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Regelwerk; Wasser; RP

Richtlinien für die Bemessung und Gestaltung von Regenentlastungsanlagen in Mischwasserkanälen
- Rheinland-Pfalz -

Vom 30. November 1993
(MinBl. 1993 S. 538; 02.12.2003 S. 524, 30.10.2018 S. 104 18)
Gl.-Nr.: 753152



1 Im Rahmen der Ausschußarbeit der Abwassertechnischen Vereinigung (ATV) wurden die Richtlinien für die Bemessung und Gestaltung von Regenentlastungsanlagen in Mischwasserkanälen erarbeitet und im Arbeitsblatt a 128 - April 1992 - zusammengefaßt. Sie gelten für Entlastungsbauwerke im Gesamtsystem einer Mischwasserkanalisation im Einzugsbereich von Kläranlagen. Das neue Arbeitsblatt ersetzt das Arbeitsblatt a 128 aus dem Jahre 1977. Es ist erhältlich bei der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (ATV-DVWK), Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef.

2 Nach § 56 Abs. 1 des Landeswassergesetzes wird hiermit das ATV-Arbeitsblatt a 128 - April 1992 - für die Planung, den Bau und den Betrieb von Mischwasserkanalisationen im Einzugsbereich von Kläranlagen eingeführt. Für den ländlichen Raum gelten folgende Maßgaben:

2.1 Die Maßnahmen gemäß den Anforderungen in den vom damaligen Ministerium für Umwelt und Gesundheit Rheinland-Pfalz, Mainz, im Dezember 1989 herausgegebenen Leitlinien 1 zur Minimierung des Niederschlagswasseranfalls bei der Ableitung in Kanalisationsanlagen sind zu verwirklichen.

2.2 Bei der Ermittlung der Speichervolumina ist das nachfolgende Bemessungsdiagramm ( Anlage) anzuwenden. Dies gilt auch für die Ermittlung der Mindestspeichervolumina bei Durchlaufbecken. Die im Kanalisationsnetz vorhandenen Retentionsräume sind anzurechnen.

2.3 Als undurchlässige Gesamtfläche (Au) sind 85 v. H. der befestigten Fläche zugrunde zu legen.

2.4 Die Speichervolumina betragen maximal für die Geländeneigungsgruppen

1 und 2: Vsp.max = 20 m3/ha

3 und 4: Vsp.max = 15 m3/ha.

2.5 Der Einflußfaktor ac für die Konzentration des Chemischen Sauerstoffbedarfs des Trockenwetterabflusses ist im Berechnungsverfahren nach Anhang 3 des Arbeitsblattes a 128 der ATV mit ac³ 0,9 anzusetzen.

2.6 In Weinbaugebieten sind Regenentlastungsanlagen mit Einflußwerten (ac, ah, aa) aus dem Zeitraum September bis Dezember zu bemessen. Alle Möglichkeiten zur Verringerung des Chemischen Sauerstoffbedarfs sind zu nutzen. Die Hinweise und Empfehlungen in der Dokumentation "Weinbauabwässer" Teil 1 (April 1983) und Teil 2 (März 1985), herausgegeben vom Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz, Mainz 2 sind zu beachten.

3 Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

1) Die Leitlinien liegen bei allen Wasserbehörden und dem Landesamt für Wasserwirtschaft vor.

2) Die Dokumentation liegt bei allen Wasserbehörden, dem Landesamt für Wasserwirtschaft sowie bei den Verwaltungen weinbaubetreibender kreisfreier Städte, verbandsfreier Gemeinden und Verbandsgemeinden vor.

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Spezifisches Speichervolumen in Abhängigkeit von der Regenabflußspende und der zulässigen Entlastungsrate  Anlage


ENDE

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