Verordnung über Art und Häufigkeit der Selbstüberwachung von Abwasserbehandlungsanlagen und Abwassereinleitungen
(Selbstüberwachungsverordnung - SüwV)

Vom 18. August 1989
(GV. NW. 1989 S. 494)
aufgehoben - nur zur Information


Auf Grund des § 60 Abs. 2 und des § 61 Abs. 2 des Landeswassergesetzes - LWG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Juni 1989 (GV. NW. S. 384) wird verordnet: § 1 Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für die Selbstüberwachung

  1. des Betriebs von Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Ausbaugröße von mehr als 50 EW, in denen Abwasser mit vorwiegend organischen Inhaltsstoffen durch mechanisch-biologische oder mechanisch-biologisch-chemische Verfahren behandelt wird, und
  2. der Einleitung von Abwasser aus diesen Anlagen in ein Gewässer.

§ 2 Zustands- und Funktionskontrollen der Abwasserbehandlungsanlage

Der für den Betrieb der Abwasserbehandlungsanlage Verantwortliche ist verpflichtet, täglich, bei Anlagen mit einer Ausbaugröße von weniger als 500 EW arbeitstäglich, einen Kontrollgang über die Anlage vorzunehmen, um sich von Zustand und Funktion der für den Betrieb der Anlage wesentlichen klärtechnischen und maschinellen Einrichtungen zu überzeugen.

Insbesondere sind

  1. der Zulauf hinsichtlich Auffälligkeiten wie z.B. Farbe, Geruch, Öl,
  2. die Funktion der Vorklärbecken hinsichtlich Auffälligkeit wie z.B. Schlammauftrieb,
  3. bei Belebungsbecken die Funktion der Belüftungseinrichtungen und das Aussehen des Schlamms,
  4. bei Tropfkörpern der Zustand der Oberfläche, die Funktion der beweglichen Teile und die Abwasserverteilung,
  5. bei Scheibentauchkörpern der Scheibenbewuchs,
  6. bei Abwasserteichen die Funktion der Belüftungseinrichtungen und der Zustand des Abwassers im Teich hinsichtlich- Auffälligkeiten wie` z.B. Algenbildung, Schlammauftrieb, Aufstieg von Faulgasen, Geruch,
  7. die Funktion der Nachklärbecken hinsichtlich Auffälligkeiten wie z.B. Schlammauftrieb und Schlammabtrieb,
  8. die Funktion von Dosiereinrichtungen für den Eintrag von Chemikalien

zu überprüfen. Soweit automatische Überwachungs- und Meldeeinrichtungen eine gleich große Sicherheit der Zustands- und Funktionskontrolle gewährleisten, treten sie an die Stelle des Kontrollganges.

§ 3 Ermittlung von Betriebskenndaten

(1) Die Verpflichtung zur Ermittlung von Betriebskenndaten nach § 61 LWG umfaßt die Ermittlung der Daten

Anlagen nach Maßgabe der Anlage 1 und deren Aufzeichnung im Betriebstagebuch. Die dazu erforderlichen Einrichtungen und Meßgeräte sind vorzuhalten und müssen mindestens den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) entsprechen.

(2) Die Betreiber, insbesondere benachbarter Abwasserbehandlungsanlagen, können die nach Absatz 1 erforderlichen Ermittlungen und die Aufzeichnungen hierüber durch schriftliche Vereinbarung gemeinsam organisieren. In diesem Falle haben sie der nach § 116 Abs. 2 LWG zuständigen Wasserbehörde die Vereinbarung in Abschrift zu überlassen.

§ 4 Selbstüberwachung der Abwassereinleitung

Die Verpflichtung zur Untersuchung der Abwassereinleitung gemäß § 60 LWG wird durch die Ermittlungen und Aufzeichnungen nach § 3 vorbehaltlich weitergehender Anordnungen der Wasserbehörde erfüllt.

§ 5 Betriebstagebuch

(1) Die nach §§ 2 bis 4 geforderten Kontrollen, Ermittlungen und Untersuchungen sowie besondere Betriebszustände sind im Betriebstagebuch zu vermerken.

