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Regelwerk

RL SWW - Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft 2009
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung von Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft

- Sachsen -

Vom 4. Februar 2009
(ABl. Nr. 9 vom 26.02.2009 S. 419)


1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

Der Freistaat Sachsen gewährt Zuwendungen für Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft. Vorhaben der Wasserversorgung werden gefördert, um eine nach Güte und Menge ausreichende Versorgung mit Trinkwasser sicherzustellen. Vorhaben der Abwasserbeseitigung werden gefördert, insbesondere um im ländlichen Raum die Umwelt- und Lebensqualität zu verbessern und um durch verbesserte Abwasserreinigung zu einem guten chemischen und ökologischen Gewässerzustand im Sinne der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie, ABl. EG Nr. 327 S. 1), in der jeweils geltenden Fassung, beizutragen. Die demografische Entwicklung ist besonders zu berücksichtigen.

Der Freistaat Sachsen gewährt finanzielle Unterstützung nach Maßgabe dieser Richtlinie und unter Berücksichtigung folgender Grundlagen in der jeweils geltenden Fassung:

1.1 Grundsätzlich gelten:

1.2 Für Projekte, die aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) mitfinanziert werden, gelten darüber hinaus insbesondere:

1.3 Für Projekte, die gemäß Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" gefördert werden, sind die jeweils geltenden "Grundsätze für die Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen" zusätzlich zu beachten.

1.4 Im Rahmen der Förderung von Kleinkläranlagen, die nicht Bestandteil öffentlicher Abwasseranlagen sind, gelten ferner:

sowie deren jeweilige Nachfolgeregelungen.

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(Stand: 06.09.2023)

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