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Änderungstext
Vollzug des Abwasserabgabengesetzes; Analysenverfahren bei der Abwasseranalyse im Rahmen von Messprogrammen nach § 4 Abs. 5 des Abwasserabgabengesetzes
- Sachsen-Anhalt -
Vom 11. August 2022
(MBl. LSa Nr. 30 vom 29.08.2022 S. 344)
Bezug: Erl. des MLU vom 5. März 2014 (MBl. LSa S. 125)
1. Der Bezugs-Erl. wird wie folgt geändert:
a) Nummer 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Absatz 2 Satz 2 wird das Wort "im" durch die Wörter "in diesem" ersetzt.
bb) In Absatz 3 Satz 3 werden die Wörter "Anlage zu § 4" durch die Wörter "Anlage 1 zu § 4 Abs. 1 Sätze 1 und 2" ersetzt und werden nach den Wörtern " § 4 Abs. 2 der Abwasserverordnung" die Wörter "in der wasserrechtlichen Zulassung festgeschriebenen" eingefügt.
cc) Absatz 4
Andere, gleichwertige Verfahren sind die im AQS-Merkblatt A-11 1 (Verzeichnis gleichwertiger Analysenverfahren zur Abwasserverordnung) aufgeführten Verfahren.
wird aufgehoben.
dd) Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 4 und das Wort "Eigenüberwachungsverordnung" wird durch das Wort "Selbstüberwachungsverordnung" ersetzt.
b) Nach Nummer 1 wird folgende neue Nummer 2 eingefügt:
"2. Information der Wasserbehörden
Die vom Einleiter an das Landesverwaltungsamt übersandten Ergebnisse des behördlich zugelassenen Messprogramms stellt das Landesverwaltungsamt der für die Abwassereinleitung zuständigen Wasserbehörde zur Verfügung."
c) Die bisherige Nummer 2 wird Nummer 3.
2. Dieser Erl. tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
ID 221796
ENDE |
(Stand: 05.09.2022)
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