(2) Die Eintragungen hat der für den Betrieb der Abwasserbehandlungsanlage Verantwortliche spätestens am folgenden Arbeitstag gegenzuzeichnen, sofern sie nicht von ihm selbst vorgenommen werden. Der vom Betreiber mit der Aufsicht über die Abwasserbehandlungsanlage Beauftragte hat mindestens einmal monatlich in das Betriebstagebuch auf der Anlage Einsicht zu nehmen und dies im -Betriebstagebuch zu vermerken.

(3) Das Betriebstagebuch kann auch auf einer ADV-Anlage mit täglichem Ausdruck geführt werden. Die Ausdrucke sind in übersichtlicher und allgemein verständlicher Form zu gestalten.

(4) Das Betriebstagebuch muß auf der Abwasserbehandlungsanlage für die zuständige Wasserbehörde und das Staatliche Amt für Wasser- und Abfallwirtschaft einsehbar sein.

(5) Das Betriebstagebuch und die in der Anlage I geforderten Aufzeichnungen sind mindestens 3 Jahre aufzubewahren.

§ 6 Bezugsverfahren

Die für die Ermittlung der Betriebskenndaten und für die Selbstüberwachung der Abwassereinleitung notwendigen Messungen und Bestimmungen sind nach den in Anlage II hierfür angegebenen Bezugsverfahren durchzuführen. Zur Untersuchung des Abwassers können alternative Verfahren angewandt werden. Die Bedingungen zur Anwendung dieser Verfahren sind in der Anlage III festgelegt

§ 7 Vorbehalt

Die Befugnis der zuständigen Wasserbehörde, in der Genehmigung der Abwasserbehandlungsanlage oder in der Erlaubnis der Abwassereinleitung von dieser Verordnung abweichende Anordnungen zu treffen, insbesondere weitere Zustands- und Funktionskontrollen, die Ermittlung weiterer Betriebskenndaten, die Selbstüberwachung weiterer Inhaltsstoffe im Abwasser oder eine größere Häufigkeit dieser Vorgänge zu fordern, bleibt unberührt. In begründeten Ausnahmefällen kann die zuständige Wasserbehörde den Umfang der Selbstüberwachung verringern.

§ 8 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1990 in Kraft.

  Mindestumfang
der Selbstüberwachung von Abwasserbehandlungsanlagen nach § 61 LWG
Anlage 1

Ausbaugröße 51 bis 500 EW

 

Untersuchungs-
gegenstand
Betriebs-
kenndaten
Einheit Häufigkeit der Untersuchung Art der Bestimmung, Durchführung und Protokollierung
Zu- oder Ablauf Abwasser-
durchfluß
l/s vierteljährlich Kurzzeitmessung mit Meßwehr, Meßgefäß etc.; Messung gemäß1,1mal jährlich in den Nachtstunden
Zulauf pH-Wert - wöchentlich Messung gemäß 1
Leitfähigkeit mS/m wöchentlich Messung gemäß 1
Zulauf zum biologischen Reaktor BSB5 ges (m. ATh) mg/l vierteljährlich Messung gemäß 1
CSBges mg/l vierteljährlich Messung gemäß 1
Biologischer Reaktor Belebungsbecken Temperatur °C wöchentlich  
Schlammvolumenanteil ml/l   wöchentlich   Messung gemäß 1 
Schlammtrocken-
substanz
g/l vierteljährlich  
Schlammindex ml/g vierteljährlich  
O2-Konzentration mg/l wöchentlich Messung gemäß 1
- Belüftete Teiche
- Tauchkörper
O2-Konzentration mg/l wöchentlich Momentwert mit Uhrzeit, Messung im letzten belüfteten Teich bzw. in der letzten Kaskade
Nachklärung Trübung, z.B. Sichttiefe cm wöchentlich Messung gemäß 1
Ablauf der Abwasser-
behandlungsanlage
CSBges. mg/l vierteljährlich Messung gemäß 1
BSB5 ges (m. ATH) mg/l vierteljährlich Messung gemäß 1
Schlammabgabe Naßschlammenge m3 nach Anfall Protokollierung von Datum, Menge und Verbleib
entwässerte Schlammenge m3 nach Anfall Protokollierung von Datum, Menge und Verbleib
Trockenrückstand % jährlich  
1) Messungen an unterschiedlichen Wochentagen und Tageszeiten, um ein repräsentatives Bild zu erhalten.

   

  Mindestumfang
der Selbstüberwachung von Abwasserbehandlungsanlagen nach § 61 LWG
Anlage 1

Ausbaugröße 501 bis 5000 EW


Untersuchungs-
gegenstand
Betriebs-
kenndaten
Einheit Häufigkeit der Untersuchung Art der Bestimmung, Durchführung und Protokollierung
Zu- oder Ablauf Abwasser-
durchfluß
l/s kontinuierlich Registrierung des Momentwertes auf Schreibstreifen Mengenintegration mittels Zählwerk o.ä. Protokollierung von minimalem und maximalem Durchfluß und der Tagesabwassermenge
Rechengut Menge m3 nach Anfall Protokollierung von Datum, Menge und Verbleib
Sandfanggut Menge m3 nach Anfall Protokollierung von Datum, Menge und Verbleib
Zulauf (Vorklärung) pH-Wert - arbeitstäglich Messung gemäß1
Leitfähigkeit mS/m arbeitstäglich Messung gemäß1
Zulauf zum biologischen Reaktor BSB5 ges (m. ATH) mg/l monatlich jährlich Messung gemäß1
24h-Ganglinie, Messung gemäß2
CSBges mg/l monatlich jährlich Messung gemäß1
24h-Ganglinie, Messung gemäß2
Biologischer Reaktor Temperatur °C wöchentlich  
- Belebungsbecken Schlammvolumen-
anteil
ml/l arbeitstäglich Messung gemäß1
Schlammtrocken-
substanz
g/l
monatlich Messung gemäß1
Schlammindex ml/g monatlich Messung gemäß1
Rücklaufschlamm-
Trockensubstanz
g/l
monatlich Messung gemäß1
Rücklaufverhältnis % monatlich Messung gemäß1
O2-Konzentration mg/l kontinuierlich Registrierung des Momentwertes auf Schreibstreifen
- Belüftete Teiche
- Tauchkörper
O2-Konzentration mg/l kontinuierlich Registrierung des Momentwertes auf Schreibstreifen Messung im letzten belüfteten Teich bzw. in der letzten Kaskade
Chemisch-physikalische Dosiereinrichtungen Dosierung, Verbrauch l/d oder kg/d arbeitstäglich Protokollierung der Einsatzstoffe (Produktname)
Nachklärung Trübung, z.B. Sichttiefe cm arbeitstäglich Messung gemäß1
Ablauf der Abwasser-
behandlungsanlage
CSBges
mg/l monatlich jährlich Messung gemäß1
24h-Ganglinie, Messung gemäß2
  BSB5ges. (m. ATH) mg/l monatlich jährlich Messung gemäß1
24h-Ganglinie, Messung gemäß2
  pH-Wert - wöchentlich Messung gemäß1
Fremdstoffe3 Menge m3 nach Anfall Protokollierung von Datum, Herkunft, Menge und Verbleib
Schlammanfall Menge m3 arbeitstäglich  
Schlammwasser Menge m arbeitstäglich Protokollierung getrennt nach Anfallstellen
Schlammabgabe Naßschlammenge m3 nach Anfall Protokollierung von Datum, Menge und Verbleib
entwässerte Schlammenge m nach Anfall Protokollierung von Datum, Menge und Verbleib
Trockenrückstand % vierteljährlich  
1) Messungen an unterschiedlichen Wochentagen und/oder Tageszeiten, um ein repräsentatives Bild zu erhalten.

2) 6 x 2h-Mischproben über den Tag verteilt mit 2h-Lücken.

3) Fremdstoffe sind die mit Fahrzeugen zur Anlage angelieferten Abwässer und Schlämme, z.B. Deponiesickerwasser, Schlamm von Kleinkläranlagen.

  Mindestumfang
der Selbstüberwachung von Abwasserbehandlungsanlagen nach § 61 LWG
Anlage 1

Ausbaugröße 5001-50000 EW

 

Untersuchungs-
gegenstand
Betriebs-
kenndaten
Einheit Häufigkeit der Untersuchung Art der Bestimmung, Durchführung und Protokollierung
Zu- oder Ablauf Abwasser-
durchfluß
l/s kontinuierlich Registrierung des Momentwertes auf Schreibstreifen Mengenintegration mittels Zählwerk o. ä. Protokollierung von minimalem und maximalem Durchfluß und der Tagesabwassermenge
Rechengut Menge m3 nach Anfall Protokollierung von Datum, Menge und Verbleib
Sandfanggut Menge m3 nach Anfall Protokollierung von Datum, Menge und Verbleib
Zulauf (Vorklärung) pH-Wert - kontinuierlich Registrierung auf Schreibstreifen und tägliche Protokollierung von Minimum/Maximum mit Uhrzeit
Leitfähigkeit mS/m kontinuierlich  
Zulauf zum biologischen Reaktor BSB5ges (m. ATH) mg/l wöchentlich jährlich Messung gemäß1
24h-Ganglinie, Messung gemäß2
CSBges mg/l wöchentlich jährlich Messung gemäß1
24h-Ganglinie, Messung gemäß2
Pges3 mg/l wöchentlich jährlich Messung gemäß1
24h-Ganglinie, Messung gemäß2
NH4-N mg/l wöchentlich jährlich Messung gemäß1
24h-Ganglinie, Messung gemäß2
Biologischer Reaktor Temperatur   wöchentlich  
- Belebungsbecken Schlammvolumen-
anteil
ml/l arbeitstäglich Messung gemäß1
Schlammtrocken-
substanz
g/l wöchentlich Messung gemäß1
Schlammindex ml/g wöchentlich Messung gemäß1
Rücklaufschlamm-
Trockensubstanz
g/l wöchentlich Messung gemäß1
Rücklaufverhältnis % wöchentlich Messung gemäß1
O2-Konzentration mg/l kontinuierlich Registrierung des Momentwertes auf Schreibstreifen
Mikroskopisches Bild - monatlich  
Tauchkörper O2-Konzentration mg/l kontinuierlich Registrierung des Momentwertes auf Schreibstreifen Messung in der letzten Kaskade
Tropfkörper Tauchkörper mikroskopisches Bild - monatlich  
Chemisch-physikalische Dosiereinrichtungen Dosierung, Verbrauch l/d oder kg/d arbeitstäglich Protokollierung der Einsatzstoffe (Produktname)
Nachklärung Trübung,
z.B. Sichttiefe
cm arbeitstäglich Messung gemäß1
Ablauf der Abwasser-
behandlungsanlage
CSBges mg/l wöchentlich jährlich Messung gemäß1 24h-Ganglinie, Messung gemäß`)
BSB5 ges (m. ATH) mg/l wöchentlich jährlich Messung gemäß1
24h-Ganglinie, Messung gemäß2
pH-Wert - arbeitstäglich Messung gemäß1
NH4-N mg/l wöchentlich jährlich Messung gemäß1
24h-Ganglinie, Messung gemäß2
NO3-N mg/l wöchentlich jährlich Messung gemäß1
24h-Ganglinie, Messung gemäß2
Pges3 mg/l wöchentlich jährlich Messung gemäß1
24h-Ganglinie, Messung gemäß2
Fremdstoffe4 Menge m3 nach Anfall Protokollierung von Datum, Herkunft, Menge und Verbleib
Schlammanfall Menge m3 arbeitstäglich  
Trockenrückstand Rohschlamm % monatlich  
Glühverlust % monatlich  
Schlammfaulung Temperatur °C arbeitstäglich  
pH-Wert - arbeitstäglich  
Gasanfall m3 arbeitstäglich  
Trockenrückstand % monatlich  
Glühverlust % monatlich  
Schlammwasser Menge m3/d arbeitstäglich Protokollierung getrennt nach Anfallstellen
absetzbare Stoffe ml/l monatlich Protokollierung getrennt nach Anfallstellen
BSB5ges oder mg/l monatlich Protokollierung getrennt nach Anfallstellen
CSBges mg/l monatlich Protokollierung getrennt nach Anfallstellen
Pges3 mg/l monatlich Protokollierung getrennt nach Anfallstellen
Schlammabgabe Naßschlammenge m3 nach Anfall Protokollierung von Datum, Menge und Verbleib
entwässerte Schlammenge m3 nach Anfall Protokollierung von Datum, Menge und Verbleib
Trockenrückstand % vierteljährlich  
1) Messungen an unterschiedlichen Wochentagen und/oder Tageszeiten, um ein repräsentatives Bild zu erhalten.

