wahr:

  1. Planung, Verwaltung, Bau, Betrieb und Unterhaltung von Hochwasserschutzanlagen und sonstigen wasserwirtschaftlichen Anlagen des Landes,
  2. Ausbau, Entwicklung, Unterhaltung von Gewässern, die von der Wasserwirtschaftsverwaltung des Landes zu verwalten sind,
  3. fachliche Umsetzung und Begleitung von Aufgaben des Landes aus der Richtlinie 2000/60/EG ,
  4. Gewässerkundlicher Landesdienst einschließlich Hydrologischer Dienst und Gewässeranalytik,
  5. Hochwasservorhersagezentrale des Landes Sachsen-Anhalt.

Der Landesbetrieb arbeitet nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen unter Wahrung der besonderen Gemeinwohlpflicht und verwaltet alle landeseigenen Wasserflächen sowie landeseigene Liegenschaften, die betriebsnotwendig sind.

Er verfolgt insbesondere das Ziel der effizienten Aufgabenerfüllung, der Verbesserung des Kostendeckungsgrades und der Erhaltung des Betriebsvermögens.

Für seinen Aufgabenbereich ist der Landesbetrieb Träger öffentlicher Belange.

Der Landesbetrieb kann gegen Entgelt die Planung, den Bau, den Ausbau, den Betrieb und die Unterhaltung von Gewässern, Hochwasserschutzanlagen und sonstigen wasserwirtschaftlichen Anlagen für Dritte erbringen.

Der Landesbetrieb nimmt, soweit dies zweckmäßig und wirtschaftlich ist, Aufgaben der inneren Verwaltung für den Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt wahr. Dies ist im Einvernehmen mit dem Ministerium durch eine Verwaltungsvereinbarung zu regeln.

4. Geschäftsführung

Der Landesbetrieb wird von einem Direktor geführt.

Der Direktor hat den Landesbetrieb in eigener Verantwortung nach rechtlichen und wirtschaftlichen Grundsätzen so zu leiten, wie es die Aufgabenstellung und die mit dem Ministerium vereinbarten Ziele erfordern.

Er ist für eine ordnungsgemäße und wirtschaftliche Führung der Geschäfte verantwortlich.

Der Direktor vertritt den Landesbetrieb in dessen rechtlichen Angelegenheiten gerichtlich und außergerichtlich.

Darüber hinaus vertritt der Direktor des Landesbetriebes das Land in Grundstücksangelegenheiten der Wasserwirtschaft gemäß Gem. Erl. des MRLU, MI und MF über die Errichtung eines Landesbetriebes "Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt" (LHW) vorn 21.3.2002 -11-01589 (n. v.) in Verbindung mit dem RdErl. des MRLU 19.2.1997 (MBl. LSa S. 633), geändert durch Nummer 2 des RdErl. vom 05.12.2001 (MBl. LSa 2002 S. 109, 112).

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 27.06.2018)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion