Selbstüberwachungsverordnung - kommunal (2)

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  Analysenverfahren für die Durchführung von Messungen im Rahmen der Selbstüberwachung Anlage 2 18


Die Selbstüberwachung kann sowohl mittels genormter Analyseverfahren als auch mittels geeigneter Alternativverfahren und kontinuierlicher Messungen durchgeführt werden. Genormte Analysen, Alternativverfahren und kontinuierlich Messungen sind unter den in dieser Anlage festgelegten Rahmenbedingungen gleichwertig. Die Qualität der Messergebnisse kann durch Paralleluntersuchungen der im Rahmen der Überwachung nach § 120 LWG gewonnenen Proben überprüft werden. Referenzverfahren ist das jeweils in der Abwasserverordnung oder im wasserrechtlichen Bescheid genannte Verfahren.

1. Genormte Analysenverfahren

Die genormten Analyseverfahren sind der Abwasserverordnung in der jeweils gültigen Fassung oder der nachfolgenden Tabelle 1 zu entnehmen.

Tabelle 1: Übersicht der Messgrößen

Messgröße Genormte Methode
Schlammparameter
Glühverlust DIN EN 12879 (2001) (S3)
pH-Wert, Schlamm DIN EN 12176 (1998) (S5)
Schlammindex DIN 38414 (1981) (S10)
Schlammvolumen-Anteil DIN 38414 (1981) (S10)
Trockensubstanz / Trockenrückstand DIN EN 12880 (2001) (S2)
Physikalisch-Chemische Parameter
Leitfähigkeit EN 27888 (1993) (C8)
pH-Wert DIN 38404 (1984) (C5)
Sauerstoff DIN EN 25814 (1992) (G22)
Temperatur DIN 38404 (1976) (C4)
Trübung DIN EN ISO 7027 (2000) (C2)
TKN DIN EN 25663 (1993) (H11)

2. Alternativverfahren

Die Alternativverfahren sind so auszuwählen, dass die Messgrößen in ihren möglichen Schwankungsbreiten erfasst werden und der erwartete Messwert im 20 - 80 %-Messbereich des Anwendungsbereiches liegt. Verdünnungsschritte sind zulässig. Alternativverfahren sollen einen Verfahrensvariationskoeffizienten (V) von< 5 % aufweisen.

Der Verfahrensvariationskoeffizient wird entsprechend DIN 38402-A51 (Mai 1986) für den entsprechenden Anwendungsbereich bestimmt. Dieser Nachweis kann vom Gerätehersteller erbracht werden.

3. Kontinuierliche Messungen

Tabelle 2 enthält den Mindestumfang der durchzuführenden Kontrollen, Wartungen und Qualitätssicherungsmaßnahmen bei kontinuierlichen Messverfahren. Die durchgeführten Maßnahmen sind in übersichtlicher Form zu dokumentieren

Tabelle 2: Häufigkeit der Maßnahmen zur Qualitätssicherung automatisch registrierender Geräte

Messgröße Kontrolle/
Wartung
Standardmessung Kalibrierung Vergleichsmessung
pH-Wert w/m m m a
Leitfähigkeit w/m m l a
Temperatur w/m - l a
Sauerstoffgehalt w/m m l a
Trübung w/m - - 2 x a
Ammonium-N w w w m
Nitrat-N w w w m
ortho-Phosphat/Pges w w w m
TOC w w w 3 x a
TNb w w w m
Nitrit-N w w w m
a: jährlich; m: monatlich; w: wöchentlich; l: nach Bedarf

4. Bedingungen für den Einsatz von Analysenmethoden

Voraussetzung für den Einsatz von Analysenmethoden ist die Durchführung einer geeigneten analytischen Qualitätssicherung. Insbesondere sind alle ergriffenen Maßnahmen nach-vollziehbar zu dokumentieren. Diese Bedingung wird durch die Verwendung eines Qualitätssicherungssystems gem. Arbeitsblatt DWA-a 704 erfüllt.

Bei wesentlichen Änderungen der analytischen Randbedingungen (Abwasserzusammensetzung, analytische Methodik etc.) oder auf Verlangen der nach § 94

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