2) 6 x 2h-Mischproben über den Tag verteilt mit 2h-Lücken.

3) ab 20000 EW

4) Fremdstoffe sind die mit Fahrzeugen zur Anlage angelieferten Abwässer und Schlamme, z.B. Deponiesickerwasser, Schlamm von Kleinkläranlagen.


  Mindestumfang
der Selbstüberwachung von Abwasserbehandlungsanlagen nach § 61 LWG
Anlage 1

Ausbaugröße > 50000 EW

 

Untersuchungs-
gegenstand
Betriebs-
kenndaten
Einheit Häufigkeit der Untersuchung Art der Bestimmung, Durchführung und Protokollierung
Zu- oder Ablauf Abwasser-
durchfluß
l/s kontinuierlich Registrierung des Momentwertes auf Schreibstreifen Mengenintegration mittels Zählwerk o.ä. Protokollierung von minimalem und maximalem Durchfluß und der Tagesabwassermenge
Rechengut Menge m3 nach Anfall Protokollierung von Datum, Menge und Verbleib
Sandfanggut Menge m3 nach Anfall Protokollierung von Datum, Menge und Verbleib
Zulauf (Vorklärung) pH-Wert - kontinuierlich Registrierung auf Schreibstreifen und tägliche
Leitfähigkeit mS/m kontinuierlich Protokollierung von Minimum/Maximum mit Uhrzeit
BSB5 ges (m. ATH) mg/l monatlich Messung gemäß1
CSBges mg/l monatlich Messung gemäß1
Zulauf zum biologischen Reaktor BSB5ges. (in. ATH) mg/l wöchentlich jährlich Messung gemäß1
24h-Ganglinie, Messung gemäß2
CSBges mg/l wöchentlich vierteljährlich Messung gemäß1
24h-Ganglinie, Messung gemäß2
Pges mg/l
wöchentlich jährlich Messung gemäß1
24h-Ganglinie, Messung gemäß2
NH4-N mg/l wöchentlich jährlich Messung gemäß1
24h-Ganglinie, Messung gemäß2
Biologischer Reaktor Temperatur   wöchentlich  
Belebungsbecken Schlammvolumen-
anteil
  arbeitstäglich3 Messung gemäß1
Schlammtrocken-
substanz
g/l
.
arbeitstäglich3 Messung gemäß1
Schlammindex ml/g arbeitstäglich3 Messung gemäß1
Rücklaufschlamm-
Trockensubstanz
g/l wöchentlich Messung gemäß1
Rücklaufverhältnis % wöchentlich Messung gemäß1
O2-Konzentration mg/l kontinuierlich Registrierung des Momentwertes auf Schreibstreifen
mikroskopisches Bild - monatlich  
Tropfkörper mikroskopisches Bild - monatlich  
Chemisch-physikalische Dosiereinrichtungen Dosierung, Verbrauch l/d oder kg/d arbeitstäglich3 Protokollierung der Einsatzstoffe (Produktname)
Nachklärung Trübung,
z.B. Sichttiefe
cm arbeitstäglich3 Messung gemäß1
Ablauf der Abwasser-
behandlungsanlage
CSBges mg/l arbeitstäglich3
jährlich
Messung gemäß1
24h-Ganglinie, Messung gemäß2
BSB5 ges (m. ATH) mg/l wöchentlich jährlich Messung gemäß1
24h-Ganglinie, Messung gemäß2
pH-Wert - arbeitstäglich3 Messung gemäß1
NH4-N mg/l wöchentlich jährlich Messung gemäß1
24h-Ganglinie, Messung gemäß2
NO3-N mg/l wöchentlich
jährlich
Messung gemäß1
24h-Ganglinie, Messung gemäß2
Pges mg/l wöchentlich
jährlich
Messung gemäß1
24h-Ganglinie, Messung gemäß2
Fremdstoffe4 Menge m3 nach Anfall Protokollierung von Datum, Herkunft, Menge und Verbleib
Schlammanfall Menge m3 arbeitstäglich3  
Trockenrückstand Die wöchentlich  
Glühverlust   wöchentlich  
Schlammfaulung Temperatur °C kontinuierlich Registrierung auf Schreibstreifen
pH-Wert - kontinuierlich Registrierung auf Schreibstreifen
Gasanfall m3 arbeitstäglich3  
Trockenrückstand % wöchentlich  
Glühverlust   wöchentlich  
Schlammwasser Menge m3 arbeitstäglich3 Protokollierung getrennt nach Anfallstellen
absetzbare Stoffe ml/l monatlich Protokollierung getrennt nach Anfallstellen
BSB5 ges, oder CSBges mg/l monatlich Protokollierung getrennt nach Anfallstellen
Pges mg/l monatlich Protokollierung getrennt nach Anfallstellen
Schlammabgabe Naßschlammenge m3 nach Anfall Protokollierung von Datum, Menge und Verbleib
entwässerte   Schlammenge m3 arbeitstäglich3 Protokollierung von Datum, Menge und Verbleib
Trockenrückstand % monatlich  
1) Messungen an unterschiedlichen Wochentagen und/oder Tageszeiten, um ein repräsentatives Bild zu erhalten,

2) 12 x 2h-Mischproben.

3) Für Anlagen > 250000 EW gilt: Statt arbeitstäglich täglich.

4) Fremdstoffe sind die mit Fahrzeugen zur Anlage angelieferten Abwässer und Schlämme, z.B. Deponiesickerwasser, Schlamm von Kleinkläranlagen.

  Anlage II
lfd.
Nr.
Meßgröße Verfahrenscharakteristik Maß-
einheit
Bezugsverfahren Konservierungsmaßnahmen sofern die Analyse nicht innerhalb von 36 h nach Probenahme erfolgt
1 Temperatur Elektrometrisch oder Hg-Thermometer °C DIN 3834 - C4 Dez. 1976 Sofortuntersuchung
2 pH-Wert Elektrometrische Messung - DIN 38404 - C5 Jan. 1984 Sofortuntersuchung
3 Elektrische Leitfähigkeit Bezugstemperatur 25 °C mS/m DIN 38404 - C8 Sept. 1985 Sofortuntersuchung
4 Absetzbare Stoffe Volumenanteil  - ml/l DIN 38409 - H9 Juli 1980 Sofortuntersuchung
5 Trübung Sichttiefe mit Sichtscheibe cm DIN 38404- C2-3 Dez. 1976 Sofortuntersuchung
6 Biochemischer Sauerstoffbedarf mit ATH, gesamt (BSB5-ATH) Sauerstoffverbrauch in 15 Tagen mg/l DIN 38409 - H51 Mai 1987 Tiefgefrieren bei -18 °C, auftauen mit max. 50 °C warmem Wasser
7 Chemischer Sauerstoffbedarf, gesamt (CSB) Oxidation mit Kaliumdichromat mg/l DIN 38409- H41-1,2 Dez. 1980 Tiefgefrieren bei -18 °C, auftauen mit max. 50 °C warmem Wasser
8 Ammonium-N Maßanalytisch nach Destillation mg/l DIN 38406 - E5-2 Okt. 1983 Analyse muß innerhalb von 36 h erfolgen (Probe kühl lagern, 4 °C)
9 Nitrat-N Ionenchromatographisch mg/l Entsprechend DIN 39405 - D19 Febr. 1988 Analyse muß innerhalb von 36 h erfolgen (Probe kühl lagern, 4 °C)
10 Phosphor, gesamt Aufschluß mit K2S2O8, oder HNO3/H2SO4 mg/l DIN 38405 - D11-4 Okt. 1983 Wird gemäß DIN konserviert
11a Sauerstoff Jodometrisch nach Winkler mg/l DIN 38408 - G21 Mai 1984 Wird gemäß DIN konserviert
11b Sauerstoff mit Sauerstoffsonde mg/l DIN 38408 - G22 Nov. 1986 Sofortuntersuchung
12 Schlammvolumenanteil Schlammvolumen nach 30 Minuten ml/l DIN 38414 - S10 Sept. 1981 Sofortuntersuchung
13 Trockensubstanz, Schlamm  - g/l DIN 38414 - 1985 S2 Nov. Analyse muß innerhalb von 36 h erfolgen (Probe kühl lagern, 4 °C)
14 Trockenrückstand, Schlamm  - % DIN 38414 - S2 Nov. 1985 Analyse muß innerhalb von 36 h erfolgen (Probe kühl lagern, 4 °C)
15 Glühverlust, Schlamm  - % DIN 38414 - S3 Nov. 1985 -
16 Schlammindex Berechnet aus Schlammvolumenanteil und Trockensubstanz, Schlamm ml/g DIN 38414 - S10 Sept. 1981 -

   

   

Anwendung von Alternativverfahren (vereinfachtes Verfahren)  Anlage III
  1. Auswahl von Alternativverfahren

    Die Alternativverfahren sind so auszuwählen, daß die Meßgrößen in ihren möglichen Schwankungsbreiten erfaßt werden können. Der Anwendungsbereich des Alternativverfahrens sollte sich von 1/5 bis zum Vierfachen des zu erwartenden mittleren Meßwertes an der jeweiligen Meßstelle erstrecken. Verdünnungsschritte sind zulässig.

    Es ist der Nachweis zu erbringen, daß das Alternativverfahren an Standardlösungen einen Verfahrensvariationskoeffizient (V) aufweist, der den in der Tabelle 1 angegebenen Wert nicht überschreitet.

    Tabelle 1: Zulässige Verfahrensvariationskoeffizienten

    lfd. Nr. (s. Anl.) Parameter Vmax. in %
    6 BSB5mit ATH 10
    7 CSB 5
    8 Ammonium-N 5
    9 Nitrat-N 5
    10 Phosphor, gesamt 5
    11 O2 5

    Der Verfahrensvariationskoeffizient wird entsprechend DIN 38402-A51 (Mai 1986) für den entsprechenden Anwendungsbereich bestimmt. Dieser Nachweis kann vom Gerätehersteller erbracht werden.

    Bei den Meßgrößen Temperatur; Absetzbare Stoffe, Volumenanteil und Schlammvolumenanteil sollte das empfohlene DIN-Verfahren angewandt werden.

  2. Eignungsprüfung

    Vor dem erstmaligen Einsatz eines Alternativverfahrens ist an zwei Meßstellen der Abwasserbehandlungsanlage (u. a. am Ablauf, sofern in der Anlage 1 eine Meßstelle vorgesehen ist) durch Vergleichsmessungen mit dem Bezugsverfahren die Eignung festzustellen und das Betriebspersonal einzuweisen. Dort, wo in der Anlage 1 für die betreffende Meßgröße nur eine Meßstelle vorgesehen ist, entfällt die zweite Vergleichsmessung.

  3. Bedingungen beim Einsatz von Alternativverfahren

    Beim Einsatz von Alternativverfahren sind in halbjährlichen Abständen an zwei Meßstellen der Abwasserbehandlungsanlage (u. a. am Ablauf, sofern in Anlage 1 eine Meßstelle vorgesehen ist) Paralleluntersuchungen mit dem Bezugsverfahren durchzuführen. Dort, wo in der Anlage I für die betreffende Meßgröße nur eine Meßstelle vorgesehen ist, entfällt die zweite Paralleluntersuchung.

    Wenn die dabei festgestellten Abweichungen vom Meßwert des Bezugsverfahrens den in Tabelle 2 festgelegten Wert überschreiten, muß eine Überprüfung erfolgen ggf. unter Einschaltung des StAWA.

    Tabelle 2: Zulässige Abweichungen vom Bezugsverfahren

    lfd. Nr. Meßgröße Abweichung zulässige (±)
    2 pH-Wert 5 %
    3 Elektrische Leitfähigkeit 5 %
    6 Biochemischer Sauerstoffbedarf 30 %
    7 Chemischer Sauerstoffbedarf 30 %
    8 Ammonium-N 30 %
    9 Nitrat-N 30 %
    10 Phosphor, gesamt 30 %
    11 Sauerstoff 10 %
    13 Trockensubstanz, Schlamm 10 %
    14 Trockenrückstand, Schlamm 10 %
    15 Glühverlust, Schlamm 10 %

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